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von mona84

Gast

unregistriert

1

Dienstag, 10. Januar 2006, 16:16

Klassenfahrt-muss sich der unterhaltspflichtige Vater an den Kosten beteiligen?

Huhu,
ich hab da mal eine Frage:
mein Sohn macht im Mai eine mehrtägige Klassenfahrt. Kann ich darauf hoffen, dass sich der unterhaltspflichtige Vater an den Kosten beteiligen muss? Gibt es dazu aktuelle Rechstsprechungen?
Ihr helft mir total,
DANKE

Gast

unregistriert

2

Dienstag, 10. Januar 2006, 19:12

RE: Klassenfahrt-muss sich der unterhaltspflichtige Vater an den Kosten beteiligen?

huhu
wenn sich eltern eine klassenfahrt nicht leisten können, dann lassen sie ihr kind nicht mitfahren. weshalb soll dann der vater dafür aufkommen müssen?! er leistet wahrscheinlich bereits unterhalt und mama bekommt zusätzlich noch KU vom staat
(154EUR).
platschquatsch

Anna

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Baden Würtemberg

Beruf: Familienfrau

3

Dienstag, 10. Januar 2006, 20:48

RE: Klassenfahrt-muss sich der unterhaltspflichtige Vater an den Kosten beteiligen?

Hallo Gast,

soweit ich weiß gibt es da keine einheitliche Rechtsprechung. Aber versuche doch mal mit dem Vater und/oder Großeltern zu reden, denn es wäre ja schade, wenn dein Sohn da nicht mitfahren könnte; dafür ist der soziale Aspekt einer Klassenfahrt zu wichtig.

Solltest du Harz IV beziehen, so zahlt die Arge die Kosten für die Klassenfahrt - eben weil es wichtig ist, dass Kinder an diesen teilnehmen können.

Gruß
Anna

Sabine62

Anfänger

Beiträge:

4

Dienstag, 10. Januar 2006, 21:20

RE: Klassenfahrt-muss sich der unterhaltspflichtige Vater an den Kosten beteiligen?

Hallo Huhu,
ich hatte vor kurzem auch die Frage, und da habe ich ganz guten Rat bekommen.Wenn du mal nachschauen möchtest!
Unter Forum= Scheidung,Trennung Unterhalt(Sonderausgaben für Kinder)hatte mir Frank etwas gepostet,wo alles aufgeführt ist, unter anderem auch Klassenfahrten.
Es gibt in einigen Schulen eine Elternhilfskasse,da könnte man auch einen Zuschuß beantragen, jeder Euro hilft weiter.Frag doch mal nach, vielleicht gibt es das an der Schule deines Sohnes auch.
Ich drücke euch die Daumen das es klappt.
LG Sabine

leoni

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Jessen

Beruf: Hausfrau

5

Mittwoch, 11. Januar 2006, 01:34

RE: Klassenfahrt-muss sich der unterhaltspflichtige Vater an den Kosten beteiligen?

hallo gast,
ich denke mal sabine hat dies hier gemeint

http://www.alleinerziehend.net/index.php?module=pnforum&func=viewtopic&topic=1586&highlight=sonderausgaben







[addsig]

Andreas

unregistriert

6

Mittwoch, 11. Januar 2006, 06:22

RE: Klassenfahrt-muss sich der unterhaltspflichtige Vater an den Kosten beteiligen?

Hallo Leute,

Also platschquatsch, auch wenn ich Deine Beiträge oft erfrischend finde, so ist dein letzter schlichtweg niveaulos. Die soziale Kluft in den Schulen wird seit ALGII immer grösser, da die Einkünfte des Kindes voll mit angerechnet werden, so bekommt meine Tochter 15¤ zuviel (154¤ Kindergeld und 148¤ Unterhaltsvorschuss) welche mir wieder abgezogen werden.
Ausserdem lösen sich die Einkünfte des Kindes durch so kleine Nebensächlichkeiten wie Nahrungsaufnahme, Wachstum, sinnvolle Freizeitgestaltung, Schulmittel u.a. in Luft auf.
Aber hier ein kleiner Tip: Ich zwacke jeden Monat etwas Geld für ausserplanmässiges ab damit man für sowas eine Rücklage hat. Auch kann man ja mal den EX-Partner unverbindlich fragen ob er etwas beisteuern kann.
Sicherlich muss sich der Unterhaltspflichtige Elternteil nicht unbedingt an solchen Kosten beteiligen, aber fragen kann man ja mal.
Kinder haben schon genug Probleme, warum sollen sie auch noch sozial in die Ecke getrieben werden.

Mit nachdenklichen Grüssen Andreas[addsig]

Gast

unregistriert

7

Mittwoch, 11. Januar 2006, 18:56

RE: Klassenfahrt-muss sich der unterhaltspflichtige Vater an den Kosten beteiligen?

Hallo platschquatsch

sowas von unverschämt habe ich längst nicht mehr gehört. Gibt nämlich Mütter wie ich die beide Kids in Klassen haben wo ALLE mitfahren! Leider gehe ich arbeiten, somit bekomme ich keine Unterstützung. Nehme wohl an, Du bist jemand der wohl zur Kasse gebeten wird. Leider braucht man Geld um Kinder zu erziehen.

Ah ja, bekomme seit 2 Jahren kein Untervorschuß für die beiden (11 und 13), KV denkt nicht dran seit 7 Jahren - noch nicht mal 20 ¤ - dafür reicht sein Geld um im Urlaub zu fahren (kam gerade vom 3-wöchigen Urlaub zurück!!!!!). Was man als Mutter alles hinnehmen muss... nicht wahr????

Übrigens für jeden der er noch nicht weiss: Klassenfahrten müssen zu 50% vom KV übernommen werden, außer er bezahlt mehr als nach der Düsseldorfer Tabelle.

Miene

Gast

unregistriert

8

Freitag, 22. September 2006, 18:59

RE: Klassenfahrt-muss sich der unterhaltspflichtige Vater an den Kosten beteiligen?

Zitat von »Anna«

Hallo Gast,

soweit ich weiß gibt es da keine einheitliche Rechtsprechung. Aber versuche doch mal mit dem Vater und/oder Großeltern zu reden, denn es wäre ja schade, wenn dein Sohn da nicht mitfahren könnte; dafür ist der soziale Aspekt einer Klassenfahrt zu wichtig.

Solltest du Harz IV beziehen, so zahlt die Arge die Kosten für die Klassenfahrt - eben weil es wichtig ist, dass Kinder an diesen teilnehmen können.

Gruß
hallo erstmal, weiß jemand was sonderausgaben sind wenn man HarzIV empfänger ist?

Allgäupower

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Bayern/Allgäu

Beruf: Vater

9

Freitag, 22. September 2006, 21:38

RE: Klassenfahrt-muss sich der unterhaltspflichtige Vater an den Kosten beteiligen?

Hallo platschquatsch, zu deinem Beitrag fällt mir echt nix ein...da bleibt nur ein Kopfschüttler...ich nenne das einen völlig danebenen, unsensiblen Offenbarungseid...
Peter...[addsig]

Rick

m-admin a.D.

Beiträge: 263

Danksagungen: 526

Wohnort: Münsterland

Beruf: Ausfüllend ;-)

10

Freitag, 22. September 2006, 22:18

RE: Klassenfahrt-muss sich der unterhaltspflichtige Vater an den Kosten beteiligen?

hi gast,

wenn es "dein" sohn ist, dann sieh zu, wie du die klassenfahrt für "dein" kind zahlst.

also ehrlich, so wie ich fast alle postings hier nachvollziehen kann, bleibt mir doch fast die spucke weg.

jeder verantwortliche elternteil wird sich daran im rahmen ihrer/seiner möglichkeiten beteiligen wollen, aber sorry, allein die fragstellung erscheint mir so zickenhaft, brrr, nö.

was hast du vor, den kindesvater "deines" kindes mittels pkh zu verklagen, der seiner unterhaltspflicht nachkommt?

immer wieder ein kind für unverarbeitetes vorzuschieben, ich kanns nicht mehr hören

geh lieber arbeiten, wär besser für euch alle.

lg

rick[addsig]
die ehe ist der hauptgrund für scheidungen