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von mona84

kauda

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: rinteln

Beruf: hausfrau

1

Sonntag, 1. Januar 2006, 22:50

erlaubnis des kindsvater?

Hallo,
hab da mal ne Frage, die quält mich schon das ganze WE. Vorausschicken will ich, daß mein Ex und ich gemeinsames Sorgerecht haben.
Hab eine Reise mit genauen Daten geschenkt bekommen. Habe bereits seit mehr als einer Woche versucht, mit dem Kindsvater zu sprechen. Grund, er sollte während dieser Zeit (10Tge.) auf seine Tochter (5J.) aufpassen. Da er mit seiner Freundin und ihren 3 Kindern (7,11 und 13J.) zusammenlebt, habe ich es nicht als schwierig erachtet, daß es klappen könnte. Für den negativen Fall habe ich mir eine Ausweichmöglichkeit bei meiner Freundin gesucht. Bei ihr hat sie schon öfters mal übernachtet. Meine Freundin sagte für diesen Fall auch zu. Leider habe ich keinerlei Verwandschaft in der Nähe wohnen, an die ich mich wenden könnte. Es liegen mindestens 150km zwischen unseren Wohnorten. Mein Ex wohnt ca. 6km von mir entfernt und meine Freundin ca. 4km.
Plötzlich droht mir mein Ex mit dem Gang vor das Gericht, wenn ich (für den Fall, er könne sie nicht aufnehmen für die Zeit meiner Abwesenheit) sie bei meiner Freundin unterbringen würde. Zwar hat er jetzt für diese Zeit zugesagt, aber......

1)....inwieweit hat er da Recht auf Einspruch?
2)....inwieweit kann er mir vorschreiben/hat er Mitspracherecht über den vorübergehenden verbleib (in diesem Fall sind es 10Tage) unserer Tochter?
3)....Kann er mir wegen seines Nichtkönnens die Reise verbieten?

Bitte helft mir, meine Unsicherheit abzubauen.

Vielen lieben Dank
Kauda
[addsig]

Anne1

Anfänger

Beiträge: 0

2

Montag, 2. Januar 2006, 06:17

RE: erlaubnis des kindsvater?

Hallo Kauda,
da Du Dein Kind nicht vernachlässigst, glaube ich kaum, daß er etwas gegen Dich unternehmen kann. MIr wurde vom JA damals bei der Trennung gesagt, ich müsse damit leben, wenn die Kinder mal bei jemand anderem sind, wenn der werte Herr Vater nicht kann und die Kinder deshalb an seinen Tagen zu anderen gibt. Genau so würde ich es umgekehrt betrachten. Wenn er das Recht hat, seine Kinder durch andere beaufsichtigen zu lassen, warum nicht Du ? Es gibt immer Termine, bei denen ich die Kinder nicht unbedingt mitnehmen würde (Frauenarzt, Anwalt, vielleicht auch eine Reise, um einfach mal wieder Kraft für das Leben als AE zu tanken). Und erst einmal hast Du ihn doch gefragt, ob er Deine Tochter nehmen kann. Was also will dieser Mensch ? Vielleicht sind die Gerichte deswegen so überlastet in Deutschland, weil manche Menschen selbst nicht denken können *kopfschüttel* ? Mach Dich nicht verrückt !
Liebe Grüße Anne [addsig]

Anna

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Baden Würtemberg

Beruf: Familienfrau

3

Montag, 2. Januar 2006, 10:04

RE: erlaubnis des kindsvater?

Hallo Kauda,

ich denke nicht, dass dir der Vater die Reise verbieten kann. Da du 10 Tage verreisen willst, würde ich die anderen Fragen beim Jugendamt vorab abklären.

Was ich aber nicht verstehe ist, warum du deine Tochter, die ja noch nicht zur Schule geht, nicht einfach mitnimmst. Vielleicht ist es ja die gleiche Frage, die deinen Ex umtreibt...

Viele Grüße

Anna[addsig]

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