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von mona84

Lijana

Fortgeschrittener

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11

Donnerstag, 25. Februar 2010, 07:59

Wenn der Orthopäde sagte,dass Kind müsse regelmäßig schwimmen ..Eine angeboren Wirbelsäulenmissbildung..dann müßte es doch ärztlich verordnet werden!?Oder sehe ich das falsch?
habe noch nie gehört, daß Schwimmen auf Rezept gibt ;) was der Arzt verschrieben hat, ist Gymnastik bei einem Physiotherapeuten. Schwimmbad hat er dringend dazu geraten ;) als Ergänzung.

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Annemie

SchĂĽler

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12

Donnerstag, 25. Februar 2010, 08:18

habe noch nie gehört, daß Schwimmen auf Rezept gibt ;) was der Arzt verschrieben hat, ist Gymnastik bei einem Physiotherapeuten. Schwimmbad hat er dringend dazu geraten ;) als Ergänzung.
Der Sohn einer Kollegin hat -wegen einer Fehlbildung in der Schulter - Schwimmen und Wassergymnastik verordnet bekommen.
Sie brauchte nichts zu bezahlen.Nun weiß ich nicht,ob sie vielleicht zusätzlich versichert ist..Ich frage sie heute mal.
GrĂĽĂźe

Annemie

Mycket ska man höra,innan öronen faller av

(Man muß viel hören,eher einem die Ohren abfallen-schwed. Weisheit)

pimboli

Administrator

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13

Donnerstag, 25. Februar 2010, 19:55

...um es nochmal richtig deutlich zu machen....Kindergeld ist und bleibt eine Familienleistung und daher...

...das Kindergeld wird zwar den Eltern ausgezahlt, ist aber eine Leistung die der Familie zusteht. Kindergeld dient der Sicherung des Existenzminimum des Kindes. Der Grundsatz, dass es sich bei Kindergeld um eine staatliche Leistung für das Kind an die Eltern handelt bleibt bestehen. (§ 62 Abs.1 EStG und § 1 BKGG)

Das Kindergeld wird grundsätzlich auf den Bedarf des Kindes angerechnet. Es ist nach § 1612b BGB berechtigt das jedem Elternteil, die Hälfte des Kindergeldes angerechnet werden.
Das Kindergeld wird dem Unterhaltsverpflichteten zur Hälfte angerechnet, d.h. die Hälfte des Kindergeldes wird vom zu zahlenden Kindesunterhalt abgezogen.

Zunächst ist ohne Berücksichtigung des Kindergeldes der Barunterhaltsanteil jedes Elternteils auszurechnen. Derjenige Elternteil, dem das Kindergeld nicht ausgezahlt wird, kann von seiner Summe den Betrag von 92,- EURO abziehen. Der Elternteil, der das Kindergeld erhält, muss zu seiner Unterhaltsschuld 92,- EURO dazu rechnen.

...der Vater zahlt Unterhalt..und das in vollständiger Höhe (also berechnet aus 135% ), sonst würde ihm das Kindergeld nicht angerechnet werden...in wie weit eine weitere Unterstützung für Mehrbedarfe geltend gemacht werden kann und ob Dein EX noch zusätzlich leistungsfähig ist (einkommensabhängig)... wird Dir das JA sagen oder ein Anwalt ausrechnen können...

lg
Waltraud ;)
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind MĂĽtter ... :rolleyes:

zweifachmami74

Anfänger

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14

Samstag, 27. Februar 2010, 07:42

Also ich kann dir auch nur raten einen Anwalt aufzusuchen oder eine Beratungsstelle. Ich hatte die Diskussion auch mit meinem Ex da ging es um eine neue Brille und Musikunterricht (den er auch wollte) und das dazugehörige Instrument und er muss Hälftig zahlen da der Unterhalt für den Lebensunterhalt ist. Inwieweit Kleidung davon betroffen ist weiß ich nicht.
Stark sein bedeutet nicht, nie zu fallen. Stark sein bedeutet, immer wieder aufzustehen!

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