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Pöh, die Sonne scheint - und mein Haushalt ruft. Endlich wieder alle Klamotten in den Schränken. Die morgendliche Suche im Wäschekorb hat vorerst ein Ende
 
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von mona84

anne071079

Anfänger

Beiträge:

1

Sonntag, 12. August 2007, 17:17

vater unbekannt

Hallo wär kann mir weiter helfen ich habe im Januar einen Sohn bekommen und lebe von Hartz 4 da ich den Vater nicht kenne konnte ich keine angaben machen, nun sollte ich vom Hartz 4 amt aus Unterhaltsvorschuss beantragen. Den Antrag beim Jugendamt habe ich gestellt dort mußte ich fast auf min genau den ganzen Tagesablauf an dem ich schwanger wurde schildern auch dies tat ich, da es nach der Disco eine einmalige Sache war und ich den typ nicht weiter kenne auch 700 km weit weg wohne kann ich zum Namen und so keine angaben machen nun sagte man mir vom Hartz 4 amt wenn der uvg Antrag abgelehnt wird stellen sie einen Antrag wegen Schadensersatz gegen mich. weiß jemand was da auf mich zu kommt? vom Jugendamt erfuhr ich auch schon das der Antrag höchst wahrscheinlich abgelehnt wird. was muss ich jetzt machen?

Vielen Dank [addsig]

Petra67

unregistriert

2

Sonntag, 12. August 2007, 18:00

RE: vater unbekannt

Hallo anne :-)
Das du Unterhaltsvorschuß beantragen musst ist normal... denn ob Unterhaltsvorschuß oder Unterhalt vom KV ist immer vorrangig vor der HartzIV Leistung.
Beispiel (hab nun keine echten zahlen also nur zum Beispiel!)
mal angekommen du erhälst für dich und dein Kind insgesamt 554 ¤uro reine Hartz IV Leistungen... dann wird da das Kindergeld 154¤uro sowie die Unterhaltsvorschußleistung von beispielsweise 124 ¤uro dagegen gerechnet und somit stehen dir und dem Kind nur noch 276 ¤uro Leistungen aus dem HartzIV Topf zu !
Das der Vater unbekannt ist ... und das da das Amt massiv nachhaken tut ist voll verständlich. Denn es werden ja staatliche Leistungen in Anspruch genommen die eigentlich der Vater aufbringen müsste.
Lieben Gruß
Petra[addsig]

Anna

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Baden Würtemberg

Beruf: Familienfrau

3

Montag, 13. August 2007, 11:28

RE: vater unbekannt

Hallo anne,

frage wegen dem angekündigten Schadenersatzanspruch durch die Arge bei www.tacheles-sozialhilfe.de nach.

Grüßle
Anna[addsig]

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