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Silvester 2011
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Chat fĂĽr Alleinerziehende

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Wer macht was?

DieMudda
20.05.2012
um 16:50 Uhr
Pöh, die Sonne scheint - und mein Haushalt ruft. Endlich wieder alle Klamotten in den Schränken. Die morgendliche Suche im Wäschekorb hat vorerst ein Ende
 
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von mona84

soonmami81

Anfänger

Beiträge:

1

Sonntag, 21. Oktober 2007, 01:22

Bald alleinerziehend, was steht mir zu?

Hallo,

ich bin neu hier und komme im den ganzen Chaos nicht mehr klar. Ende Dezember bekomme ich eine Tochter und da ich alleinerziehend sein werde, weiss ich nicht mehr weiter mit den ganzen Zuschüssen. Ich weiss dass mir Elterngeld in Höhe von 844 Euro, Kindergeld 154 Euro und Unterhaltsvorschuss 125 Euro zusteht. Der Vater des KIndes ist arbeitslos und hat auch kein Vermögen, also ist bei dem nichts zu holen.
Ich werde jetzt in die Nähe von meinen Eltern ziehen und da kostet die Kaltmiete 385 Euro.
Ich habe auch gelesen, dass mir ALG II zusteht, weil ich auch alleinerziehend bin. Meine Fragen wären also
- Bekomme ich ALG II und mein volles Elterngeld wie ALG II auf Elterngeld angerechnet?
- Da in KL die Mietstufe III besteht, dĂĽrfte meine Wohnung nur 365 Euro Kosten.
Ist das jetzt ohne NK oder mit? Die Vermieterin hat gesagt, sie wĂĽrde ggf. mit dem Preis runtergehen wenn die ARGE was dagegen hat mir der Wohnung.


Für Antworten wäre ich sehr dankbar. [addsig]

Samira1981

Anfänger

Beiträge:

2

Sonntag, 21. Oktober 2007, 01:30

RE: Bald alleinerziehend, was steht mir zu?

Hallöchen,

also deinen ANpruch kannst du hier per ALG II Rechner ausrechnen.
ERst wird dein Bedarf (ich glaube es sind 347 für dich und 207 euro für das Kind plus ein Zuschlag für alleinerziehende plus Miete und Heizkosten) errechnet. davon wird das Kindergeld und das UVG abgezogen, also dein EInkommen. Bei dem "alten" ErzGeld war es so, dass es als einkommen nicht angerechnet wurde, jedoch weiss ich nicht, wie es jetzt mit der neuen Regelung aussieht. Ausserdem hast du die Möglichkeit. WENN du anspruch auf ALG II hast, eine Beihilfe für ERstlingsausstattung zu bekommen, das musst du aber beantragen.

Hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen, wenn icht, kannst du gern fragen, arbeite selbst im Sozialamt, bzw. Arge, also dann wieder, wenn der Erziehungsurlaub im april 08 endet.

LG Samira[addsig]

Samira1981

Anfänger

Beiträge:

3

Sonntag, 21. Oktober 2007, 01:35

RE: Bald alleinerziehend, was steht mir zu?

So, habe es mal grob ausgerechnet.

angenommen, du hast eine miete von 365 euro, 40 euro strom und 150 euro heizung un das elterngeld wĂĽrde als einkommen angerechnet werden, dann wĂĽrdest du zu dem ELterngeld, Kindergeld und UVG noch 45 Euro von ALG II bekommen.[addsig]

Gast

unregistriert

4

Sonntag, 21. Oktober 2007, 08:00

RE: Bald alleinerziehend, was steht mir zu?

Hallo soonmami, hallo auch Samira,

herzlich Willkommen hier.

Also das Elterngeld wird als Einkommen angerechnet, bis auf 300¤.

Heißt also, der Anspruch dürfte höher sein, als Samira ausgerechnet, da sie das Elterngeld ja komplett eingerechnet hat.

Wegen der Wohnung unbedingt vor unterschreiben des Mietvertrags die zuständige ARGE um Genehmigung bitten, sonst könnte es später ärger geben.

@Samira

Strom wird nicht ĂĽbernommen, muĂź vom Regelsatz bezahlt werden.[addsig]

werner

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: als Preusse in Bayern

Beruf: Elektroniker

5

Sonntag, 21. Oktober 2007, 08:40

RE: Bald alleinerziehend, was steht mir zu?

Vorab die nächsten 39 Monate ist erstmal komplett der Vater deines werdenden Kinds für dich und das Kind finanziell zutändig.

Ersatzweise nach BGB fĂĽr das Kind dessen oder deine Eltern ( anrechnungsfreie Selbstbehalte der Eltern gibt es aber )!

Erst wenn diese Möglichkeiten definitiv und nachweisbar samt eigenen Vermögens ( z.B. ruhende Erbschaften ) nicht ausreichen gibt es Geld vom Staat!

werner[addsig]

yoyo

Anfänger

Beiträge:

6

Freitag, 22. Februar 2008, 01:46

RE: Bald alleinerziehend, was steht mir zu?

hallo,
wie siehts aus mit Kindergeld fĂĽr die Mutter (nicht das Kind), wenn sie als alleinerziehende und unter 23 jahre noch bei den eltern wohnt, und alle bekommen hartz4. kriegen die eltern der mutter das kindergeld fĂĽr sie?

danke fĂĽr eine antwort.[addsig]

yoyo

Anfänger

Beiträge:

7

Freitag, 22. Februar 2008, 02:01

RE: Bald alleinerziehend, was steht mir zu?

noch anzumerken: vater des kindes zahlt kein unterhalt, weil es nicht kann.[addsig]

sandra_g

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: essen

8

Samstag, 23. Februar 2008, 21:26

RE: Bald alleinerziehend, was steht mir zu?

soweit ich das weiss, bekommt man nur Kindergeld bei ü 18 jährigen wenn man in schule oder ausbildung ist, sowie studiert.
[addsig]

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