@schneckenmaus:
Ich habe mit diesem Threat zwar diesen "Fall" zwar nicht gemeint, aber ja, Du hast Recht, das ist tatsächlich eine schwierige Situation. Ich weiß ja nicht, was Du bereits alles in die Wege geleitet hast und kenne Eure Situation nicht (z.B. räumliche Nähe etc.). Generell hast Du die Möglichkeit, das Jugendamt einzuschalten. Zwar kann man den Vater nicht zum Umgang "zwingen", doch in vielen Fällen bringt es schon viel, wenn der Vater offiziell vom Jugendamt eingeladen wird. Bei uns hat es damals Wunder bewirkt...

Es findet dann ein Gespräch im JA statt. Bei uns war es so, dass die Dame des JA noch einmal deutlich auf die Rechte des Kindes auf Umgang hingewiesen hat. Es wurde eine Umgangsregelung vereinbart. Hält der Vater sich nicht an die, gehst Du wieder zum JA. Steter Tropfen hölt den Stein...

Wenn es ganz hart auf hart kommt, könntest Du zum Familiengericht gehen und das Umgangsrecht Deines Kindes einklagen. Zugegebener Maßen stehen die Chancen nicht gerade gut, aber das muss der Vater ja nicht unbedingt wissen...
Wie schon geschrieben, kann ich Eure Situation nicht beurteilen. Doch oftmals mangelt es den Vätern (und manchmal auch den Müttern) schlicht und ergreifend an Kenntnis der Rechtslage. Sie wissen oft nicht, dass das Kind ein Recht auf Umgang mit ihnen hat und das sie dazu sogar verpflichtet sind - mit oder ohne Sorgerecht. Das JA kann bei der Aufklärung helfen. Die Kommunikation zwischen Mutter und Vater ist ja oft emotional negativ aufgeladen. Der eine will nicht auf den anderen hören. Auf eine "neutrale" Person wird dann viel eher gehört - auch wenn sie genau das gleiche sagt...
@mira71:
Natürlich haben die Frauen ihre Gründe, dass habe ich ja auch geschrieben. Und es gibt Gründe, die durchaus berechtigt erscheinen, den Kontakt zu verbieten. Gewalt zum Beispiel. Diese Frauen wollte ich zwar auch nicht damit ansprechen, aber offensichtlich fühlst Du Dich angesprochen.
Wenn es berechtigten Grund gibt, dass der Umgang mit dem Vater das Wohl des Kindes gefährdet, gibt es z.B. die Möglichkeit eines betreuten Umgangs. Das gilt übrigens auch, wenn das Kind dem Vater aufgrund fehlenden Kontaktes bereits entfremdet ist. Das kann man hier nachlesen:
Kindeswohlgefährdung / Betreuter Umgang / etc.
Außerdem habe ich geschrieben, dass es zu Verhaltensaufälligkeiten oder Entwicklungsstörungen kommen
kann. Natürlich sind nicht alle Kinder, die ohne Kontakt zum Vater aufwachsen gestört. Aber die Wahrscheinlichkeit ist eben deutlich erhöht.
Wenn ein regelmäßiger Kontakt zum Vater partout - aus welchen Gründen auch immer - nicht möglich ist, sollten männliche Bezugspersonen vorhanden sein. Das kann z.B. ein väterlicher Freund sein; der Großvater, der das Kind regelmäßig betreut; oder auch ein Trainer in einem Verein.
Ich wollte mit diesem Threat besonders Frauen ansprechen, die den Kontakt verhindern, weil sie sich z.B. durch das Verhalten des Vaters gekrängt fühlen. Eine etwaige Wut ist dann sicherlich verständlich, darf aber nicht auf den Rücken des Kindes ausgetragen werden. Frauen rächen sich gerne damit, dass sie die Kinder vorenthalten. Nur leider sind dann die Kinder die Leidtragenden und nicht unbedingt die Väter.