@ buffi1963
11 Jahre hat meine Tochter keinen Kontakt zu ihrem Vater,auf einmal meldet er sich,er will Umgangsrecht!
Ein paar mal hat ein Umgang statt gefunden.Nach den Osternferien gab es einen Zwischenfall,meine Tochter vertraute ihm an,das sie in der Schule gemoobt werde.Er hatte nichts besseres zu tun als am 1. Schultag zur Schule zu rennen.ich habe das Alleinige Sorgerecht.Danach wollte meine Tochter ihn nicht mehr sehen.
Sodele : 11 Jahre hat Eure Tochter keinen Kontakt zum Vater, 11 von 12 Jahren somit

-- Er möchte wenn nicht das Umgangsrecht erhalten, sondern seiner Umgangspflicht nachkommen, und somit das Umgangsrecht Eures Kindes erfüllen. -- Bezüglich dem "Zwischenfall" Was bitte hätte der Vater in dieser Situation die Du beschreibst tun sollen, außer evtl. Dich ansprechen, was auch immer dort war ... weißt Du hundertpro was in diesem Vater-Tochter Gespräch erörtert wurde ? Hat evtl. Eure Tochter ihm das mit dem Mobbing-gefühl im Vertrauen mit: Ich möchte nicht, daß Mama davon erfährt erzählt ? ... Er hat Dich ggfs. umgangen zumindest so wie Du es beschreibst, als Person mit dem alleinigen Sorgerecht ... Nicht unbedingt die feine Art so gesehen, sogar eine Einmischung ... andererseits einmal eine Frage an Dich: War Dir vorher bekannt, daß Eure Tochter gemobbt wird ?? - Waren schon Sachen in die Wege geleitet ? --- Wie auch immer -- hier im Forum ist es sehr schwierig solche Situationen aus der Entfernung zu be/ver/urteilen ... Da müßte Profihilfe für Eure Tochter hinzugezogen werden. -- Mich als Mutter würde das Vorgehen, wenn es wie oben beschrieben abgelaufen wäre, nicht toll finden, aber mein Augenmerk darauf richten, was ist mit Tochter los ...Wie kann man ihr helfen usw. -- und im Anschluß das Gespräch mit dem Vater des Kindes suchen, daß bei solchen Sachen bitte Du erster Ansprechpartner sein solltest. ... Hat es Ärger an der Schule gegeben danach, oder was passierte daraufhin ? -- Das Kind fühlt sich schuldig an dem trouble und will dem umgehen, in dem es keinen Kontakt mehr will ?
Er glaubt natürlich ich würde das Kind beeinflussen,sie ist 12 und hat ihren eigenen kopp.
Am 19.Juli hatte ich einen Gerichtstermin,ich mußte eine Entscheidung treffen,hinter der ich gar nicht stehe.Ein Treffen soll am 01.08.2011 statt finden,meine Tochter will nicht,also teilt mein Rechtsanwalt ihm und dem Gericht mit,das dieses nicht statt findet.Auf den Spaß freue ich mich jetzt schon.
Zwei Varianten die Situation des Kindes zu beschreiben: 1) sie wird Deinerseits beeinflusst ... 2) sie hat ihren eigenen Kopp --- wie wäre es mit: es ist eine Mischung aus vielen Faktoren -- diese genau auseinander zu halten, unabhängig vom Alter des Kindes, dürfte wiederum an einer unabhängigen Stelle (Profihilfe) besser aufgehoben sein ... Beratungsstellen gibt es vielerorts, somit auch bei Euch in der Nähe

-- Was für eine Entscheidung mußtest Du bitte treffen? Eine Entscheidung wo Du nicht hinter stehst ?? -- Aber das ist doch keine Entscheidung dann, daß ist ein fauler Kompromiss : entweder um nicht gegen gültige Rechtsmeinung zu verstossen, oder aber um Ruhe zu haben (beides nicht empfehlenswert für den eigenen Frieden --- oder gar um die Ruhe für´s Kind zu gewährleisten) ... Die Vorgehensweise über RA den Umgangstermin bei Gericht und ihm abzusagen, ist ein Winkelzug der Rechtsabteilung, um eine Sache unnötig in die Länge zu ziehen, bzw. ein Folgeverfahren einzuleiten ... Ist es Dein RA? -oder ist es ein RA der auch die Beistandsschaft des JA´s vertritt ? -- wie ist die Zusammenarbeit mit dem örtlichen Jugendamt? - weil auch das wird beim alleinigen Sorgerecht in solchen Situationen befragt werden ...
Ist das eigentlich normal,das man als Mutter ständig irgendwelche Kommpromis schließen muß??Väter halten sich nicht an die regel,in meinem Fall,er horcht das Kind aus,will wissen wie wir mit unseren Nachbarn auskommen,was wir geschenkt bekommen.Ich finde das eine Frechheit.
Inwiefern mußt Du einen Kompromiss schließen? -- Du bist verantwortlich für Euer Kind (Du schreibst alleiniges SR) - und somit auch dafür, daß im Sinne Eures Kindes gehandelt wird. ... Das Aushorchen an sich, ist a) als Neugierde oder b) als Interesse am sonstigen Umgang des Kindes mit seinem Umfeld (Umfeld des Kindes) oder c) als etwas wissen wollen um es anschl. zu verwenden, gesehen werden. -- Nachfragen selber ist nicht verboten ;-)
Hoffe das ich bald eine andere Wohnung finde,dann sind wir eh hier weg,auch wegen Arbeit.ich habe die Nase voll von solchen Vätern,der Vater meines Sohnes war auch nicht besser.
Ach ja,das Sorgerecht will er natürlich auch haben,selbstverständlich.Ist es denn wirklich so schlimm,das meine Tochter angeblich nur die Digitale Uhr kann?
Hm ... das mit dem Wegzug ändert nichts an dem Umgangsrecht des Kindes, und auch nichts an der Umgangspflicht des Vaters

... Und was bitte hat das GSR nun mit dem lesen können einer Uhr zu tun ? ... Davon ab, sollten Kinder beide Uhrtypen beherrschen

-- Meiner Meinung nach kein "Aufregegrund" wenn Euer Kind das kann

--
Aus der Entfernung betrachtet ... viele Nebenbaustellen, viele Emotionen (auch bei Dir selber noch) ... die die Situation nur verschärfen für Euer Kind !
Bitte nimm den Rat sowohl aus Deinem anderen Posting als auch hier an, und suche Dir professionelle Hilfe vor Ort ... denn nur über RA alles regeln hilft Eurem Kind nicht.
LG airam
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »airam« (22. Juli 2011, 20:01)
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