Liebe Fories,
endlich ist eine Grundsatzentscheidung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zum unumstösslichen Grundrecht des Kindes auf Umgang mit dem leiblichen Vater gefällt worden!
Und das beste, die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger muss es nicht nur wegen des rechtlich bindenden Urteils umsetzten für die Bundesrepublik, nein, sie will nun auch nachbessern!
An dieser Stelle gebe ich zu, dass ich sie sehr schätze, und als eine der wenigen auch für fähig halte, das deutsche Rechtssystem den europäischen Normen in diesem Bereich erfolgreich anzupassen.
spiegel-online schreibt dazu, lest selber:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,735998,00.html
Für die "Mitstreiter" des Väteraufbruchs, die das Urteil naturgemäss einhellig begrüssen, freut es mich am meisten. Gratulation! Deren Vorsitzender Rüdiger Meyer-Spelbrin trifft es auf den Punkt, indem er die bisherige Ungleichbehandlung zu ehelichen Kindern kritisiert, siehe
http://www.vafk.de
Und selbst im Falle der ehelichen Kinder, machen wir uns nichts vor, gibt es krasse Fälle, wenn zumeist eine Mutter den Umgang boykottiert. Traurig dabei bleibt nur, dass das eigentlich verbriefte Kindeswohl einmal mehr heranzuziehen war, und es wird dauern, bis es in die Ämter, Behörden und Gerichte seinen Widerhall findet.
Gesetze geben aber eine Norm vor, und hier ist der Fortschritt zu sehen, dass zum einen Verwaltung, und dazu gehören beispielsweise die Jugendämter, sich daran halten müssen, und ebenso zum anderen, die Rechtsprechung der Familiengerichte, die wird sich bald umstellen müssen.
Um es auf den Punkt zu bringen: bisher konnte der mütterlicherseits boykottierte Umgang nicht nur recht straffrei vollzogen werden, verbunden wurde dieser aber mit dem gleichzeitigen Vorwurf an den Vater, er habe sich nicht gekümmert - oft mit der Folge eines Umgangsausschlusses duch Jugenämter und Gerichte. Ein echter Irrwitz, wenn es nicht beschämend ernst wäre!
Abschließend, und nur am Rande: die Lebenswirklichkeit zeigt viele Facetten auf, sicher gibt es ebensoviele Elternteile mit ihren eigenen Erfahrungen. Hier geht es aber um das unumstössliche Grundrecht auf Umgang mit eigenen Kindern gewillter Elternteile, die Verantwortung übernehmen wollen, denen es bisher verwehrt wurde!
Ein insgesamt wichtiger, wie ich meine, Etappensieg ist erreicht worden, es muss nun vieles nachgebessert, reformiert und umgesetzt werden, für all die bisher entrechteten Kinder und deren Väter.
Und das ist gut so!
Lg Rick