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Silvester 2011
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Chat für Alleinerziehende

Einladung zum Chat.
Zur Zeit sind folgende User im Chat, die sich gerne mit Dir unterhalten würden:
   Raum Lobby: airam(Mod) Wirbelxy(User)

Wer macht was?

jea
22.05.2012
um 11:01 Uhr
och @robeki die haben einen extrem vorteil........................ kannste glauben
 
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Umfrage

6%

manchmal

92%

nein

2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
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von mona84

Nicemama

Schüler

Beiträge: 66

Danksagungen: 89

Wohnort: Kaisheim

1

Montag, 17. Oktober 2011, 08:13

Was macht eine SPS Praktikantin im Kindergarten?

Welchen Beruf wird sie ausüben? Ist denn eine SPS Praktikantin schon Ausgebildete Kinderpflegerin/Erzieherin? Oder wie ist das?

Dürfen denn eine Berufspraktikantin und eine SPS Praktikantin, alleine ohne das andere Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen da sind, eine Kindergartengruppe von 3-6 Jahren beaufsichtigen?

Wenn ja wieviele Kinder dürfen sie beaufsichtigen?

Außerdem hätte ich noch eine Frage: Nach dem bayrischen Kinderbetreuungsgesetzt, wieviele Tage darf der Kindergarten geschlossen werden? Zählen Feiertage mit? Oder nur die Schließtage in den Ferien?

pimboli

Administrator

Beiträge: 2 466

Danksagungen: 2168

Wohnort: Münsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

2

Montag, 17. Oktober 2011, 09:10

... also SPS ... schulpraktische Studien ... diese werden u.a. von Erziehern, zukünftigen Lehrkräften, Sozialpädagogikstudenten benötigt und in öffentlichen Einrichtungen durchgeführt ... ich glaube nicht, dass diese komplett unbetreut eingesetzt werden, da die Praktika auch betreut sind ... Ansprechpartner sind da bestimmt vorhanden ... aber frag doch einfach mal in eurem Kiga nach ... ebenso zu den Schließtagen ... da kann Dir eure Stadtverwaltung bestimmt besser Auskunft erteilen ...

vg
Waltraud ;)
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

airam

*AE.net -Wetterfee*

Beiträge: 1 552

Danksagungen: 918

3

Montag, 17. Oktober 2011, 11:25

Bezüglich der Frage ob eine Berfuspraktikantin und eine SPS-praktikantin gemeinsam alleine eine Gruppe beaufsichtigen dürfen, kann ich gerne darauf verweisen , daß sie das dürfen wenn ihnen das von der Leitung zugetraut wird. Dort ist nicht die Entscheidung der Eltern maßgeblich, sondern das komplette Betreuungsteam des gesamten Kindergartens. Im Regelfall gibt es eine Art "Delegationsschema" woran sich gehalten wird, ist aber von Bundesland, Kreis und Träger abhängig. Diese beiden werden auch nicht "alleine" die Kinder betreuen, sondern haben immer noch die anderen Gruppenleitungen, wo sie bei auftretenden Problemen Rücksprache halten können. Desweiteren werden diese Zwei mit Sicherheit nicht als Standart in dieser Konstellation eingesetzt, sondern bei Bedarf.
Die Anzahl der Kinder obliegt dem Kindergarten und Träger selber ;)

LG airam
:rot "Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut." (Laotse)
... : iwn ...

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