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von mona84

Gast

unregistriert

1

Montag, 19. Juli 2004, 01:48

Gestern getrennt, was ist zu tun?

Hallo, der Titel sagt ja schon fast alles. Habe mich gestern nun endgültig nach 5 Jahren von meinem Lebensgefährten getrennt und sitze jetzt bei einer Freundin am PC. Meine dreijährige Tochter ist jetzt endlich mal eingeschlafen, nach all dem Stress der letzten Tage. Stehe nun aber erst mal vor einem richtigen Problem, Kann zwar ein paar Tage hier wohnen, aber dann???
Bin für Tips in Richtung Wohnungssuche/Finanzierung, Sozialamt und auch sonstige Hinweise sehr dankbar. Gruesse an Alle, die das lesen, Judith

Gast

unregistriert

2

Montag, 19. Juli 2004, 11:56

RE: Gestern getrennt, was ist zu tun?

Hallo Judith

Der Weg zum Sozialamt wird Dir erst mal nicht erspart bleiben. Lass Dich dort beraten, es gibt gegebenenfalls auch eine ganze Menge an einmaligen Beihilfen, die Du zur "Erstausstattung" bekommen kannst. Ausserdem musst Du natürlich nach ner Wohnung suchen. Möglicherweise hast Du ja Anspruch auf Wohngeld, wenn Du selbst nich über die finanziellen Mittel verfügst, dann auf jeden Fall.
Anspruch auf Unterhalt hast Du nicht, weil Du nicht verheiratet warst. Aber Dein Kind hat Unterhaltsansprüche. Du kannst zum Jugendamt gehen und dort eine Beistandschaft einrichten lassen. Das Jugendamt ist Dir bei der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche Deines Kindes behilflich.

Grüße Silke

frank

Projektinitiator

Beiträge: 806

Danksagungen: 201

Wohnort: Herborn

Beruf: Medizinpädagoge

3

Dienstag, 20. Juli 2004, 15:52

RE: Gestern getrennt, was ist zu tun?

Hallo Judith,

ich will nur mal kurz auf den Unterhaltsanspruch für das Kind verweisen. Es ist nicht möglich Unterhalt für die Vergangenheit zu fordern. Du musst Deinen Ex erst in Verzug setzen, indem Du einen konkreten Betrag forderst. Lass Dich vom Jugendamt oder von einem Anwalt beraten. Es reicht nicht, wenn Du einfach den dem Kind zustehenden Unterhalt forderst, sondern Du musst Deine Forderung konkret mit einem Betrag ausdrücken. Nur, wenn Du die Ansprüche einmal eingefordert hast, kannst Du später rückwirkend bis zu diesem Datum den Unterhalt auch einfordern.
Wenn Du einen Anwalt aufsuchen möchtest, um die beraten zu lassen, dann hole Dir vorher beim Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe. Dann kostet Dich die anwaltliche Beratung max. 10 Euro.

Grüße aus Herborn

Frank

Gast

unregistriert

4

Mittwoch, 21. Juli 2004, 11:07

RE: Gestern getrennt, was ist zu tun?

Zitat

Hallo, der Titel sagt ja schon fast alles. Habe mich gestern nun endgültig nach 5 Jahren von meinem Lebensgefährten getrennt und sitze jetzt bei einer Freundin am PC. Meine dreijährige Tochter ist jetzt endlich mal eingeschlafen, nach all dem Stress der letzten Tage. Stehe nun aber erst mal vor einem richtigen Problem, Kann zwar ein paar Tage hier wohnen, aber dann???
Bin für Tips in Richtung Wohnungssuche/Finanzierung, Sozialamt und auch sonstige Hinweise sehr dankbar. Gruesse an Alle, die das lesen, Judith

Gast

unregistriert

5

Mittwoch, 21. Juli 2004, 11:10

RE: Gestern getrennt, was ist zu tun?

Hallo Judith,
ich hab die ganze Bürokratie auch schon durch. Mein erster Schritt war zum Jugendamt zu gehen und einen Antrag auf Unterhalt und Unterhaltsvorschuss zu stellen. Desweiteren habe ich einen Wohngeld-Antrag gestellt und auch beim Sozialamt vorgesprochen. Auch eine anwaltliche Beratung für 10 ¤ habe ich durch zwecks Umgangsrecht usw.

Alles Gute

Anja

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