Meine Schwester war mit allem überfordert, hat das Kind nicht im zum Kindergarten gebracht etc...da hat meine Mutter aus Sorge um das Kind das Sorgerecht auf sie Übertragen.
und das ist auch beurkundet?also festgesetzt?kommt schon sehr selten in D vor das einer mutter das sorgerecht entzogen wird.
Das mit dem Ausziehen is die Krux, also wenn meine Schwester ausziehen sollte, genug ressourcen hat etc. soll das Kind natürlich mitziehen
auch hier stellt sich mir die frage, hmm sorgerecht dann wieder zur mutter? ist sie den nun weiter? hat sich entwickelt und bereit die verantwortung zu übernehmen?
Meine Schwester arbeitet, mal nicht, mal wieder mal nicht. zumindest hab ich ihr jetzt klargemacht dass sie erstmal Hartz beantragen muss, damit sie sich um Erziehung etc kümmern kann.
was mir hier wieder nicht so danach klingt.
sollte sie nun hartzIV beantragen wird versucht werden je nach schulabschluß eine berufsausbildung zu meistern.auch werden sämtliche leistungen für sie alleine ja berechnet und nicht für das kind mit, wenn es bei der mutter lebt.auch ein auszug und dann hartzIV auf einmal beantragen kann nach hinten losgehen.
durch "übertragung" des sorgerechts habt ihr doch sicherlich kontakt zu einem jugendamt vor ort. habt ihr dort mal nach hilfe und tipps gefragt? und sei es "nur" adressen von beratungsstellen vor ort. die sache klingt sehr verstrickt, und persönlich werdet ihr wohl eher hilfe finden.
lg thomas
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