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DieMudda
20.05.2012
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Pöh, die Sonne scheint - und mein Haushalt ruft. Endlich wieder alle Klamotten in den Schränken. Die morgendliche Suche im Wäschekorb hat vorerst ein Ende
 
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von mona84

Gast

unregistriert

11

Mittwoch, 4. April 2007, 23:50

RE: auf welche unterstützungen habe ich als alleinerziehede, arbeitslose mutter anrecht?

Zitat von »Gast«

Zitat von »Goldige«


Es ist doch eher so das wirklich das Amt dafür aufkommt wenn der Papa nicht zahlen kann oder?

Liebe Grüße
Jenny


Nachtrag:

Das liegt dann dran. Als Mutter hat man/Frau bei Beantragung von ALG 2 die Pflicht, alle evtl. Unterhaltspflichtigen anzugeben (also erst Dad, dann omas und opas/beider seiten)........hat man ein lasches Amt, was nicht irkich nachfragt, sind Oma und Opa gut raus. Andernfalls.........hat man bei Antrag falsche Angaben gemacht, oder was verschwiegen.....kann der Schuß bös nach hinten losgehen, und Rückzahlungen anstehen.

Also bitte an alle: Auf keinen Kuhzauber einlassen.....blickt Euch Morgens noch reinen gewissens in den Spiegel, denn IHR seid Vorbild der Kinder, und niemand anderes.

Aninjha

bantam

Profi

Beiträge: 222

Danksagungen: 258

12

Donnerstag, 5. April 2007, 00:13

RE: auf welche unterstützungen habe ich als alleinerziehede, arbeitslose mutter anrecht?

Das liegt dann dran. Als Mutter hat man/Frau bei Beantragung von ALG 2 die Pflicht, alle evtl. Unterhaltspflichtigen anzugeben (also erst Dad, dann omas und opas/beider seiten)........hat man ein lasches Amt, was nicht irkich nachfragt, sind Oma und Opa gut raus. Andernfalls.........hat man bei Antrag falsche Angaben gemacht, oder was verschwiegen.....kann der Schuß bös nach hinten losgehen, und Rückzahlungen anstehen

Das kenne ich nicht, da mein Kleiner noch KEINE 3 J. alt war beim ALG2 Antrag, wurde nur nach dem Vater gefragt, nicht nach den Großeltern beiderseits und mein Antrag wurde vom Sozialamt vorgefertigt mit allen Angaben, die ich nur überprüfen musste.
Die Sozi hatte meine MUTTER als Unterhaltspflichtigen eingetragen, das monierte ich und es wurde geändert das dort der Vater eingetragen wurde.

Zu der Zeit galt auch noch das Gesetz das die eigenen Großeltern NICHT für die Tochter und Enkelkind aufkommen müssen, bis das Enkelkind das vollendete 6. Lebensjahr erreicht hat.
Weiß nun nicht ob das Gesetz noch greift.

bantam<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: bantam, 05.04.2007, 00:14 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Gast

unregistriert

13

Donnerstag, 5. April 2007, 00:25

RE: auf welche unterstützungen habe ich als alleinerziehede, arbeitslose mutter anrecht?

Nein Bantam,

es ist halt ganz einfach nicht so ab zu klären....aber prinzipiell sind die Großeltern auch Unterhaltspflichtig, vor der allgemeinheit.

Aber wie gesagt: Sie haben andere SB Beträge als direkte Eltern.

Und es ist nicht Pflicht des Amtes, jeden, falls es um Überarbeitung geht, zu informieren, sondern die Pflicht liegt an den Empfängern von Geldern.

Will nun hier nicht angst machen, keinesfalls. Wer bei Beantragung richtig alles ausfüllt, dem kann ja nix passieren.

Und was das Amt dann mit Vater oder Großeltern macht, da kann ich doch nix für.

Andersrum: Wenn es an die Großeltern geht, geht es gleichzeitig an alle, nicht nur an die, wo das Kind net von betreut wird.

Das Gesetz was Du im letzten absatz schreibst, ist schon lange Jahre überholt, aber nochmals....dann werden alle Omas "rangenommen", ihrem Einkommen entsprechend.

Grüßle Aninjha[addsig]

bantam

Profi

Beiträge: 222

Danksagungen: 258

14

Donnerstag, 5. April 2007, 11:33

RE: auf welche unterstützungen habe ich als alleinerziehede, arbeitslose mutter anrecht?

@Aninjha

Hier in der Datenbank müsste sogar noch ein Urteil darüber sein was ich selbst reintippte, das Großeltern Unterhaltspflichtig sein können.
Da ich mich nicht unwesentlich mit einem Anwalt damit befasste, muss ich Deiner Aussage etwas hinzufügen:

Andersrum: Wenn es an die Großeltern geht, geht es gleichzeitig an alle, nicht nur an die, wo das Kind net von betreut wird.
Zusatz : sofern die Kindsmutter mit Bons-Quittungen und Listenaufstellung beweisen- belegen kann, das z.B. die eigenen Eltern dem Enkelkind stets zur Seite stehen, am Leben teilnehmen, sich an Anschaffungen beteiligen, oder gar Geschenke machen,während die weiteren Großeltern sich weder melden, kümmern - kann es zum Urteil kommen, das nur die NICHT kümmernden Großeltern zur Unterhaltspflicht verurteilt werden.

ZU Deiner Aussage : Das Gesetz was Du im letzten absatz schreibst, ist schon lange Jahre überholt, aber nochmals....dann werden alle Omas "rangenommen", ihrem Einkommen entsprechend.
Ich weiß nicht was Du mit lange Jahre überholt meinst ???
2003 wurde meinem Widerspruch diesbezüglich stattgegeben, so lang find ich es nicht her.

bantam<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: bantam, 05.04.2007, 11:33 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Gast

unregistriert

15

Donnerstag, 5. April 2007, 22:51

RE: auf welche unterstützungen habe ich als alleinerziehede, arbeitslose mutter anrecht?

@ jenny

noch nie davon gehört......

Könnte es daran liegen dass du a) in anderen Gesellshaftskreisen lebst und b) wenn es so ist dass still abläuft ohne geschri und Prozeße. Die Unterhaltsfrage sozusagen in "Familiensolidarität" ereldigt wird. Ebenso gibt es kja häufig ds Modell beid dem die junge Mutter weiterhin arbeite oder ihre ausbildung durchzieht und das Kleinkind mehr oder weniger direkt im Haushalt der Großeltern lebt. Derartige funktionierde Fälle von vernünftiger Familiensolidarität erscheinen eben nicht hier im Forum.

Wenn die Tochter/Kindsmutter arbeitet hat sie Krankenversicherung, die mit 55 ihre Arbeitstelle aufgebende und Enkel betreuende Großmutter ist durch ihren Mann versichert......, Steuerklasse 5, Kindergeld, wozu extern arbeiten wen ein Enkelkind zum Verwöhnen da ist?

werner

So löst man Probleme ohne die Sozialämter, mit Familiensolidariät! Und da in vilen Famlien genügend Platz in den häusern wegn bereits ausgezogneder Geschwister ist wird keine weitere wohnung benötigt!

Mutter sein, auf eigenen Füßen stehen unabhängig von den Eltern? Dummes Geschwätz, wer Sozialhile benötigt steht nicht auf eigenen Füßen, treibt nur Mehraufwand für eine blöde Illusion!

Wer Kinder hat ist IMMER auf Solidarität angewiesen, steuerfinanzierte Krippen, Sozialhilfe, voll berufstätigen Ehepartner oder eben die Herkunftsfamlie!

kloppi

Anfänger

Beiträge:

16

Samstag, 26. April 2008, 15:52

RE: auf welche unterstützungen habe ich als alleinerziehede, arbeitslose mutter anrecht?

sorry bin ein bisschen spät dran muß aber mein senf auch dazugeben, denn hier stimmt einiges nicht. ich habe auch ein kind wohne noch bei meinen eltern freund bezahlt nix ich bekomme für mich und die kleine hartz4 alleinerziehendenzuschlag und elterngeld . meine eltern sind nicht unterhaltspflichtig in dem moment als ich schwanger war sind eltern nicht mehr unterhaltspflichtig. gr july ach und nochwas ich schäme mich nicht vom staat geld zu bekommen , in noch jung und werde noch genug zurückbezahlen.im übrigen arbeitet meine ganze familie vater mutter und brüder un bezahlen nicht zu wenig an den staat[addsig]

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