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von mona84

Gast

unregistriert

1

Mittwoch, 16. November 2005, 22:39

Alleiniges sorgerecht oder nicht?

Hallo, ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.
Ich bin seid 3 Monaten verheiratet, habe 2 Kinder, das älteste Kind (jetzt 10 Jahre alt) ist nicht die Tochter meines Mannes, ich habe sie 9 Jahre allein Erzogen. Nun wollten wir, dass meine Tochter den Nachnamen meines Mannes bekommt, dafür brauche ich Ein Schreiben vom Jugendamt oder Familiengericht wo es schwarz auf weiß steht, dass ich alleiniges Sorgerecht für meine Tochter habe. so was habe ich aber nicht . Vorgeschichte: ich bis aus Kasachstan nach Deutschland hochschwanger gekommen, ich war mit dem Vater meiner Tochter nicht verheiratet, als meine Tochter zu Welt kam war ich minderjährig, vom Jugendamt (Bremen) wurde Vaterschaftsfeststellung durchgeführt, der Vater meine Tochter hat die Vaterschaft anerkannt(durch Briefverkehr). Jetzt wohne ich seid 1,5 Jahren im Pirmasens. Ich hab jetzt hier auf der Site gelesen, dass unverheiratete Mütter automatisch alleiniges sorgerecht bekommen, auch nach Vaterschaftsfeststellung - oder -anerkennung haben. Wenn es stimmt von wem bekomme ich Dieses Schreiben? Wird der Vater meine Tochter automatisch in die Geburtsurkunde eingetragen nach der Vaterschaftsfeststellung oder nicht? An welches Jugendamt muss ich mich wenden dies bezüglich, Bremen oder Pirmasens. Die ganzen Akten befinden sich im Bremen.
Ich bedanke mich voraus für eure Antworten
Mit freundlichen Grüßen
Julia

Saskia

Anfänger

Beiträge:

2

Mittwoch, 16. November 2005, 22:44

RE: Alleiniges sorgerecht oder nicht?

Hallo julia,

du bekommst vom JA in Bremen ein Schreiben dass keine gemeinsame Sorgerklärung abgegeben wurde, ruf da mal an und bitte darum, ja? Das brauchst du auch wenn du ein Konto eröffnen willst für das Kind und ab und an bei manchen KiTas.
Ansonsten wäre ja jetzt Pirmansens für dich zuständig und würde die Akten von Bremen anfordern und dir dann das Schreiben verfassen.
Ich würde erst mal Bremen versuchen, die veranlassen dann sicher alles weitere.

In die Geburtsurkunde wird normal als Randvermerk eingetragen Vater.... festgestellt mit Urteil.... vom .... oder halt durch Anerkennung.......Sollte unkompliziert gehen. Ansonsten wäre ja jetzt Pirmansens für dich zuständig und würde die Akten von Bremen anfordern und dir dann das Schreiben verfassen.

Viele Grüße

Saskia[addsig]

Gast

unregistriert

3

Freitag, 18. November 2005, 12:48

RE: Alleiniges sorgerecht oder nicht?

Hallo Saskia und danke für deine Antwort,
Hab heute im Bremen angerufen und nun Fragen die wo meine Tochter geboren ist, sie ist im Hamm geboren. Sie sagen, dass ich mich dort wenden muss, ob wohl JA Bremen, die Vaterschaftsfeststellung durchgeführt hat, jetzt blicke ich nicht mehr durch. :-( Hab Standesamt Hamm angerufen da ich sowieso eine neue Geburtsurkunde brauche, und gleich dies bezüglich nachgefragt, und die meinten ich soll mich an Jugendamt Bremen wenden! wäre es Sinnvoll hier(Pirmasens) zum Jugendamt zugehen, damit Sie die Akten Anfordern? oder soll ich lieber zum Familiengericht gehen? und dort nachfragen?
Ah ich habe ganz vergessen zu schreiben, dass der Vater meiner Tochter im Ausland ist, war auch noch nie im Deutschland!
Danke noch mal und Schönes WE
LG Julia

Gast

unregistriert

4

Freitag, 18. November 2005, 13:06

RE: Alleiniges sorgerecht oder nicht?

Wollte noch was dazu schreiben Mein 2 Kind ist der Sohn meines Mannes, er ist Letztes Jahr am 12.11.2004 geboren, zu dem Zeitpunkt waren wir noch nicht verheiratet, und da habe ich vom JA Pirmasens ein schreiben bekommen in dem steht das ich Alleinige Sorgerecht für unseren Sohn habe, im August dieses Jahres haben wir geheiratet, Hat mein Mann jetzt auch das Sorgerecht oder müssen wir den beantragen?
LG Julia

steff32

Anfänger

Beiträge:

5

Freitag, 18. November 2005, 16:26

RE: Alleiniges sorgerecht oder nicht?

hallo julia,

es hört sich alles sehr kompleziert an. aber wenn du den vater deines zweiten kindes geheiratet hast habt ihr automatisch auch das gemeinsammen sorgerecht weil das kind ja mit der heirat ehelich wird und auch den namen des vaters( den hast du ja angenommen) bekommt.

ich hoffe das mit deiner tochter wird alles geklärt.

gruss steff<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: steff32, 18.11.2005, 04:27 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

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