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   Raum Lobby: airam(Mod) Georg1211(User) leonies_mum2(User) rick robeki(User)

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jea
22.05.2012
um 11:01 Uhr
och @robeki die haben einen extrem vorteil........................ kannste glauben
 
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Montag, 14. Juni 2004, 20:58

Kind will ausziehen - wieviel steht ihr zu ?

Tag,

Fakten: 4 köpfige Familie, ältestes Kind will ausziehen (19). Gerade mit Abitur fertig, will studieren und hat beschlossen auszuziehen. Welche (wie hohe) Zahlungen kommen auf die Eltern zu ?
Steht der Tochter überhaupt etwas zu ? Auszugsgründe gibt es nämlich nicht, höchstens fadenscheinige.

Ich hab schon gehört, dass sich das an das Einkommen der Eltern koppelt, jedoch kann ich mir nicht vorstellen, dass man einfach so (weil man lust hat) 400 oder mehr ¤ von seinen Eltern "erzwingen" kann - eben ohne Grund.
Geht das ? Stimmt das ? ziemliche Abzocke :casstet:

Ich danke für eure Antworten.

frank

Projektinitiator

Beiträge: 806

Danksagungen: 201

Wohnort: Herborn

Beruf: Medizinpädagoge

2

Donnerstag, 17. Juni 2004, 02:26

RE: Kind will ausziehen - wieviel steht ihr zu ?

Hallo,

hier gehts um konkrete Zahlen, das ist eine Sache für einen Fachanwalt für Familienrecht. Du bekommst hier auch eine Antwort (nach fachlicher Rücksprache), leider erst nach dem kommenden Wochenende. Schaue also bitte ab ca. Montag noch einmal vorbei.

Grüße

Frank

delphine0077

unregistriert

3

Montag, 27. September 2004, 13:21

RE: Kind will ausziehen - wieviel steht ihr zu ?

Hallo
Bei mir ist es zwar noch lang nicht soweit aber wenn es soeit ist würde ich meine Kinder ziehen lassen.Und mit meinen Kind nen kompromiss suchen ich würde ihn auf keinen fall die ganze miete bezahlen die hälfte aber auch nur wenn sie angemessen ist.Denn unsere angehenden Erwachsenen Jugendliche Kinder sollen ja auch mitbekommen das ne eigene Wohnung nicht nur Parties bis zum abwinken heißt sondern auch ne gewisse vernunft und selbstverantwortung bedeutet.Ich denke was deinen Kind zusteht sollte auch an den Gründen des Auszug festgemacht werden.Wenn ein Kind auszieht weil es die Eltern doof findet und überhaupt der Meinung ist mit ner eigenen bude hat man mehr rechte und das geld ist dann auch mehr den würde ich höchstens das minimum zusprechen.Wenn das Kind sich allerdings gedanken über die folgen des Auszug gemacht hat und eventuell schon was für möbel oder so gespart hat,sich eventuell um ein job bemüht um die entstehenden Mietkosten etc bezahlen zu können,den würde ich mehr hielfe bei den wichtigen schritt im leben zusprechen.Aber das ist halt nur meine Meinung.Wie es im ernstfall das gericht entscheidet kann ich dir nicht sagen

Gast

unregistriert

4

Dienstag, 28. September 2004, 01:01

RE: Kind will ausziehen - wieviel steht ihr zu ?

\ n Abend,

volljährigen Kindern gegenüber sind BEIDE ELTERN barunterhaltspflichtig in Abhängigkeit Ihres Einkommens. Grundsätzlich hat jedes Kind Unterhaltsanspruch (UA) bis zur Vollendung einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Hierzu gehört auch ein Hochschulstudium, in angemessener Zeit zu absolvieren.

Die Höhe des UA volljähriger Kinder hängt davon ab, ob sie im Elternhaus wohnen oder eine eigene Wohnung haben. Leben Kinder noch zu Hause, gilt die letzte Altersstufe der Düss. Tab. nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern ohne Herauf- oder Herabstufung. Kinder die nicht zu Hause wohnen, haben einen UA von 600 € (West), in Ostberlin sind\ s 555 €. Je nach wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern kann auch ein höherer Bedarf geltend gemacht werden. Bezieht ein Elternteil Kindergeld, muss er zusätzlich zu seinem Unterhaltsbetrag das halbe Kindergeld zahlen, der andere Elternteil entsprechend weniger. Auf den Unterhaltsanspruch des Kindes werden seine regelmäßigen Einkünfte u. das Kindergeld, falls es dem Kind zukommt, angerechnet. Auch Vermögen muss das Kind für seinen Lebensunterhalt einsetzen. Erhält das Kind eine Ausbildungsvergütung, ist dieser Betrag vor seiner Anrechnung als Einkommen in der Regel um 85 € ausbildungsbedingter Mehrbedarf zu kürzen.

So, und nun liebe Mütter heißt es Aufatmen. Bevor Ihr Euch vielleicht überlegt in den Offenbarungseid zu flüchten, es gibt noch Hoffnung für diejenigen, welche zwar gern Ansprüche anmelden aber selbst allergisch und vehement auf Forderungen anderer reagieren. Das Zauberwort heißt eventuell \ Unterhaltsbestimmungsrecht\ . I.e., Eltern können bestimmen, in welcher Form sie den Unterhalt leisten. Bieten also Eltern dem Kind Naturalunterhalt in Form von Kost und Logis an, kann das Kind in der Regel keinen Barunterhalt verlangen, es sei denn, es gibt schwerwiegende Gründe. Falls Filius oder Tochter den Gang zu Justizia nicht scheut, das Familiengericht entscheidet letztlich.

Was dürft Ihr noch haben? Im Prinzip das was Ihr den (zumeist maskulinen) Zahl-Exen zum Leben belasst! Eltern haben gegenüber dem volljährigen Kind einen Selbstbehalt i.H. von 1.000 €. In Ostberlin beträgt der Selbstbehalt erwerbstätiger Eltern 925 €, bei Erwerbslosigkeit sind\ s 825 €. Nicht verheiratete Kinder unter 21 Jahren, die im Haushalt eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, sind unterhaltsrechtlich minderjährigen Kindern nicht verheirateten Kindern weitgehend gleich gestellt. Ihnen gegenüber gelten die Selbstbehalte für minderjährige Kinder.

Größtenteils abgeschrieben aus der Mütter-Lobby-Lektüre "Allein erziehend Tipps und Informationen" des "Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V.", kurz VAMV.

e.u.V.

..und die Moral von der Geschicht\ ,
Ansprüche haben tu\ ich gern,
Forderungen an mich mag ich nicht..

Gast

unregistriert

5

Dienstag, 28. September 2004, 01:20

RE: Kind will ausziehen - wieviel steht ihr zu ?

hallo delphine0077
deinen ausführungen kann ich moralisch nur zustimmen und kann mir auch vorstellen, das deine/eure erziehung früchte zeigt. nun zählt aber in unserer anspruchsgesellschaft (mitnahmmentalität bis in höhere schichten; sinngemäß o-ton eines gewissen g. schröder) logik, anstand u. moral leider nicht sehr viel. fakt ist, die 600 € stehen dem flüggen kind zu. und wenn es grad bock auf zoff und lust auf leichte kohle hat, dann kann es sich sein gutes recht bzw. "recht" erstreiten. falls es mittellos ist, dann auf unser aller kosten, mittels "armenrecht"=prozesskostenhilfe! nicht anders sieht es doch im familienrecht aus, seit 1977 die sozial-liberale regierung das scheidungsrecht, mit abschaffung des sog. schuldrechts, reformiert hat, oder? da wir nunmal eine zockernation zu sein scheinen, funktioniert das eben nicht. um nicht falsch verstanden zu werden, frauen standen damals u.u. mittellos nach einer scheidung da. dem sollte abgeholfen werden. bis dahin noch ok. jedoch über die folgen und auswüchse der abzieherei der expartner in dieser unserer gesellschaft muss ich mich hier bestimmt nicht weiter auslassen. das ist hinlänglich bekannt, wenn auch nicht immer recht zur kenntnis genommen.
gut\ s nächtle und ne gute woche wünscht\
e.u.V.

alman

Anfänger

Beiträge: 2

Danksagungen: 1

Wohnort: Hamburg

6

Mittwoch, 9. November 2011, 11:52

hallo ich verstehe dein Problem nicht. Ist es nicht eigentlich etwas Tolles das dein Kind das Abitur gemacht hat und nun studieren möchte? Und das es dafür wegziehen und in eine eigene Wohnung ziehen möchte ist doch total verständlich. Freu dich das dein Kind einen guten Weg in die Zukunft geht und versuche die dabei zu unterstützen. Setzt euch am besten zusammen hin und überlegt wieviel Geld sie barucht, sie alleine aufbringen kann und in welcher Höhe du dich beteiligen kannst. Immerhin wird sie ja vielleicht auch Baföganspruch haben?

ich kann nur sagen, dass unser Bildungssystem leider so ausgerichetet ist, das es ohne Zuschüsse der Eltern nicht funktioniert. Ich bin zum Beipsiel sehr dankbar das meine Eltern mir mit monatlichen Zuschüssen erst ermöglicht haben mein Studium zu finanzieren! Und durch das Verlassen von Hotel Mama wird dein Kind schneller selbständig und erwachsen und das ist doch was eine Mutter stolz machen sollte, oder?

chrissi81

unregistriert

7

Mittwoch, 9. November 2011, 12:07

Hallo alman...

...Datum beachten, das Kind hat inzwischen vermutlich schon seinen Doktor in der Tasche :whistling: :D

LG
Chrissi

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