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von mona84

Gast

unregistriert

1

Donnerstag, 13. Oktober 2005, 10:42

500,- ¤ Verwaltungsgebühr bei Namensänderung des Kindes

hallo,
vor Kurzem stellte ich einen Antrag auf Namensänderung für meinen Sohn.
Für diesen Berechnet das Standesamt 500,- Euro Verwaltungsgebür.
Davon die Hälfte als Vorschuss.
Da ich alleinerziehend und leider auf Arbeitslosenhilfe angewiesen bin kann ich diese
Summe unmöglich aufbringen.
Gibt es staatliche Hilfen, Zuschüsse oder eine Möglichkeit der Befreiung von diesen Kosten?
(Bin in Niedersachsen). Für jeden Hinweis wäre ich dankbar.


Gruß
meetseda

Gast

unregistriert

2

Donnerstag, 13. Oktober 2005, 10:55

RE: 500,- ¤ Verwaltungsgebühr bei Namensänderung des Kindes

Hallo,

das mit den 500 Euro Gebühr hört sich nach einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung an. Öffentlich-rechtliche Namensänderungen sind Ausnahmeregelungen und mit hohen Kosten belegt. Die öffentlich-rechtliche Namensänderung dient ausschließlich dazu, erhebliche Unzuträglichkeiten zu beseitigen, die sich im Einzelfall bei der Führung des nach bürgerlichem Recht zu tragenden Namens nachvollziehbar und ggf. auch nachweisbar ergeben. Meines Wissens jedoch entscheidet der jeweils zuständige Kreissausschuss dann aufgrund eines begründeten Antrages über Akzeptieren oder Ablehnen des Antrages, gleichzeitig werden auch die Kosten einkommensabhängig !!!! festgelegt. Zumindest für unseren Landkreis gibt es diese Einkommensabhängige Gebührenregelung, die Kosten sind aber immer höher als eine Namensänderung im Rahmen der im BGB vorgegebenen Möglichkeiten. Hast Du den Antrag denn schon gestellt und warum ist eine ganz normale Namensänderung nicht möglich?

Grüße

Frank

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