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Silvester 2011
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Chat für Alleinerziehende

Einladung zum Chat.
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   Raum Lobby: airam(Mod) Georg1211(User) leonies_mum2(User) pimboli(Admin) robeki(User) Wirbelxy(User)

Wer macht was?

airam
23.05.2012
um 10:27 Uhr
Guten Tag ... mal zum wachwerden für die Langschläfer oder zur willkommenen Abwechslung für die arbeitenden ... eine Kanne Kaffee
 
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6%

manchmal

92%

nein

2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Freitag, 11. November 2005, 11:07

Wohngeld - Berechnungsgrundlage ungerecht!

Hallo,
bin geschieden, zahle Unterhalt (für meine Ex+Kids aus 1.Ehe) und lebe in neuer Partnerschaft

Nun ist Nachwuchs da und ein Einkommen fiel weg und müssen ein Erziehungsjahr irgendwie überbrücken.

Mein Wohngeldantrag wurde abgelehnt aufgrund der Berechnungsgrundlage ->
Bruttoeinkommen -30% Pauschalabzug - Werbungskosten (950¤?)- Nettounterhaltszahlungen = Einkommen

Es bleiben (fast) jedem Geschiedenen der Mindestbehalt von 840¤ bzw. jetzt 890¤.

Die Gemeinde rechnet mir aber mit dieser "Formel" 500¤ (!) mehr Einkommen vor als mir tatsächlich bleibt! Klagen soll angeblich zwecklos sein.

Weiss jemand Rat?


Beim Erziehungsgeld übrigens genau das Gleiche!
Bruttoeinkommen -24% Pauschalabzug - Werbungskosten (950¤?)- Nettounterhaltszahlungen = Einkommen

Merle

Anfänger

Beiträge:

2

Freitag, 11. November 2005, 11:46

RE: Wohngeld - Berechnungsgrundlage ungerecht!

Hallo!!
Stell diese Frage doch mal bei der Partnerseite von Mondregen: www.arbeitslosen-hilfe-portal.de

Liebe Grüße

Merle

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