Mittwoch, 23. Mai 2012, 21:04 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren
Gruppen

Gruppen und soziale Netzwerke nach Regionen und Themen
Regionale Gruppen

Urlaub Single mit Kind

Silvester 2011
30.12. bis 2.1.2012

Chat für Alleinerziehende

Einladung zum Chat.
Zur Zeit sind folgende User im Chat, die sich gerne mit Dir unterhalten würden:
   Raum flirt-corner: kiana82(Gast)    Raum Lobby: leonies_mum2(User)

Wer macht was?

airam
23.05.2012
um 10:27 Uhr
Guten Tag ... mal zum wachwerden für die Langschläfer oder zur willkommenen Abwechslung für die arbeitenden ... eine Kanne Kaffee
 
Was machen Andere?

Kontrollzentrum
Neue Benutzer

kessi76 (Heute, 16:46)

Vassilis (Heute, 13:15)

sisani (Heute, 10:55)

martinahro (Gestern, 23:31)

Tina77 (Gestern, 17:10)

Umfrage

6%

manchmal

92%

nein

2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
Neu in der Galerie
von mona84

Gast

unregistriert

1

Donnerstag, 15. September 2005, 15:18

Harz IV / befr. Zuschlag I Wer kann helfen???

Hallo, an Alle!

Blicke nicht mehr durch mit diesem befr. Zuschlag I, der ja als Übergangsgeld vom Arbeitslosengeld gilt. Bin alleinerziehend, meine Tochter ist 10 Jahre, bekomme Harz IV. Denke aber das mein Bescheid nicht ok ist. Wie kann ich diesen Zuschlag errechnen, gibt es da eine Rechnung dazu oder geht das nach Prozenten? Mein momentaner Zuschlag beträgt 104 ¤. Hoffe mir kann jemand helfen. Danke! Cathi :-?

Gast

unregistriert

2

Donnerstag, 15. September 2005, 15:50

RE: Harz IV / befr. Zuschlag I Wer kann helfen???

Hallo Cathi, gezahlt wird in der Höhe der Differenz des ALG und des jetzigen Anspruchs. Habe selbst mit der Arbeitsagentur einen Kampf um den Zuschlag gehabt. Helfen bei der Berechnung kann dir folgender Link Seitentitel:

Waltraud

Gast

unregistriert

3

Donnerstag, 15. September 2005, 16:12

RE: Harz IV / befr. Zuschlag I Wer kann helfen???

Hallo Waltraud!
Danke für den Link! Aber da habe ich ja noch mehr Kopfsalat als vorher. Blickst Du da durch? Das klingt alles so nach " wir berechnen mal was, mal sehen was raus kommt". Ich finde es nicht nachvollziehbar. Hast Du Deinen Anspruch danach errechnet?

Gast

unregistriert

4

Donnerstag, 15. September 2005, 16:29

RE: Harz IV / befr. Zuschlag I Wer kann helfen???

Hallo nochmal, einfaches Beispiel, angenommen Du hast 500 ¤ ALG bezogen und erhälst jetzt 400 ¤ ALG2, dann beträgt die Differenz 100 ¤. Also würdest Du 100 ¤ befristeten Zuschlag erhalten, plus 60 ¤ für Deine Tochter. Diesen Zuschlag erhälst Du für ein Jahr, danach halbiert er sich. Ich hoffe ich konnte Dir damit helfen.

Viele Grüße
Waltraud

Gast

unregistriert

5

Donnerstag, 15. September 2005, 16:38

RE: Harz IV / befr. Zuschlag I Wer kann helfen???

Danke, Danke! Jetzt hats geschnaggelt. Liebe Grüße Cathi

Zur Zeit sind neben Ihnen 488 Benutzer in diesem Thema unterwegs:

10 Mitglieder und 478 Besucher

Hannafee, jea, Karli, Launi, Leonies_mum2, pimboli, robeki, Schilli76, Steffen40, Wirbelxy