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6%

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92%

nein

2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Dienstag, 10. Januar 2006, 14:48

ALG II / Bedarfsgemeinschaft

Hallo zusammen!
Bin zum ersten mal hier und habe gleich eine schwere Frage! Ich habe eine 11 jahre alte Tochter die ich bis vor ca 3monaten alleine erzogen habe jetzt bin ich mit meinem Freund zusammen gezogen der aber nicht ihr Vater ist jetzt aber von seinem nicht wirklich hohen Lohn für uns beide aufkommen muss,da ich kurze zeit alg2 bezogen habe.Ich bin jetzt wieder Schwanger und muss zu allem übel meine Krankenkasse selber Zahlen.Also volles Programm so zu sagen.da wir also jetzt ziemlich schlecht da stehen hätte ich gerne gewusst ob jemand ein paar tipps für uns hat.bin um jede kleine antwort sehr dankbar. Danke schön im voraus und hoffentlich bis bald

yvonne


Gast

unregistriert

2

Dienstag, 10. Januar 2006, 15:28

RE: ALG II / Bedarfsgemeinschaft

Mein Vorschlag: Heiraten!

Gruß, Thomas

Gast

unregistriert

3

Donnerstag, 12. Januar 2006, 18:03

RE: ALG II / Bedarfsgemeinschaft

Danke aber gibt es vorübergehende andere möglichkeiten weil vielweiberei ist veboten.Da eine Scheidung sich zieht,wäre eine andere bzw ausweichmöglichkeit ganz nett.
DANKE SCHÖN :-? :-?

Anna

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Baden Würtemberg

Beruf: Familienfrau

4

Donnerstag, 12. Januar 2006, 20:34

RE: ALG II / Bedarfsgemeinschaft

Hallo Yvonne,

wenn du mit deinem Freund zusammenlebst und ihr ein gemeinsames Kind erwartet, dann ist es sehr, sehr schwierig aus eurer eheähnlichen Gemeinschaft eine WG zu konstruieren, die dann auch noch die Arge überzeugt.

Ist euer Kind geboren, kann es sein, dass ihr Anspruch auf ergänzendes Alg II habt.

Ihr könntet noch Wohngeld beantragen.

Bekommst du für deine 11jährige Tochter keinen Unterhalt, könnte sie evtl .Anspruch auf Sozialgeld haben, denn für sie muß dein neuer Freund nicht aufkommen.

Du kannst dich auch unter www.tacheles-sozialhilfe.de oder
www.arbeitslosen-hilfe-portal.de informieren.

Viele Grüße
Anna<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Anna, 12.01.2006, 08:36 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Gast

unregistriert

5

Freitag, 13. Januar 2006, 13:33

RE: ALG II / Bedarfsgemeinschaft

Hallo Anna!

Vielen Dank für deine Antwort das hilft mir dann doch schon weiter und ich werde meine Glück mal nach dem WE versuchen und die ganzen gänge wiederholen vielleicht hat man mit ein wenig mehr Feedback doch mehr glück bei den einzelnen Stellen,denn ich glaube das wenn man so ziemlich unwissend zu den einzelnen Ämtern kommt dann spielen die meisten Sachbearbeiter das gegen einen aus.
Auf jeden Fall Danke nochmal und falls es was nettes zu berichten gibt bis dann :-)

Gast

unregistriert

6

Montag, 16. Januar 2006, 09:32

RE: ALG II / Bedarfsgemeinschaft

Hallo nochmal jetzt hab ich doch noch eine Frage. Ich habe jetzt auf der Tacheles Sozialhilfe ein Urteil gefunden das besagt das es Falsch ist das das Einkommen meines Lebensgefährten angerechnet wird weil wir erst seit knapp 9 monaten zusammen sind und eine Beziehung nochnicht gefestigt genug ist um mit diesen Problemen konfrontiert zu werden.Jetzt meine Frage " Was wäre jetzt mein nächster schritt und wie hoch sind die aussichten auf erfolg,Ich bin echt am verzweifeln und habe schon mit dem GEDANKEN gespielt wieder eine eigene Wohnung zu nehmen weil ich ein echt schlechtes gewissen Ihm gegenüber habe.Wäre euch echt Dankbar ,weiss nicht weiter. :-(

Gast

unregistriert

7

Montag, 16. Januar 2006, 15:19

RE: ALG II / Bedarfsgemeinschaft

Wenn Du schwanger von Deinem Freund bist, sollte es Dir schwerfallen von einer "nicht gefestigten" Beziehung zu reden.
Warum bist Du nicht einfach ehrlich und stehst zu Deiner Lebenssituation?
Für wirklich Bedürftige gibt es in diesem Land auch Unterstützung.
Ein neuer Freund und eine Schwangerschaft sind doch keine wirklich Notlage, oder?

Gruß, Thomas

trinity2673

unregistriert

8

Montag, 16. Januar 2006, 15:36

RE: ALG II / Bedarfsgemeinschaft

Hallo Yvonne,

ja es gibt ein solches Urteil, leider findet es in deiner Situation keine Anwendung. Dein Freund muss nicht für deine Tochter aufkommen, für dich schon, da ihr ein gemeinsames Kind erwartet.
Vielleicht solltet ihr euch mal schlau machen, ob ihr Anspruch auf Wohngeld habt, euch evtl. von der GEZ befreien lassen könnt und den Telekom Sozialtarif nutzen könnt.

Ich muss Anna und Thomas Recht geben. Es läßt sich aus eurer Situation keine WG oder ähnliches konstruieren. Im schlechtesten Fall müstest du sogar die Bezüge zurück zahlen. Dieses Risiko würde ich nicht eingehen.

Liebe Grüße sendet Anne

[addsig]

Gast

unregistriert

9

Montag, 16. Januar 2006, 15:44

RE: ALG II / Bedarfsgemeinschaft

Hi nochmal dieses Urteil hat genau denselben hintergrund wie meinen und ich kann schon von einer Notlage reden weil ich nichtmehr Krankenversichert bin.naja egal weiss auf jeden fall was ich von zu halten hab.

trinity2673

unregistriert

10

Montag, 16. Januar 2006, 16:18

RE: ALG II / Bedarfsgemeinschaft

Hallo Yvonne,

schick mir doch bitte mal das Urteil, oder einen link dazu.

Gerne auch an meine e-mail Adresse.

Meine e-mail ist trinity1973@gmx.de.

Möchte es mir gerne mal durchlesen. Ich kenne zwar einige Urteile zu diesem Thema, aber mir ist keines mit deiner Konstellation bekannt und gleichzeitig einem ja zu ALG II-Bezug.

Vielleicht besteht ja dann doch noch Hoffnung?!

Liebe Grüße sendet Anne[addsig]