RE: auf welche unterstützungen habe ich als alleinerziehede, arbeitslose mutter anrecht?
@Aninjha
Hier in der Datenbank müsste sogar noch ein Urteil darüber sein was ich selbst reintippte, das Großeltern Unterhaltspflichtig sein können.
Da ich mich nicht unwesentlich mit einem Anwalt damit befasste, muss ich Deiner Aussage etwas hinzufügen:
Andersrum: Wenn es an die Großeltern geht, geht es gleichzeitig an alle, nicht nur an die, wo das Kind net von betreut wird.
Zusatz : sofern die Kindsmutter mit Bons-Quittungen und Listenaufstellung beweisen- belegen kann, das z.B. die eigenen Eltern dem Enkelkind stets zur Seite stehen, am Leben teilnehmen, sich an Anschaffungen beteiligen, oder gar Geschenke machen,während die weiteren Großeltern sich weder melden, kümmern - kann es zum Urteil kommen, das nur die NICHT kümmernden Großeltern zur Unterhaltspflicht verurteilt werden.
ZU Deiner Aussage : Das Gesetz was Du im letzten absatz schreibst, ist schon lange Jahre überholt, aber nochmals....dann werden alle Omas "rangenommen", ihrem Einkommen entsprechend.
Ich weiß nicht was Du mit lange Jahre überholt meinst ???
2003 wurde meinem Widerspruch diesbezüglich stattgegeben, so lang find ich es nicht her.
bantam<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: bantam, 05.04.2007, 11:33 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]