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von mona84

Jerd

Anfänger

Beiträge:

1

Donnerstag, 15. September 2005, 16:49

Wer hat Ahnung von Hortgebührenberechnung??

Hallo, ich mal wieder seit langem.
Wer hat Ahnung von Hortgebührenberechnung??
Wer weiß, ob die das Wohngeld mit einrechnen dürfen??

Ich mit meinem kleinen Azubi-Entgeld, BAB, Wohngeld und Wunder geschehen Kinderzuschlag habe auch nicht wesentlich mehr als ein Alg2-Empfänger.

Im Gegenteil. Rechnerisch gesehen sogar weniger, da man hier als alleinerziehende arbeitswillige Person in den Topf "arbeitslos" geworfen wirst und du als Arbeitnehmer keinerlei Vergünstigungen mehr genießt.

Nun gibt es hier so `ne nette Staffelung, dass die über 930,00 EUR Hortgebühren der Einkommenshöhe angepasst, zahlen müssen. Wenn die alles einrechnen, bin ich 100,00 EUR drüber und somit ein zahlender Kandidat. Wer kann mir sagen, ob Wohngeld in solche Berechnungen eingerechnet werden darf, es ist doch zur Miete gedacht??!!!

Liebe Grüße,

Jana[addsig]

Biba

unregistriert

2

Freitag, 16. September 2005, 21:36

RE: Wer hat Ahnung von Hortgebührenberechnung??

Hallo Jerd,

da mich das JA für den Beitrag bei der Ogata auch nach Wohngeld gefragt hat und sogar fiktiv einfach ein sog. Urlaubs- u. Weihnachtsgeld eingerechnet hat - welches mir offiziell gar nicht gegeben wird und schon never in berechneter Höhe, wird es beim Hort ähnlich sein. Mein Fahrgeldzuschuss wird auch hinzugezogen, obwohl ich das doppelte an Sprit verfahre. Das finde ich sowas von gemein, da ich einen Job angenommen habe, der einfache Strecke 20 km weit von zu Hause weg ist.

Bliebe ich zu Hause, würde ich Hartz bekommen und einen Betreuungsplatz kostenlos. Super das!

Die erste Stufe sind bei mir 20 ¤, das wird dann bei dir ähnlch sein, schätze ich. Zudem kommt noch Verpflegung von rund 55 ¤ auf dich zu.

Tja, kinder kosten ....

liebe Grüße, biba[addsig]

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