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DieMudda
20.05.2012
um 16:50 Uhr
Pöh, die Sonne scheint - und mein Haushalt ruft. Endlich wieder alle Klamotten in den Schränken. Die morgendliche Suche im Wäschekorb hat vorerst ein Ende
 
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von mona84

kloppi

Anfänger

Beiträge:

1

Mittwoch, 2. April 2008, 15:00

unterhaltsvorschuß

hallo möcht mich ert mal vorstellen bin neu hier heiße julia und bin 19jahre alt bin alleinerziehen und habe eine tochter von 4monaten. habe mich vom vater meiner tochter getrennt weil er nicht in der lage war und ist einmal den hintern hochzubekommen. nun hät ich eine frage vielleicht kann mir jemand helfen der vater hat noch keine vaterschaftschaftsannerkenung gemacht weil er auch dazu zu faul war , eigendlich ist mir das nun auch gar nicht so unrecht den seit der trennung nur beleidigungen und beschimpfungen gen mich un mein klind. das problen ist nur wenn er die nicht macht oder ich sie nicht erzwinge kann ich kein unterhaltsvorschuß beantragen und bekomme möglicherweise von hartz4 die summe abgezogen. wenn er aber die vaterschaftsannerkenung macht hat er auch rechte und und dazu bin ich eigendlich weniger bereit . nun kann mir jemand sagen was ich machen kann. würd mich freuen wenn jemand einen rat hätte liebe grüße julia[addsig]

Gast

unregistriert

2

Mittwoch, 2. April 2008, 15:22

RE: unterhaltsvorschuß

Hallo Julia.
Aber du weißt, dass deine Tochter ein Anrecht auf ihren Vater hat. Und du solltest ihr das nicht verwehren, auch wenn sie jetzt noch zu klein ist. Aber was sie dir später sagen?
Ich würde dir raten, die Paarebene zu verlassen und dich auf die Elternebene zu begeben, um mit dem Vater eine Eltern-Beziehung einzugehen.
Das wird schwer werden, aber es ist möglich!
Glückspilz[addsig]

Beiträge:

3

Mittwoch, 2. April 2008, 15:27

RE: unterhaltsvorschuß


Hallo Kloppi,

Ja leider ist es aber so das der Vater deines Kindes das Umgangsrecht nicht erst erwerben muss, in dem er Unterhalt an Dich zahlt. Dir könnte hier das Jugendamt wirklich weiter helfen da auch fest steht wer der Vater ist und diese Tatsache auch vom Vater nicht verneint wurde hoffe ich.

Da es nun auch so ist das die Agentur für Arbeit den Unterhaltsvorschuss in die Leistungen mit einbezieht b.z.w von deinem errechneten Bedarf abziehen wird ist Eile geboten. Bitte das Jugendamt darum den Vater anzuschreiben damit ein klärendes Gespräch die Vaterschaftsanerkennung beschleunigt, mit der Begründungdas sonst ein sozialer Härtefall eintreten wird und Dir beim Amt Unterhalt angerechnet wird den du aber nicht zur Verfügung hast.

Wenn dein EX etwas bequem in seiner Lebensweise ist gehe halt diplomatisch vor und mache Ihm die Sache etwas schmackhaft, vielleicht in dem Sinne das seine Person dringend benötigt wird und ohne Ihm einiges nicht möglich ist, einige Männer finden das äußerst ansprechend.

Ich wünsche Dir hier noch viele Tips..

LG

[addsig]

kloppi

Anfänger

Beiträge:

4

Mittwoch, 2. April 2008, 15:32

RE: unterhaltsvorschuß

das ist schon richtig was du sagst . aber er ist ja nicht mal von allein im stande die vaterschaft anzuerkennen zu machen ich glaube er hat noch nicht mal interesse an dem kind . ich werde jetzt einfach mal abwarten was das arbeitsamt macht die haben ja seine daten und dann werde ich sehen was kommt[addsig]

kloppi

Anfänger

Beiträge:

5

Mittwoch, 2. April 2008, 15:37

RE: unterhaltsvorschuß

er ist nicht nur bequem er ist einfacxh stinkfaul ,er hat schulden auf meinem namen gemacht und auch sonst nix für das kind gemacht hätte ich nicht meine eltern würde ich ganz schön dumm dastehe.(ich wohne auch noch bei meinen eltern gott sei dank)[addsig]

Beiträge:

6

Mittwoch, 2. April 2008, 15:41

RE: unterhaltsvorschuß


@ Kloppi

Ein sehr gut gemeinter Rat von mir, warte nicht auf das was da kommen mag, die ARGE hat eine klare Vorstellung davon wie Sie diese Unternehmen zu führen hat, und manchmal können die sehr unangenehm werden wenn bei Antragstellung nicht alle wichtigen und für die Berechnung notwendigen Unterlagen vorliegen.. :-?

Du bist eine Mutti mit einem Kind und wirst vermutlich auch den Bedarf der Dir monatlich zusteht dringend brauchen, kaum vorzustellen wenn Dir die Arge keine Leistung auszahlt weil du nicht alle wichtigen Unterlagen beibringen konntest.

Nicht warten, jetzt rasch handeln und in einpaar Wochen von den geleisteten profitieren.

LG[addsig]

Gast

unregistriert

7

Mittwoch, 2. April 2008, 15:47

RE: unterhaltsvorschuß

Hallo Julia.
Dann bleibt dir einen Umzug ja erspart.
Ich weiß es nicht genau: aber würde die Arge dich zwingen können, zu deinen Eltern zu ziehen, weil du noch keine 25 Jahre bist und Harzt4 / ALG beziehen würdest? Aber egal, du wohnst ja schon bei ihnen.
Und was die Arge angeht: Du wirst dich da schon selbst drum kümmern müssen, da es deine Pflicht ist. Es kann sonst sein, dass sie nichts zahlen.
Ich mußte Ex erst auf Unterhalt verklagen, bis ich Geld von denen bekam. Hoffentlichgeht es dir nicht genauso.
Glückspilz[addsig]

Angelita

unregistriert

8

Mittwoch, 2. April 2008, 15:48

RE: unterhaltsvorschuß

Hallo Julia!
Ich kann schon verstehen, dass du sauer auf den Vater deines Kindes bist, aber du musst das eine vom anderen trennen.
Zuerstmal gehe ich davon aus, dass du auf das Geld angewiesen bist, was heißt, du musst zusehen, dass er irgendwie in die Hufe kommt. Und ihm zu schmeicheln finde ich persönlich gar keinen schlechten Denkansatz. Wenn das nicht klappt, wirst du doch aus Erfahrung wissen, wie du ihn dazu kriegst, oder nicht? Das wüsste ich bei meinem Ex heute noch, und wir sind schon ein paaar Jahre getrennt... ;-)
Und zweitens: Selbst wenn er ne Menge Mist gemacht hat: er ist und bleibt der Vater, auch wenn dir das vielleicht jetzt nicht mehr ganz so recht ist. Da du noch sehr jung bist, gehe ich davon aus, er ist nicht viel älter. Wer weiß, vielleicht ändert sich sein Verhalten im Laufe der Zeit noch und damit auch seine Einstellung zu seinem Kind?
Gib ihm und auch deiner Tochter die Chance, dass sie irgendwann mal die Möglichkeit haben, eine Vater-Kind-Beziehung aufzubauen, denn das ist einfach wichtig.
Kinder wollen irgendwann einfach wissen, wo ihre Wurzeln sind.
Und wie schon gesagt: ob er die Vaterschaft nun anerkennt oder nicht, das Recht auf Umgang hat nicht er, sondern eure Tochter.

Lieben Gruß, Angela[addsig]

Gast

unregistriert

9

Mittwoch, 2. April 2008, 16:13

RE: unterhaltsvorschuß

Zitat von »alleinerziehend39«




Du bist eine Mutti mit einem Kind und wirst vermutlich auch den Bedarf der Dir monatlich zusteht dringend brauchen, kaum vorzustellen wenn Dir die Arge keine Leistung auszahlt weil du nicht alle wichtigen Unterlagen beibringen konntest.


LG


Guter Ansatz um da weiter zu machen:

Zögerst Du mit der Antragstellung, bzw. den Unterlagen, könnte die ARGE auch annehmen, Du bist gar nicht bedürftig (weil Dir vielleicht Deine Eltern unter die Arme greifen). Und schon kannst Du (selbstverschuldet) sehen, wo Du bleibst.

Richte eine Beistandschaft beim Jugendamt ein. Die kümmern sich um die Vaterschaftsanerkennung, und Unterhaltsvorschuss. Gegebenenfalls auch um den Dir vom Vater zustehenden Unterhalt.

Dir wird gar nichts anderes übrig bleiben....

[addsig]

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