Mutterliebe oder Straftat ?
Gerichtsbeschluss ignoriert: 39-Jährige soll mit eigenem Sohn wochenlang untergetaucht sein
Gut einen Monat war die Mutter mit ihrem kleinen Sohn verschwunden. Weder der Vater noch die Behörden wussten, wo sich die Frau mit dem Siebenjährigen aufhielt.
kkk
Jetzt sitzt sie wegen Kindesentziehung in Grevesmühlen auf der Anklagebank. Vor dem Amtsgericht droht ihr eine Haftstrafe. Und das versteht sie nicht. Denn eigentlich, davon ist die 39-Jährige überzeugt, gehört ihr Ex-Mann vor den Kadi. Er missbraucht den gemeinsamen Sohn Tobias* sexuell – da ist sie ganz sicher.
Auch, wenn die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Vater eingestellt hat, weil sie den Verdacht nicht bestätigt sah. Auch wenn ein psychiatrischer Gutachter zwar "Störungen" bei Tobias, aber keinen eindeutigen Hinweis auf sexuellen Missbrauch feststellen konnte.
Ein Gericht hatte – was selten genug vorkommt – dem Vater das Sorgerecht zugesprochen. Auch, weil die Richter offenbar eher dem Mann zutrauten, der Mutter den Umgang mit dem Kind zu ermöglichen als umgekehrt. Das Kind lebt also bei ihm. Es darf die Mutter aber besuchen. Wie im vorigen März. Als der Vater den Sohn jedoch zum vereinbarten Zeitpunkt abholen wollte, gab ihn die Mutter nicht heraus.
Die Polizei rückte an, der Jugendnotdienst ebenfalls. Der entschied, um die Situation für das Kind nicht weiter eskalieren zu lassen, dass der Junge noch über das Wochenende bei der Mutter bleiben durfte.
Den gewährten Aufschub nutzte die Frau, um mit ihrem Kind zu verschwinden. Eine vom Vater erwirkte Entscheidung des Oberlandesgerichts, das Kind zurückzugeben, ignorierte sie wochenlang. Das gesteht sie vor Gericht auch ein. Doch habe sie ihr Kind nicht entführt, sondern es aus Mutterliebe lediglich beschützt.
"Ich habe Tobias in der Zeit noch einmal begutachten lassen, um endlich zu zeigen, was wirklich passiert ist!", rechtfertigt sich die Frau. "Es ist falsch", sagt sie später, "dass einer Mutter alle Rechte genommen werden."
Gutachten-Duell um Missbrauchsvorwürfe
Ihre Familie – Mutter, Tante, Nichte und ihr Lebensgefährte – verfolgen den Prozess im Saal. Der Kindesvater nimmt, als klar ist, dass keine Zeugen benötigt werden, ebenfalls im Saal Platz.
Die Angeklagte hat zwei Verteidiger zur Seite, einer davon aus der bekannten Münchner Kanzlei Bossi. Der verweist auf das neuere Gutachten, das nun im Auftrag der Mutter angefertigt wurde. "Dort steht, dass Tobias mit 80 bis 90-prozentiger Sicherheit sexuell missbraucht wurde."
Dem Staatsanwalt aber sind die Angaben für einen solch schwer wiegenden Vorwurf zu vage: "Ich hatte in einem anderen Fall mal einen Gutachter, der sagte, sexueller Missbrauch liegt vor, weil der Vater das Kind von oben bis unten wusch."
Ein Psychiater wird auch in diesem Prozess gehört. Der hat im Vorfeld die Angeklagte untersucht. "Für sie ist es Gewissheit, dass der Vater sich an dem Kind vergeht. Alles dreht sich bei ihr nur darum. Sie nimmt gar nicht wahr, dass es in diesem Prozess um ihr Verhalten geht."
Weil sie sich von ihren festgelegten Denkabläufen nicht lösen könne, müsse ihr "verminderte Schuldfähigkeit" zugebilligt werden. "Sie tragen Scheuklappen, was dieses Thema betrifft", sagt der Staatsanwalt an die Frau gerichtet. Die Justiz habe bislang keine konkreten Anhaltspunkte für sexuellen Missbrauch durch den Vater gefunden.
"Die Justiz ist nicht unfehlbar", hält der Verteidiger dagegen. "Auch wenn der Vorwurf möglicherweise falsch ist, für meine Mandantin ist er wahr. Wie weit", fragt er, "kann eine Mutter gehen, die ihr Kind beschützen will?"
Richter appelliert an Eltern: Denken Sie an das Kind!
Er fordert Freispruch. Der Richter aber verurteilt die Frau. Er findet eine milde Strafe. Wie der Staatsanwalt gefordert hat, spricht er eine Verwarnung aus. Und er droht ihr eine Geldstrafe an, wenn sie sich noch etwas zu Schulden kommen lässt.
"Der Missbrauch ist nie und nimmer nachgewiesen worden. Bei Ihnen aber hat sich das zur fixen Idee entwickelt", sagt der Richter. "Mutterliebe ist wichtig. Aber auch der Vater hat das Recht, sein Kind zu lieben. Was Sie taten, ist juristisch nicht zu tolerieren." Er appelliert an beide Elternteile, sich zu einigen: "Denken Sie an Tobias. Hören Sie auf, ihn begutachten zu lassen. Er soll wieder glücklich werden." *Name geändert
Quelle: >SVZ online<
Soviel zum Wert von Gutachten
Dieter
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