RE: Unsicher wegen Umgangsrecht
Hallo Gast,
bin in ähnlicher Situation.
Der uneheliche Vater meines Sohnes ist zwar nicht aggressiv, aber er war vor unserem Zusammensein im Gefängnis wegen Beihilfe zum bewaffneten Überfall. Während seiner Bewährung haben wir uns kennengelernt, ich war jung und dumm, irgendwann schwanger - und dann?
Ich kannte seinen Alltag, kuriose Geschäfte, dubiose Bekanntschaften, leichte bis schwere Drogen.
Also nichts wie weg. Aus den Augen aus dem Sinn, das wäre schön gewesen...
Aber nichts da. Er hat irgendwann versucht, Kontakt über das Jugendamt aufzubauen, ich habe mich mehrmals dagegen wehren können. Bis er zu Gericht ging und gewann, Vorgeschichte hin oder her...
Das Resultat: begleiteter Umgang.
Die ersten Treffen verliefen problematisch, die Begleitperson weigerte sich gegenüber dem Vater, die Treffen weiterzuführen, es wurde eine neue Kontaktperson gesucht, denn man mußte dem Urteil des Gerichtes Folge leisten...
Heute bin ich mir häufig unsicher, ob das alles so richtig ist.
Natürlich weiß ich, daß ein Kind das Recht hat, seinen Vater kennenzulernen,dazu stehe ich auch.
Und solange die Treffen begleitet werden, kann ich mich damit auch arrangieren.
Aber was ist, wenn diese Begleitung irgendwann ausläuft? Welchen Einfluss nimmt der Vater, bewußt oder unbewußt, auf sein Kind?
Ich kann Dir nur raten, den Kontakt mit dem Jugendamt zu suchen, ggf. im Vorfeld auch z.Bsp. mit dem Kinderschutzbund zu sprechen.
Denn vehement sträuben kannst Du Dich nicht, das wird Dir dann nur angelastet.
Sprich mit dem Jugendamt über den begleitenden Kontakt, wenn der Vater sich überhaupt noch einmal dahingehend meldet.
Denn wenn er aggressiv ist, dann hast Du doch gute Grüne in der Hand, die Begleitung so lang wie möglich durchzuziehen.
Und laufen die Treffen nicht wie gewünscht, dann versuche, die Karten neu zu mischen.
Liebe Grüße und Kraft auf Deinem weiteren Weg,
leonie<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: leonie, 05.02.2006, 22:40 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]