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20.05.2012
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Pöh, die Sonne scheint - und mein Haushalt ruft. Endlich wieder alle Klamotten in den Schränken. Die morgendliche Suche im Wäschekorb hat vorerst ein Ende
 
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von mona84

_FallenAngel_

Anfänger

Beiträge:

1

Dienstag, 27. Oktober 2009, 18:59

was gibt es noch für Möglichkeiten?

Hallo, erstmal zu mir:
ich bin 25 jahre alt und seit etwas über einem Jahr alleinerziehende Mutter zweier Söhne (3 und 6 Jahre)
mein sechsjähriger Sohn hat eine beidseitige Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalte.
das behandelnde Krankenhaus liegt in einer Entfernung von 50km, ich besitze aber leider weder Auto noch Führerschein, und beziehe Hartz4.
Mit unterstützdender Familie ist auch nicht zu rechnen.
Nun war ich bei der Arge, der Diakonie um Unterstützung wegen des in naher liegender zukunft anstehenden Krankenhausaufenthaltes (Kieferverschluss), doch diese lehnten alle ab, und die Zugkosten betragen um die hundert Euro, was ich allein beim besten willen nicht aufbringen kann....
Pflegegeld beantragte ich bereits auch (Behindertenauseis ist vorhanden mit einer Einstufung mit 100% als hilflos)
doch dort hörte ich auch nur "für seine Behinderung ist ihr Kind sehr wenn nicht sogar zugut entwickelt, also steht ihnen kein Anpruch auf Pflegegeld , und zum arzt muss jede andere Mutter auch mit ihrem kind -ABER NICHT ALLE 3MONATE IN 50km ENTFERNUNG!!!!-)
Nun steh ich vor diesem riesen Haufen an Fragen, was ich noch für Möglichkeiten habe, denn als alleinerziehende Mutter passt man nicht in dieses typische Bild einer heilen Familie und steht letztendlich völlig allein da...
ich wäre sehr Dankbar auf Antworten....
LG EvE[addsig]

Rick

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2

Dienstag, 27. Oktober 2009, 20:12

RE: was gibt es noch für Möglichkeiten?

Hi, willkommen erst mal hier.

also ehrlich gesagt, werde ich aus deiner Kostenaufstelung nicht schlau!? Krankenhaus, -Zugkosten für 50 km, mehrere hundert Euro?? was auch immer ...

Naja, Pflegegeld sei froh, dass du es nicht bekommst. Das kriegt man für sehr schwer behinderte Kinder.So weiterhelfen konnte ich Dir bisher nicht.

Seltsam ist, dass die Diakonie Dir nicht weiterhilft. Mit welcher Begründung denn? Es gibt eine Fülle von Verbänden, die gerade Müttern in Deiner Situaion helfen. Du kannst dich auch an die Sozialstation des Krankenhauses wenden, die helfen in der Regel weiter.

Wenn Du in NRW z.B. lebst, kannst du z.B. einen Antrag über Diakonie oder Caritas (privat geht nicht) bei der "Aktion Lichtblicke" stellen, in anderen Bundesländern kenne ich mich nicht aus, bin mir aber sicherdass es Verbände gibt, die dir weiterhelfen können.

Lg

Rick[addsig]
die ehe ist der hauptgrund für scheidungen

Benghee

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3

Dienstag, 27. Oktober 2009, 20:18

RE: was gibt es noch für Möglichkeiten?

Halli Hallo,

Hmmm ...................
Wie sieht es aus? Hast du für deinen Sohn eine Befreiung für Zuzahlungen bei der Krankenkasse beantragt? Frag doch mal bei der Krankenkasse nach einem Krankentransport --> die Untersuchungen bzw. die OP ist wichtig und notwendig.
Die Krankenkassen zahlen bis zum nächsten Krankenhaus aber bei diesem besonderen Fall muss es ja eine Spezialklinik sein und wenn die 50 km weit entfernt ist dann muss das auch gehen.
Habe erst vor kurzem einen Fall gehabt mit der AOK die bezahlen den Transport auch für eine Entfernung von 50 km nach Bayern (komme aus Hessen) weil es eine notwendige Untersuchung bzw. OP ist und wir keinen früheren Termin in "Hessen" bekommen haben.

Toi Toi Toi sag mal Bescheid wenn es geklappt hat.

Ganz liebe Grüße
Benghee[addsig]
" Die Realität ist nur eine Illusion,
wenn auch eine sehr hatnäckige."
Albert Einstein


_FallenAngel_

Anfänger

Beiträge:

4

Dienstag, 27. Oktober 2009, 20:59

RE: was gibt es noch für Möglichkeiten?

ich hatte es zwar schonmal vergebens versucht...
aber vor kurzem wurde meine kk von einer anderen aufgekauft, ich denke ich werde dort nochmal mein glück versuchen *hoff*
danke für deine antwort[addsig]

Benghee

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5

Mittwoch, 28. Oktober 2009, 09:33

RE: was gibt es noch für Möglichkeiten?

Finanzielle Hilfen

Eine lange Zeit der besonderen Sorge und zusätzlichen Fürsorge, oft auch mit teilweise erheblichen finanziellen Belastungen (z.B. Fahrtkosten), ist zur Erzielung eines optimalen Ergebnisse für Ihr Kindes notwendig.

Daher schuf der Gesetzgeber über den Wege der Anerkennung des „Grades der Behinderung (GdB)" eine Möglichkeit zur finanziellen Hilfe. Auf Antrag der Eltern beim örtlichen zuständigen Versorgungsamt des Heimatortes (bei dieser Antragstellung sind wir Ihnen gerne schriftlich behilflich) wird entsprechend der Ausprägung der Spaltform und bereits erfolgter Herstellung normaler Strukturen und Funktionen (z.B.: durch Operationen) ein Grad der Behinderung (GdB) festgelegt.

Da der Grad der Behinderung vor der ersten Operation am größten ist, empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Antragstellung bereits vor der ersten Operation. Es besteht jedoch auch für die Eltern, die bisher aus Unkenntnis oder bewußt keinen Antrag gestellt haben, teilweise die Möglichkeit einer rückwirkenden Berücksichtigung.

Für alle durchgehenden Spaltformen wird heute vor der ersten Operation ein GdB von 100 und der zusätzliche Nachteilsausgleich „H" für Hilfsbedürftigkeit u.a. mit erheblichen Steuerermäßigungen und sonstigen Vergünstigungen anerkannt.

Eine spätere Benachteiligung des Kindes durch diese Anerkennung muß nicht befürchtet werden (Minderung des Grades meist unter 50% nach der Behandlung; Datenschutz).

Bei der Antragstellung beraten wir Sie gerne und unterstützen Ihren Antrag durch entsprechende Befundberichte.

Informieren Sie bitte auch den Behandler über die Höhe der Anerkennung oder eine Ablehnung, damit er Sie bezüglich des Widerspruchs beraten und Ihnen dabei helfen kann.

Die Selbsthilfevereinigung kann auch zusätzliche, aus der Praxis entwickelte individuelle Möglichkeiten für weitere finanzielle Hilfestellungen anbieten (z.B.: Pflegegeld) und ist zudem bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche behilflich.

Information von der Uni Klinik Heidelberg spezialisiert Mund-, Kiefer- Gesichtschirurgie - Mund-Zahn-Kiefer-Klinik.

Das ist Baden Württemberg aber das gilt bestimmt für alle Bundesländer ................[addsig]
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Albert Einstein


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