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von mona84

Gast

unregistriert

1

Donnerstag, 28. Juli 2005, 00:13

Frage zum Zuschuss zum Kindergartenbeitrag


silberfischchen

Anfänger

Beiträge:

2

Donnerstag, 28. Juli 2005, 07:26

RE: Frage zum Zuschuss zum Kindergartenbeitrag

Geh ruhig hin, mir (bzw meinem Sohn) hat man während meines ALG I Bezuges den Platz weiterbezahlt. Immerhin gehörte der Platz dazu, um weiterhin jederzeit für das Arbeitsamt verfügbar zu sein. Nach Sparguthaben hat mich niemand gefragt, das interessiert die nicht. [addsig]

Gast

unregistriert

3

Donnerstag, 28. Juli 2005, 09:30

RE: Frage zum Zuschuss zum Kindergartenbeitrag

Hi, danke für deine Antwort. Bei uns ist es aber wirklich so, dass sie nach Sparguthaben fragen. Ich habe den Antrag hier liegen, da steht, was man alles mitbringen muss, um sein Einkommen nachzuweisen. Dazu gehört auch Sparguthaben, Wertpapiere etc. Macht ja irgendwo auch Sinn. Wenn jemand Arbeitslosengeld bezieht, aber im Lotto gewonnen hat, wäre es ja ein Unding, wenn ihm trotzdem der Kindergarten bezahlt wird... LG, Claudi

Cristina

Anfänger

Beiträge:

4

Mittwoch, 28. Juni 2006, 13:47

RE: Frage zum Zuschuss zum Kindergartenbeitrag

Hallo Claudi,

versuche es auf jeden Fall!!!! Bei mir hat das Jugentamt aber nach meinem Sparguthaben und das meines Sohnes gefragt.

Ich bekomme den gesamten Kindergartenbeitrag bezuschuĂźt! Ich hoffe, dass es bei Dir auch klappt.

Noch ein guter Tipp: gehe so schnell wie möglich hin, da die Kindergärten in den Schulferien neue Kinder aufnehmen und viele Eltern den Zuschuss beantragen. Dadurch verlängert sich die Bearbeitungszeit!!

GruĂź

Cristina [addsig]

Gast

unregistriert

5

Mittwoch, 28. Juni 2006, 20:54

RE: Frage zum Zuschuss zum Kindergartenbeitrag

Hallo @all,

wenn ihr den gleichen Vordruck für Hilfe gemäß §22 -24 Kinder-und Jugendhilfegesetz (KJHG) zum Ausfüllen vorliegen habt, dann heißt es in Punkt 7 Netto-Einkommen als Unterpunkt 7.10 aus sonstigem Vermögen....d.h. es geht hier um das monatliche Einkommen, dass man aus diesem besagten Vermögen bezieht auf deutsch "Zinsen"...und nicht um Erspartes....

Ich beziehe diese finanzielle "Spritze" schon seit dem Kindergarten fĂĽr meine beiden Kinder und jetzt selbst fĂĽr das 3. Schuljahr OGATA(neu) und fĂĽr das 5. Schuljahr auf der weiterfĂĽhrenden Schule bekomme ich den Antrag jedes Jahr automatisch schon zugeschickt :-)

Antrag stellen lohnt sich in jedem Fall, bei Ablehnung verdient man halt wohl doch ein bissel zu viel ;-)

LG
die Minniemaus

PS.: auch wenn sich die Bearbeitungszeit verlängern sollte, werden die Beiträge rückwirkend ab Antragstellung nachgezahlt...

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