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von mona84

Flocky

Anfänger

Beiträge:

1

Sonntag, 23. September 2007, 22:02

Aussicht auf Hoffnung???

Guten Abend an alle,
ich wende mich mit einem Problem an Euch in der Hoffnung das Ihr mir vielleicht helfen könnt

Erstmal werde ich mich wohl mal vorstellen. Bin 25 Jahre alt, meine Tochter is 5 Jahre alt. Ich habe mich vor ca 3 wochen von meinem Mann getrennt und bin mit unserer Tochter in meine alte Heimat gezogen (ca 500 Km). Mein noch Mann wusste das ich mit ihr weg gehe. Sie hat sich sehr gut in denn neuen Kindergarten eingelebt und fühlt sich dort auch wohl. In denn ca 14 Tagen seid dem ich von meinem noch Mann getrennt bin hat er genau 3 mal nach ihr gefragt aber es nie geschafft von alleine anzurufen und zu fragen wie es ihr geht und so weiter. Dann letzten Donnerstag kam der schlag, der Kindergarten rief mich an das der Kindesvater da sei und die Kleine mitnehmen will, er hätte einen Beschluss (Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht kein richtigen beschluss sondern nur ein Antrag). Ich bin sofort zum Kindergarten, hatte das komische schreiben nicht genau gelesen, also überwiegend das Kleingedruckte. Er fragte mich ob er die Kleine ein paar Tage bekommen kann. Ich gab mein OK bis Sonntag. Er unterschrieb mir das er am Sonntag gegen 17 uhr mir die Kleine wieder bringt. Das geschah aber leider nicht. Er rief stattdessen an und meinte er würde sie nicht bringen, und er müsste sie mir auch nicht übergeben laut Polizei. Ich habe dann bei der Polizei anrufen und mich erkundigt, die teilten mir mit das sie solche Rechtlichen sachen garnicht entscheiden dürfen geschweige aussprechen. Denn restlichen Tag über habe ich versucht meinen noch Mann zu erreichen ohne Erfolg. Ich konnte nicht mal mit meiner Tochter sprechen weil er es mir nun verweigert.

meine Fragen sind: wie kriege ich mein Kind wieder?? Was für Rechte habe ich??
Dann der Beschluss war kein Beschluss sondern nur ein Antrag auf ABR.
Welche Wege oder Schritte kann ich gehen um meine Tochter sofort wieder zubekommen ohne sie so schnell wieder zuverlieren oder ihm mitzugeben????

Da ich Neu hier bin und mich mit der ganzen Sache noch nicht so gut auskenne bin ich wirklich über jede Hilfe oder Rat sehr dankbar.

Freundliche Grüße Flocky :roll: [addsig]

SiggiW

Anfänger

Beiträge:

2

Sonntag, 23. September 2007, 22:14

RE: Aussicht auf Hoffnung???

hallo Flocky,

ganz ganz schnell zum Anwalt / zur Anwältin und eine einstweilige Anordnung zur sofortigen Herausgabe des Kindes stellen. Am besten gleich morgen einen kompetenten Familienanwalt anrufen, Situation schildern, sofort einen Termin ausmachen und diesen Antrag bei Gericht stellen.

Ich spreche aus Erfahrung: Bin auch mit Kind gegangen (250 km) weit weg zu meinen Eltern; Vater des Kindes wollte das Kind auch mit einem solchen Antrag mitnehmen (hat so getan als wäre es ein Beschluss). Ich habe mich geweigert, ohne zu wissen, dass dies entscheidend für die weitere Entwicklung war. Das Kind wurde mir per Gericht zugesprochen - nach fast einem Jahr Verhandlungsdauer!!!

Deswegen: Je schneller Du handelst, desto besser für Dich! Denke NICHT ans Geld (wegen Anwalt und so), denn wenn Du bedürtig bist, wirst Du Prozesskostenhilfe bekommen!

Ich drücke Dir die Daumen!

Siggi

[addsig]

Flocky

Anfänger

Beiträge:

3

Sonntag, 23. September 2007, 22:24

RE: Aussicht auf Hoffnung???

Hi SiggiW,
erstmal danke für deine schnelle Antwort.

Eine Anwältin habe ich ja schon, werde auch morgenfrüh glech hingehen.
Ich habe ihm ja unsere Tochter mitgeben, aber er hat mir ein Schriftstück unterschrieben das er sie heute um ca 17 Uhr wieder bringt was er nun ja nicht getan hat. Meine Angst und gleichzeitige Frage is, wielange dauert das bis ich mein Kind wiederhabe????

Freundliche Grüße Flocky[addsig]

Anna

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Baden Würtemberg

Beruf: Familienfrau

4

Montag, 24. September 2007, 08:37

RE: Aussicht auf Hoffnung???

Hallo Flocky,

ganz ehrlich: ich habe mehr Verständnis für deinen Noch-Mann.

Wenn du ohne sein ausdrückliches Einverständnis 500 km wegziehst, dann kommt das dem Entzug eines Elternteils, namentlich des Vaters, gleich. Damit werden vollendete Tatsachen geschaffen, deren Ursprung nie und nimmer im Interesse des betroffenen Kindes sein können.

Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass der Vater eurer Tocher sich nicht vor vollendete Tatsachen stellen läßt - du hast ja auch die Möglichkeit nochmals umzuziehen - so ca. 500 km zurück.

Das Geschacher vor Gericht um das Kind ist doch letztendlich nichts anderes, als die alten Kämpfe/Wunden auf anderem Feld auszutragen.

Nachdenkliche Grüße
Anna[addsig]

babydream29

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: münchen

Beruf: Hausfrau

5

Montag, 24. September 2007, 09:12

RE: Aussicht auf Hoffnung???

ich hätte den vater wegen kindesentführung angezeigt. meistens les ich, dass das kind dann sofort zur mutter zurück kommt..
sie hat ihn ja informiert, dass sie aus- und wegzieht.
[addsig]

Allgäupower

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Bayern/Allgäu

Beruf: Vater

6

Montag, 24. September 2007, 09:24

RE: Aussicht auf Hoffnung???

Hi babydream 29, der Vater ist ja wohl der leibliche Vater und es wird ein gemeinsames Sorgerecht ausgeübt, denk ich. Da liegt dann sicher niemals eine " Kindsentführung " vor! Eine Anzeige bei der Polizei bringt da rein gar nichts.
Ich würde auch dringlich den Weg über den Anwalt beschreiten. Es heißt hier zwar, der Vater wußte von dem Umzug, aber hat er auch zugestimmt?

lg Peter[addsig]

fersedino

Anfänger

Beiträge:

7

Montag, 24. September 2007, 11:03

RE: Aussicht auf Hoffnung???

Hallo,

für mich ist das ganz klar ein Fall von "Kindsentführung".

Der Vater hat sich nicht an die Abmachung gehalten und das Kind um 17 Uhr zurück gebracht und noch nicht mal mit ihr telefonieren dürfen geht ja wohl gar nicht.

Da kann ich nicht verstehen, wie Verständnis für den Vater da sein kann!!

Vertrauen ist ja wohl das a und o, wie soll das denn weitergehen, wenn das nicht vorhanden ist.

Wie wird es dem Mädchen denn jetzt gehen?

Flockx, er möchte Dir wahrscheinlich eins auswischen und das wird jetzt auf den Rücken Deiner Tochter ausgetragen.

Wenn Deine Tochter heute nicht zurück gebracht wird, würde ich auf jeden Fall zur Polizei gehen, er hat Dir schriftlich zugesichert, sie zum vereinbarten Zeitpunkt nach Hause zu bringen, nachher ist er über alle Berge.

Daumen sind gedrückt,
Marion[addsig]

bsmaster

Senior Mitglied

Beiträge: 18

Danksagungen: 60

Wohnort: Braunschweig

8

Montag, 24. September 2007, 11:28

RE: Aussicht auf Hoffnung???

Ohne ausdrückliche Zustimmung des Vaters kann man nicht einfach wegziehen.
Das Kind ist jetzt wieder da, wo es eigentlich hingehört, nämlich zu Hause.
Die Mutter kann sich natürlich frei bewegen, darf aber dabei das Kind nicht einfach mitnehmen.

Flocky, es wird Dir wohl nichts anderes übrig bleiben, als Dich mit Deinem Ex vernünftig zu einigen.

Viele Grüße
Thomas




[addsig]

Anna

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Baden Würtemberg

Beruf: Familienfrau

9

Montag, 24. September 2007, 11:32

RE: Aussicht auf Hoffnung???

@ all,

einfach mal ne Hintergrundinfo über Menschenrechte (alfabetische Reihenfolge: Frauen, Kinder und Männer):


UN-Kinderkonvention „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“

Artikel 18 (Verantwortung für das Kindeswohl)

(1) Die Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, dass beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind. Für die Erziehung und Entwicklung des Kindes sind in erster Linie die Eltern oder gegebenenfalls der Vormund verantwortlich. Dabei ist das Wohl des Kindes ihr Grundanliegen.



Niemand kann mir sagen, dass ein Umzug über 500 km innerhalb von 3 Wochen incl. Wohnungssuche und Kindergartenplatz bekommen nach (!) der Trennung geplant und organisiert wurde.


Anna

[addsig]

SiggiW

Anfänger

Beiträge:

10

Montag, 24. September 2007, 12:13

RE: Aussicht auf Hoffnung???

An alle, die das Verhalten des Vaters tolerieren können,

der Mann von Flocky WUSSTE, dass sie mit dem Kind wegzieht. Das hat Flocky in ihrer ersten Mail geschrieben.

Deswegen ist sein Verhalten für mich nun absolut nicht nachzuvollziehen und erscheint (aus der Distanz) eher als Rachefeldzug gegen die Mutter auf Kosten der Tochter. Dieser wird nämlich nun die Mutter entzogen.

@Flocky: Eine einstweilige Verfügung ist innerhalb von 2-3 Tagen durch. Dann könntest Du Deine Tochter sehr bald wieder bei Dir haben.

Was hat Deine Anwältin nun in die Wege geleitet?

Siggi[addsig]

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