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17.05.2012
um 08:16 Uhr
Morgenstund hat .... ?...? na auf jeden Fall kein Gold im Mund... ggg
 
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5%

manchmal

93%

nein

2%

ja

Insgesamt 59 Stimmen
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von jujoma

Gast

unregistriert

11

Freitag, 2. Juni 2006, 08:26

RE: SOS Erziehungsgeld/Unterhaltsvorschuss

In den Richtlinien für Unterhaltsvorschuss steht:
Unterhaltsvorschuss ist ausgeschlossen, wenn
-Sie sich weigern, über den zahlungspflichtigen Elternteil Auskunft zu geben
-Sie sich weigern bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthaltes des anderen Elternteils mitzuwirken

Auch steht geschrieben, das man UVG zurückzahlen muß, wenn man wissentlich falsche Angaben gemacht hat.

Hier kann man alles nachlesen:

http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/publikationsliste,did=3150.html[addsig]

Angelita

unregistriert

12

Freitag, 2. Juni 2006, 10:51

RE: SOS Erziehungsgeld/Unterhaltsvorschuss

Hallo Melli-Maus!

Um ehrlich zu sein, ich verstehe nicht so ganz, warum du den Namen des KV nicht preisgeben willst.
Erstens finde ich es ziemlich unsozial, wenn du Geld vom Staat beanspruchst, dass du evtl. auch von anderer Stelle bekommen könntest, oder dass sich der Staat irgendwann zumindest wieder zurückholen kann.
Zweitens hat dein Kind ein RECHT darauf zu erfahren, wer sein Vater ist. Und irgendwann musst du ja auch mal was für ihn empfunden haben, sonst gäbe es das Kind wohl kaum. Und Kinder wollen irgendwann immer wissen, wo sie ihre Wurzeln haben. Willst du ihn dann anlügen?
Und drittens solltest du mal viel weiter voraus denken. Nicht nur das dein Kind Unterhaltsansprüche hat, es hat evtl auch irgendwann Erbansprüche, denn es wird mit vielleicht irgendwann geborenen ehelichen Kindern gleich gestellt.
Vielleicht nimmst du deinem Kleinen mit deiner Sturheit einen Teil seiner Zukunft?
Ich kann gut verstehen, wenn du als Mutter sagst, aus den und den Gründen will ich nicht, dass mein Kind Kontakt zu seinem Vater hat.
Aber glaub mir eins, wenn er wirklich so schlimm ist, wie du sagst, wird er von sich aus keinen Kontakt suchen, oder aber dein Sohn wird früher oder später merken, was für ein Mensch sein Vater ist.
Gruß, Angela


[addsig]

Gast

unregistriert

13

Freitag, 2. Juni 2006, 14:11

RE: SOS Erziehungsgeld/Unterhaltsvorschuss

Hallo Melli-Maus,
Erziehungsgeld und UVG sind, wie du schon geschrieben hast, 2 paar Stiefel. Beim Erziehungsgeld musst Du den Vater nicht angeben, machst Dich damit auch nicht strafbar. Beim UVG geht´s nicht anders. Wenn Du den KV raushalten willst, lass das mit dem Antrag auf Unterhaltsvorschuss einfach, und fertig. Falls Du finanziell auch ohne den KV oder Unterhaltsvorschuss über die Runden kommst, gibt´s keine Probleme. Erziehungsgeld steht Dir selbstverständlich trotzdem zu!
Dass Du auch an später denken musst, und die Rechte des Vater etc, haben die anderen ja schon ausführlich erläutert.
Viel Glück,
Strandfrau

Gast

unregistriert

14

Sonntag, 4. Juni 2006, 20:53

RE: SOS Erziehungsgeld/Unterhaltsvorschuss

Hallo Aninja,

Ich hatte mich auf den Antrag für Erziehungsgeld bezogen nicht UVG.
Bzgl. UVG hast du recht.
Aber Unterhaltsverzicht ist nicht strafbar.

Gruß
Arrancio

Gast

unregistriert

15

Donnerstag, 22. Juni 2006, 13:33

RE: SOS Erziehungsgeld/Unterhaltsvorschuss

Hallo Melli-Maus,
ich verstehe dich gut, vermute dass der Vater gewalttätig ist,
wenn du ein schlechtes Gefühl hast, den Kindesvater anzugeben, lass es.
meine Tochter hat es getan...und seit dem macht er ihr die Hölle heiß, er ist kriminell und gewalttätig, zahlen tut er natürlich nicht,
aber Ansprüche stellt er...will das Kind haben, regelmäßig sehen...,
klasse, das Jugendamt interressiert es nicht, ob die Mutter geschlagen wird, das Kind wurde ja nicht getroffen...
und die Drohungen, dass er das Kind ins Ausland bringe....er hat es nicht getan, also darf er es sehen,
also, bevor du dich und dein Kind in Gefahr bringst, verzichte auf Unterhaltsvorschuss....aber Erziehungsgeld steht dir zu, ob mit oder ohne Vater,
und in manchen Fällen ist es auch besser, wenn ein kind seinen Vater erstmal nicht kennt, ab einem gewissen alter kommen sowieso die fragen...und die solltest du dann ehrlich beantworten.

Lieben Gruß
Andy

Gast

unregistriert

16

Donnerstag, 22. Juni 2006, 14:19

RE: SOS Erziehungsgeld/Unterhaltsvorschuss

Zitat von »Anonymous«


Aber Unterhaltsverzicht ist nicht strafbar.

Gruß
Arrancio


Im zuge des Sorgerechts /Sorgepflicht ist man dazu verpflichtet, sich um die Rechte des Kindes zu kümmern.
Ein Recht des Kindes ist ein Recht auf den Unterhalt und Umgang gegenüber dem anderen Elternteil.

Rein rechtlich darf nicht auf Unterhalt verzichtet werden.

Jedoch: Solange kein Kläger, da kein Angeklagter ;-) .[addsig]

Gast

unregistriert

17

Montag, 26. Juni 2006, 09:26

RE: SOS Erziehungsgeld/Unterhaltsvorschuss

Hallo.
Ich bin auch alleinerziehende Mami. mein Sohn ist jetzt 5 Monate und der Vter hat mich als er von der Schwangerschaft erfuhr schon verlassen.
Er hat mich ziemlich tyranniesiert und ist jetzt zum Unterhalt verklagt worden.
Am liebsten hätte ich es auch, dass er den Kleinen nicht sehen darf, aber das darf man nunmal nicht. Also muss ich mich darauf einstellen, dass er dem nächst Besuchsrecht einfordert :-(

Weiß denn jemand ob der Kindesunterhalt ab Geburt zu zahlen ist oder für den ganzen Monat?


LG Aqua

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