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von mona84

Gast

unregistriert

1

Donnerstag, 15. Dezember 2005, 15:26

Mutterliebe oder Straftat ?

Gerichtsbeschluss ignoriert: 39-Jährige soll mit eigenem Sohn wochenlang untergetaucht sein

Gut einen Monat war die Mutter mit ihrem kleinen Sohn verschwunden. Weder der Vater noch die Behörden wussten, wo sich die Frau mit dem Siebenjährigen aufhielt.



kkk

Jetzt sitzt sie wegen Kindesentziehung in Grevesmühlen auf der Anklagebank. Vor dem Amtsgericht droht ihr eine Haftstrafe. Und das versteht sie nicht. Denn eigentlich, davon ist die 39-Jährige überzeugt, gehört ihr Ex-Mann vor den Kadi. Er missbraucht den gemeinsamen Sohn Tobias* sexuell – da ist sie ganz sicher.

Auch, wenn die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Vater eingestellt hat, weil sie den Verdacht nicht bestätigt sah. Auch wenn ein psychiatrischer Gutachter zwar "Störungen" bei Tobias, aber keinen eindeutigen Hinweis auf sexuellen Missbrauch feststellen konnte.

Ein Gericht hatte – was selten genug vorkommt – dem Vater das Sorgerecht zugesprochen. Auch, weil die Richter offenbar eher dem Mann zutrauten, der Mutter den Umgang mit dem Kind zu ermöglichen als umgekehrt. Das Kind lebt also bei ihm. Es darf die Mutter aber besuchen. Wie im vorigen März. Als der Vater den Sohn jedoch zum vereinbarten Zeitpunkt abholen wollte, gab ihn die Mutter nicht heraus.

Die Polizei rückte an, der Jugendnotdienst ebenfalls. Der entschied, um die Situation für das Kind nicht weiter eskalieren zu lassen, dass der Junge noch über das Wochenende bei der Mutter bleiben durfte.

Den gewährten Aufschub nutzte die Frau, um mit ihrem Kind zu verschwinden. Eine vom Vater erwirkte Entscheidung des Oberlandesgerichts, das Kind zurückzugeben, ignorierte sie wochenlang. Das gesteht sie vor Gericht auch ein. Doch habe sie ihr Kind nicht entführt, sondern es aus Mutterliebe lediglich beschützt.

"Ich habe Tobias in der Zeit noch einmal begutachten lassen, um endlich zu zeigen, was wirklich passiert ist!", rechtfertigt sich die Frau. "Es ist falsch", sagt sie später, "dass einer Mutter alle Rechte genommen werden."

Gutachten-Duell um Missbrauchsvorwürfe

Ihre Familie – Mutter, Tante, Nichte und ihr Lebensgefährte – verfolgen den Prozess im Saal. Der Kindesvater nimmt, als klar ist, dass keine Zeugen benötigt werden, ebenfalls im Saal Platz.

Die Angeklagte hat zwei Verteidiger zur Seite, einer davon aus der bekannten Münchner Kanzlei Bossi. Der verweist auf das neuere Gutachten, das nun im Auftrag der Mutter angefertigt wurde. "Dort steht, dass Tobias mit 80 bis 90-prozentiger Sicherheit sexuell missbraucht wurde."

Dem Staatsanwalt aber sind die Angaben für einen solch schwer wiegenden Vorwurf zu vage: "Ich hatte in einem anderen Fall mal einen Gutachter, der sagte, sexueller Missbrauch liegt vor, weil der Vater das Kind von oben bis unten wusch."

Ein Psychiater wird auch in diesem Prozess gehört. Der hat im Vorfeld die Angeklagte untersucht. "Für sie ist es Gewissheit, dass der Vater sich an dem Kind vergeht. Alles dreht sich bei ihr nur darum. Sie nimmt gar nicht wahr, dass es in diesem Prozess um ihr Verhalten geht."

Weil sie sich von ihren festgelegten Denkabläufen nicht lösen könne, müsse ihr "verminderte Schuldfähigkeit" zugebilligt werden. "Sie tragen Scheuklappen, was dieses Thema betrifft", sagt der Staatsanwalt an die Frau gerichtet. Die Justiz habe bislang keine konkreten Anhaltspunkte für sexuellen Missbrauch durch den Vater gefunden.

"Die Justiz ist nicht unfehlbar", hält der Verteidiger dagegen. "Auch wenn der Vorwurf möglicherweise falsch ist, für meine Mandantin ist er wahr. Wie weit", fragt er, "kann eine Mutter gehen, die ihr Kind beschützen will?"

Richter appelliert an Eltern: Denken Sie an das Kind!

Er fordert Freispruch. Der Richter aber verurteilt die Frau. Er findet eine milde Strafe. Wie der Staatsanwalt gefordert hat, spricht er eine Verwarnung aus. Und er droht ihr eine Geldstrafe an, wenn sie sich noch etwas zu Schulden kommen lässt.

"Der Missbrauch ist nie und nimmer nachgewiesen worden. Bei Ihnen aber hat sich das zur fixen Idee entwickelt", sagt der Richter. "Mutterliebe ist wichtig. Aber auch der Vater hat das Recht, sein Kind zu lieben. Was Sie taten, ist juristisch nicht zu tolerieren." Er appelliert an beide Elternteile, sich zu einigen: "Denken Sie an Tobias. Hören Sie auf, ihn begutachten zu lassen. Er soll wieder glücklich werden." *Name geändert

Quelle: >SVZ online<

Soviel zum Wert von Gutachten

Dieter
Mutterliebe oder Straftat?

Anna

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Baden Würtemberg

Beruf: Familienfrau

2

Donnerstag, 15. Dezember 2005, 16:06

RE: Mutterliebe oder Straftat ?

Hallo Dieter,

mir fehlen die Worte. Wenn ich den Beitrag lese, werde ich traurig und auch wütend...

Wurde der Junge tatsächlich mißbraucht, dann fühlt er sich aufgrund des Urteils verraten und verkauft.

Wurde er nicht mißbraucht, und die Wahrscheinlichkeit ist ja nicht sehr groß, kann er sich auch besch... fühlen, als Spielball der Eltern.

Armer Junge.

Nachdenklich
Anna

steff32

Anfänger

Beiträge:

3

Donnerstag, 15. Dezember 2005, 17:39

RE: Mutterliebe oder Straftat ?

Hallo,

es ist sehr traurig zu lesen.

Ich würde eindeutig für Mutterliebe pledieren, aber ich bin mir auch nicht ganz sicher was dran ist an der Geschichte.

Will die Mutter wirklich nur den Vater durch den Dreck ziehen???? Mich würde interessieren was der Junge dazu sagt???

Denk sich allerdings die Mutter das nur aus, weil schon mehre daduch das Sorgerecht bekommen haben wäre es eine große S.... !

Wie weit gehen mache Leute um das Sorgerecht zu bekommen? Und was tuhen sie ihrem Kind damit an??

steff[addsig]

Gast

unregistriert

4

Donnerstag, 15. Dezember 2005, 19:50

RE: Mutterliebe oder Straftat ?

Und realistisch betrachtet geht es oft nur vordergründig ums Sorgerecht, unausgesprochen aber um Unterhalt!

Rechnung:
300 Euro zahlen oder 300 Euro + 170 Euro Kindergeld bekommen macht einen Unterschied von 670 Euro in der Haushaltskasse. Bei 2 Kindern entsprechend 1340 Euro.

Wer diesen Beitrag als Tabubruch bezeichnet verkennt wie das "materelile sein" die Menschen beinflusst.

werner

steff32

Anfänger

Beiträge:

5

Donnerstag, 15. Dezember 2005, 20:09

RE: Mutterliebe oder Straftat ?

@ Werner,


wo ist der witz ?????? wenn das Kind bei der mutter lebt bekommt sie das Geld , wenn es bei Vater lebt er.

Wichtiger ist ob das Kind Missbraucht wurde oder ob die Mutter dem Vater eins aus wischen wolllte.

Steff[addsig]

UteH

Moderator

Beiträge: 11

Danksagungen: 23

Wohnort: Bremerhaven

Beruf: Multitasking den ganzen Tag

6

Donnerstag, 15. Dezember 2005, 20:30

RE: Mutterliebe oder Straftat ?

@ Werner

also bei mir ergibt 300+154(das ist die Höhe des Kindergeldes) immer noch 454 mal so am Rande bemerkt :-D
Ganz ehrlich finde deine Aussage zu diesem Beitrag völlig deplaziert,einfach am Thema vorbei.
Die Frage war Mutterliebe oder Straftat.Äussere dich doch bitte zu dem Inhalt .

Grüsse

Ute

[addsig]

Andreas

unregistriert

7

Freitag, 16. Dezember 2005, 06:23

RE: Mutterliebe oder Straftat ?

Hallo Leute,

tja was soll man davon halten, wem soll man glauben.
Fakt ist das es gleichermaßen zu verachten ist wenn ein Elternteil einen Missbrauch begeht, genau wie wenn ein Elternteil den anderen beschuldigt dies getan zu haben, um die eigenen Interressen durchzusetzen.
In beiden Fällen verliert das Kind!

Ich habe hier mit Absicht den Ausdruck "Elternteil" benutzt da diese und andere Verhaltensweisen nicht geschlechtsspezifisch sind und nur den Geschlechterkampf anheizen.

Liebe Grüsse Andreas

[addsig]

Gast

unregistriert

8

Freitag, 16. Dezember 2005, 07:29

RE: Mutterliebe oder Straftat ?

@ ute

300+154 bekommen oder 300 zahlen ist eine Differenz in der Haushaltskasse von 754 euro.

Und das ist deutlich verlockend wenn sowieso noch (Stief)kinder im Haushalt sind, nach der Überlegung 754 euro mehr brauch ich nicht für das Kind mehr am Esstisch....

werner

Anna

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Baden Würtemberg

Beruf: Familienfrau

9

Freitag, 16. Dezember 2005, 16:53

RE: Mutterliebe oder Straftat ?

@ Werner,

wenn du über Geld reden möchtest, namentlich über Unterhaltszahlungen und deren Vor- und Nachteile für die direkt und indirekt beteiligten, insbesondere über die Nachteile für die Barunterhalt zahlenden, dann tu das doch bitte in einem anderen Thread!

Vielleicht gehst du dabei am einfachsten von deiner eigenen Situation aus, berichtest von dir, anstatt dich hinter Zahlen zu verstecken.

Anna

Gabriela

Anfänger

Beiträge: 16

Danksagungen: 44

10

Freitag, 16. Dezember 2005, 21:30

RE: Mutterliebe oder Straftat ?

Hallo Werner,
an Kindern verdient man sich dumm und dusselig und die Erde ist eine Scheibe.
Warum? Weil alles solange gilt, bis das Gegenteil bewiesen worden ist, auch wenn der gesunde Menschenverstand dagegen spricht.
Liebe Grüße
Gabriela

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