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airam
23.05.2012
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Sonntag, 13. November 2005, 22:03

Wer kann mir Auskunft geben?

Hallo Ihr alle da draußen!!!

Ich möchte mit meinem Partner zusammen ziehen.
Ich habe ein Kind und sein Kind soll im Sommer zu uns kommen.
In welcher größe können wir uns eine Wohnung nehmen.Wie teuer darf diese sein?
Können wir sein Kind schon angeben? Damit wir gleich eine gößere Wohnung bekommen?
Bekommt dann einer von uns den Lebensunterhalt gestrichen??
Ich bin jedem dankbar der mir helfen kann!!!
Liebe Grüsse Yvonne

steff32

Anfänger

Beiträge:

2

Montag, 14. November 2005, 11:58

RE: Wer kann mir Auskunft geben?

hallo,

ich fasse mal kurz zusammen, ihr möchtet zusammen ziehen du hast ein kind und er auch!! sein kind zieht zu euch ???? oder kommt es euch im sommer besuchen????

wenn es zu euch kommt könnt ihr euch schon nach einer größeren wohnung umschauen. wie teuer und groß sie bei 4 personen sein darf kann ich dir leider nicht sagen, weiß ja nicht wo ihr wohnt und was ihr für einen mitspiegel habt.( da kann euch das entsprechende amt bestimmt weiterhelfen.)

mit dem lebensunterhalt ist ja im moment alles sehr groß umstritten.

wünsche euch viel glück

steff[addsig]

Gast

unregistriert

3

Montag, 14. November 2005, 12:21

RE: Wer kann mir Auskunft geben?

hallo,

wenn ihr arbeitet und euren lebensunterhalt selbst verdient, darf eure wohnung so groß und so teuer sein, wie ihr sie euch aussucht und auch bezahlen könnt....

ich gehe aber davon aus, dass hartz4 im spiel ist. Dann habt ihr bei 4 personen anspruch auf etwa 45 m² + 15 m² pro weiterer person, bei 4 personen also ca. 90 m². das finde ich schon ganz ok. aber bei den kosten musst du beim arbeitsamt nachfragen. das ist in jedem ort unterschiedlich. da kannst du dann auch gleich klären, wie es sich verhält, wenn das kind im sommer ganz zu euch zieht. sollte nur ein besuchsweiser aufenthalt gemeint sein, wirst du wohl kaum ansprüche haben.

ich drücke dir die daumen, dass alles zu deiner zufriedenheit geklärt werden kann

Marie

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