da ist das Verhalten des Jugendamtes nicht zu verstehen. Er kann, wenn er arbeitet, eine Beaufsichtigung und Erziehung des Kindes nicht gewährleisten. Die Betreuung durch seine Mutter steht nachrangig hinter der Betreuung durch die Mutter. Laut fortgesetzter Rechtsprechung dürfte in dem Fall das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei der Mutter liegen, da sie alleine eine notwendige Beaufsichtigung gewährleisten kann. Offen ist dann auch noch, wer in dem Fall tatsächlich "entführt" hat. Mach dir mal keine Sorgen, das wird schon.
Hallo Pirat,
sorry, das ich hier so eingreife, aber Dein Posting macht der Mutter einfach nur Mut im Recht zu sein.
Aber durch die dürftigen Infos, und die Tatsachen, die in den 3 Wochen nach der Trennung geschaffen wurden, denke ich nicht mal, das man daraus was herleiten kann. Schon gar nicht ein : Lehn Dich mal zurück, Du bist die Mutter.....
Das wahre Leben spielt oftmals anders. Und durch diesen Ratschlag, der auf wenig Infos greift, könnte vielleicht der Schuss nach hinten los gehen.
Und möchtest Du, in einigen Monaten von Themenstarterin lesen: Du hast gesagt, ich solle mir keine Sorgen machen?Nun ist das Kind weg?
Sowas kann/könnte durchaus passieren, solche Vorwürfe dann.
Ich will hier nicht den Oberlehrer spielen, aber es nutzt nichts, Müttern/Vätern die sich nicht mit der Materie beschäftigen, irgendwas hinzuschreiben, was sie lesen möchten.
Das Leben ist kein Wunschkonzert.
Und für obigeb Fall, sind Infos einfach zu dürftig.[addsig]