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Chat für Alleinerziehende

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   Raum Lobby: jea(User)

Wer macht was?

DieMudda
20.05.2012
um 16:50 Uhr
Pöh, die Sonne scheint - und mein Haushalt ruft. Endlich wieder alle Klamotten in den Schränken. Die morgendliche Suche im Wäschekorb hat vorerst ein Ende
 
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5%

manchmal

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nein

2%

ja

Insgesamt 62 Stimmen
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Mittwoch, 14. März 2007, 23:51

Wann gibt es den alleinerziehenden Zuschlag?

<fieldset style="border: 3px solid red; background-color: rgb(115, 159, 196); text-align: left;">&#8203;&#8203;&#8203;&#8203;&#8203;<legend style="font-weight: bold;">Stop</legend><br>
<img src="http://www.alleinerziehend.net/images/stophand.jpg" align="left">Bitte keine anonymen Postings, ohne einen Namen drunter zu setzen (wenigstens Fantasienamen). Das ist schon deshalb wichtig, damit andere Euch ansprechen können! <br>
Bitte haltet Euch doch an diese einfachen Regeln, sonst müssen wir anfangen, diese Postings zu löschen<p><a href="user.php?op=userinfo&amp;uname=Steffen">Steffen</a>&#8203;&#8203;&#8203;&#8203;&#8203;</p></fieldset>

Der Vater meines Kindes wohnt ca. 150 KM weit weg von mir. Er bezahlt Unterhalt und ist von Freitag bis Sonntag bei mir. Bin ich berechtigt, den alleinerziehenden Zuschuß zu bekommen? Oder heißt alleinerziehend wirklich komplett allein, von Montag bis Sonntag ohne jedliche Hilfe?

Ich habe schon die verschiedensten Meinungen gehört und bin jetzt verunsichert.


pimboli

Administrator

Beiträge: 2 465

Danksagungen: 2167

Wohnort: Münsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

2

Donnerstag, 15. März 2007, 11:14

RE: Wann gibt es den alleinerziehenden Zuschlag?

Hallo namenloser Gast,

hier mal die Bedingungen, die notwendig sind, um den AE-Zuschlag zu erhalten.
Habt ihr nen gemeinsamen Wohnsitz??? Kommt dein Freund die Kids besuchen am WE, oder führt ihr wegen Arbeitsplatzerhalt eine WE-Beziehung???
Falls ihr zusammenlebt und er nur die Woche über weg ist, wegen Arbeit, dann würde dir kein Zuschlag zustehen.


Für Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ist ein Mehrbedarf anzuerkennen. Dieser beträgt 36 % der maßgebenden Regelleistung (nach § 20 Abs.2 SGB II), wenn die Person mit einem Kind unter sieben Jahren oder mit zwei oder drei Kindern unter 16 Jahren zusammenlebt (§ 21 Abs. 3 Nr. 1 SGB II). Der Mehrbedarf beträgt 12 % der maßgebenden Regelleistung (nach § 20 Abs. 2 Nr. 1 SGB II) für jedes Kind, höchstens jedoch 60 % der maßgebenden Regelleistung, wenn sich dadurch ein höherer Prozentsatz als nach der Nr. 1 ergibt (§ 21 Abs. 3 Nr. 2 SGB II).


Alleinstehende Personen, die mit einem oder mehreren Kindern im gemeinsamen Haushalt leben, erhalten die Leistungen für den Mehrbedarf, weil damit dem Umstand Rechnung getragen wird, dass keine weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft lebt, die sich in wirtschaftlicher Hinsicht an der Pflege und Erziehung des Kindes beteiligt.

Inhaltlich umfasst der Mehrbedarfszuschlag vor allem die (zusätzlichen) Aufwendungen für Kontaktpflege, für Verteuerung des Einkaufs wegen mangelnder Beweglichkeit, für kleinere Geschenke an Dritte, für gelegentliche Dienstleistungen, für erhöhten Bedarf an Unterhaltung und Spielzeug.

Mit dem Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehende wird also nicht der Bedarf des Kindes zum Lebensunterhalt abgedeckt, denn dieser wird mit der Regelleistung nach § 20 SGB II (in Verbindung mit § 28) gewährt. Der Alleinerziehende erhält den Zuschlag weil er allein für die Pflege und Erziehung der Kinder sorgt.


Vielleicht hilfts dir etwas weiter.

Liebe Grüße
Waltraud

:-) [addsig]
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

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