Dienstag, 22. Mai 2012, 22:03 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren
Gruppen

Gruppen und soziale Netzwerke nach Regionen und Themen
Regionale Gruppen

Urlaub Single mit Kind

Silvester 2011
30.12. bis 2.1.2012

Chat für Alleinerziehende

Einladung zum Chat.
Zur Zeit sind folgende User im Chat, die sich gerne mit Dir unterhalten würden:
   Raum Lobby: airam(Mod) Georg1211(User) leonies_mum2(User) rick robeki(User)

Wer macht was?

jea
22.05.2012
um 11:01 Uhr
och @robeki die haben einen extrem vorteil........................ kannste glauben
 
Was machen Andere?

Kontrollzentrum
Neue Benutzer

Tina77 (Heute, 17:10)

cupcake. (Heute, 01:06)

lijoa (Gestern, 21:50)

Heidelbeere12 (Gestern, 13:33)

Launi (Gestern, 13:08)

Umfrage

6%

manchmal

92%

nein

2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
Neu in der Galerie
von mona84

Zimtstern

Schüler

Beiträge: 69

Danksagungen: 53

11

Sonntag, 11. Dezember 2011, 16:40

Sie hat sich entschieden ....

Liebe AE,
meine Tochter hat den Brief verfasst. Und die Begründung lautet "familiäre Situation"
Ja, es wiederstrebte mir, dort zu unterschreiben!
Aber soll ich meiner Tochter hiermit noch mehr unangenehme Fragen bescheren.
Sie hat also diesen Antrag auf befreiung von der Stufenfahrt abgegeben .... und wie ich schon geschrieben habe, ich stehe hinter ihr!
@feels
Ich denke, in den Kindern spiegelt sich viel von dem wieder, was man ihnen vorgelebt hat. Auch die Trennung ist ein Schritt, weil ich dieses Leben so nicht weiterführen wollte.
Meine Tochter wollte vor gut einem Jahr ausziehen, weil sie die ständigen Streitereien nicht mehr aushalte wollte. Und dann wieder das monate lange Schweigen. Da wurde ich wach gerüttelt und habe meinem Mann gesagt, dass ich es nicht zulassen werde, dass die Kinder ausziehen.
Naja .... dann entfernte er sich noch mehr und schwupp, war die andere da ... den Rest kennt ihr ja.

Ich bin für meine Tochter nun erst einmal gespannt wie es weiter gehen wird.
Euch danke ich vorerst für die klasse Beiträge hier. :frech

LG Tina

Es hat sich bereits 1 Gast bedankt.

feels

Meister

Beiträge: 964

Danksagungen: 653

Wohnort: Leipzig

Beruf: Ingenieur für Technische Gebäudeausrüstung

12

Sonntag, 11. Dezember 2011, 17:15

Dann soll es so sein! Schön, dass Du hinter ihr stehst! Ich denke, das ist auch das einzig Richtige, was Du jetzt tun kannst? Versucht über die Feiertage etwas zur Ruhe zu kommen. Macht es Euch schön gemütlich und verbringt viel Zeit zusammen! Auch wenn es schwer ist, versucht mal an andere schöne Dinge zu denken und macht sie auch! Das können Kleinigkeiten sein, wie zum Beispiel ein DVD-Abend oder ein Spieleabend. Geht mal ins Kino oder schaut Euch mal was an! Es gibt so vieles, was man machen kann! Ich wünsche Euch eine erholsame Zeit! :g
LG der Feels ;)

"...Es gibt nur einen Grund, warum Menschen nicht haben, was sie wollen: weil sie mehr an das denken, was sie nicht wollen. Achte auf Deine Gedanken, und achte auf die Worte, die Du aussprichst. Die meisten Menschen denken an das, was sie nicht wollen, und wundern sich, warum es ihnen wieder und wieder begegnet."(The Secret-Das Geheimnis)

Es hat sich bereits 1 Gast bedankt.

Zimtstern

Schüler

Beiträge: 69

Danksagungen: 53

13

Sonntag, 25. Dezember 2011, 15:13

never ending story :(

Die Befreiung wurde abgelehnt :trau
Das hat ihr die Stufenleiterin am letzten Schultag noch eben kurz beim Rausgehen gesagt.
Nun muss sie noch einmal persönlich beim Rektor vorsprechen und dann mal weitersehen.
Sie bleibt weiter dabei: Sie möchte nicht mit .... ich denke, nun erst recht nicht.
Ein weiteres Mädchen, das wegen der Religion nicht mitfahren möchte (sie ist auf noch keiner Klassenfahrt dabei gewesen) muss ebenfalls diesen Weg gehen.

Welche Instanz liegt über dem Rektor?
Verbaut sich meine Tochter so nicht ihr Abi?

Es hat sich bereits 1 Gast bedankt.

Morwen

Anfänger

Beiträge: 14

Danksagungen: 8

Wohnort: Detten

Beruf: autorin und fürs geld kauffrau

14

Freitag, 20. Januar 2012, 10:04

über dem rektor liegt in den meisten Fällen das Kultusministerium, und die schulbehörde.....formelle beschwerde einreichen oder die androhung derselben würde evtl schon was bringen :)

Zimtstern

Schüler

Beiträge: 69

Danksagungen: 53

15

Dienstag, 24. Januar 2012, 18:01

zweiter Versuch

Meine Tochter hat sich in der Nachhilfe erkundigt, was sie noch machen kann.
Es ist ihr vollkommen Ernst und ich habe das Gefühl, dass sie mit ihren bald 18 Jahren auch das "jetzt-erst-recht-Prinzip" durchsetzen möchte:

Sehr geehrter *Rektor*,

hiermit stelle Ich, KM, für meine Tochter, S, Jahrgangsstufe 12, erneut einen
Antrag auf die Freistellung von der Studienfahrt im folgenden Jahr, da
mein letzter Antrag weder schriftlich abgelehnt wurde, noch in dem
Schreiben vom 16.12.2011 anerkannt oder erwähnt wurde.

Ich stelle diesen Antrag aufgrund privater erzieherischen Gründen.
Es gab bereits ein Gespräch mit der Kursleiterin.
Hier hat sich jedoch nichts an der Entscheidung zu diesem Antrag geändert.

Ich stütze mich bei diesem Antrag auf Freistellung von der Studienfahrt
2013 auf die Wanderrichtlinien 14-12 Nr.2
Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten
(RdErl. d. Ministeriums für Schule und
Weiterbildung v. 19. 3. 1997) (GABl. NW. IS. 101)
*

4. Teilnahmepflichten

4.2 Schulwanderungen und Schulfahrten sind Schulveranstaltungen.Sie werden grundsätzlich im Klassenverband bzw. im Kursverband durchgeführt.
Gemäß § 43 Abs. 1 SchulG sind Schülerinnen und
Schüler zur Teilnahme verpflichtet.(...) In besonderen Ausnahmefällen ist gemäß § 43 Abs. 3 SchulG eine Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme möglich. Ein entsprechender Antrag ist von den Eltern schriftlich zu begründen.

Bei mehrtägigen Veranstaltungen
wird die Befreiung erteilt, wenn die Eltern auch nach einem Gespräch über Ziele und Inhalt der Klassenfahrt aus religiösen oder gravierenden erzieherischen Gründen bei ihrem Antrag bleiben.

Schülerinnen und Schüler, die von der Teilnahme befreit sind, besuchen den Unterricht einer anderen Klasse
oder eines anderen
Kurses. (...)

Meine Tochter erklärt sich ebenso bereit dazu den Unterricht in der Zeit der Studienfahrt im Jahr 2013 gemäß dieser Verordnung zu besuchen.
Des Weiteren möchte ich Sie bitten den Eingang dieser E-mail zu bestätigen.

Zur Zeit sind neben Ihnen 560 Benutzer in diesem Thema unterwegs:

14 Mitglieder und 546 Besucher

airam, aufdemland, feels, Georg1211, Hannafee, hoppala_iez, jea, Karli, Lijana, Moni42, robeki, Steffen40, thomas0123, Wirbelxy