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von mona84

funkebna

Anfänger

Beiträge:

1

Sonntag, 5. Februar 2006, 21:51

Zustehender Wohnraum laut ARGE?

Hallo zusammen!

Mein Sohn und ich wohnen in einer 59 qm kleinen Zweizimmer-Wohnung, mein Bett steht im Wohnzimmer.
Ich bin Hartz IV-Empfängerin.
Soweit die Vorab-Info´s.
Nun zu meiner Frage:
Seit mein Sohn 6 Jahre ist (er wird jetzt 7), steht mir laut Wohnungsamt und Wohnberechtigungsschein eine Dreizimmerwohnung/75 qm zu, aber die ARGE verneint dies und sagt, wenn ich umziehe, würde meine Miete nicht mehr übernommen.
Wer hat recht: ARGE oder Wohnungsamt? :-?

Gruß, funkebna[addsig]

Gast

unregistriert

2

Sonntag, 5. Februar 2006, 22:13

RE: Zustehender Wohnraum laut ARGE?

Hallo,

da Du Hartz 4 bekommst, wird die Miete ja auch von denen übernommen, und die haben im allgemeinen die Auflage, für alleinstehende 45 qm, für jede weitere Person 15 qm zusätzlich.

Also bei Dir und Deinem Sohn sind es dann 60 qm.

Wobei hier nicht unbedingt die qm Zahl oder Zimmeranzahl Vorrang hat, sondern der Mietpreis.

Angenommen, Deine Wohnung dürfte kalt 270€ kosten (4,50 pro qm mal 60), und Du hast eine Wohnung die 70 qm zu dem Preis kostet, ist es im Prinzip wurscht.

Jedoch werden die Nebenkosten für z.b. Heizung dann nicht für 70 qm übernommen, sondern nur für 60.

Und jeder Umzug muß von der Arge genehmigt werden.
Also nicht eigenmächtig handeln.

Zudem heißt es auch nicht, das wenn man eine größere, teurere Wohnung anmietet, die Arge die Miete gar nicht mehr übernimmt.

Ich habe 3 ZKB, und knapp 75 qm, für mich und meine Tochter.

Die Arge zahlt das, was eine 60 qm Wohnung kosten würde, die Differenz zahle ich selber aus dem Zuschlag für alleinerziehende.

Also das wäre auch möglich. Aber wie gesagt.

Niemals ohne Zustimmung der Arge!!!

Gast

unregistriert

3

Sonntag, 5. Februar 2006, 22:14

RE: Zustehender Wohnraum laut ARGE?

Sorry, vergass.....

Gruß
Aninjha

leonie

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: ruhrgebiet

Beruf: gel.landschaftsgärtnerin / derzeit politesse

4

Sonntag, 5. Februar 2006, 22:18

RE: Zustehender Wohnraum laut ARGE?

Hallo funkebna,

bei mir íst es im Grunde genauso, Hartz IV, Sohn ist acht, 2,5 Zimmer, auch mein Bett steht im Wohnzimmer.

Ich weiß aus Zeiten, in denen noch das alte Sozialamt existierte, daß eine Mutter mit einem Sohn durchaus Anspruch hatte auf ein eigenes Zimmer, sowie auch dem Sohn ein eigenes Zimmer zustand ( Müttern von Töchtern jedoch war offenbar zuzumuten, sich ein Zimmer zu teilen...)
Heute sind die Karten neu gemischt worden, wobei ich Dir nicht genau sagen kann, wonach jetzt verfahren wird.
Ich habe gerade eben noch eine Mieterhöhung eingereicht (mittlerweile ca. 400,-€ warm), die ohne Murren angenommen wurde.
Nach meinem Kenntnisstand ist es wohl so, daß die Arbeitsagenturen sich hoch offiziell an bestimmte Richtlinien halten sollen, diese aber in der Realität durchaus flexibel gestaltet werden...
Denn auch meine Wohnung wäre mittlerweile eine von jenen, die zu teuer sind...

Stutzig macht mich Dein Hinweis, daß Dir ein Wohnberechtigungsschein gewährt würde für ein 75qm Wohnung. Das ist schön für Dich, aber dann stünde mir diese wohl auch zu, und davon habe ich noch nie etwas gehört...

Den einzigen Rat, den ich Dir geben kann:
willst du umziehen, versuche mit dem Arbeitsamt zu verhandeln, daß sie für eine ggf. größere Wohnung dir das Geld für Deine alte bewilligen, Du den Rest aus eigener Tasche beisteuerst.
Auch darauf lassen sie sich manchmal ein.

Gruß leonie[addsig]

Gast

unregistriert

5

Sonntag, 5. Februar 2006, 22:33

RE: Zustehender Wohnraum laut ARGE?

Hallo Leonie,

auch mir wurde der WBS für eine 75 qm Wohnung genehmigt, wobei es wohl nicht der Regelfall ist.

Ich konnte jedoch angeben, (also für den WBS Schein) das meine 2 großen Kinder an 120 Tagen im Jahr mindestens bei mir sind (jedes 2. WE, hälftige Ferien)...deshalb wurde mir problemlos der WBS ausgestellt. Ansonsten gilt hier bei uns am Wohnungsamt auch 60qm für 2 Personen.

Gruß Aninjha

Samantha

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Braunschweig

6

Sonntag, 5. Februar 2006, 22:35

RE: Zustehender Wohnraum laut ARGE?

Hallöchen,

es ist schon richtig, dass die ARGE Richtlinien bei dem angemessenen Wohnraum hat. Diese Richtlienen varieren allerdings innerhalb der Bundesrepublik sehr. Und zusätzlich hat auch der Sachbearbeiter noch einen gewissen Spielraum. Es ist eben kein Gesetz wie groß oder teuer eine Wohnung sein darf, deshalb wird hier oder da auch mal ein Auge zugedrückt bei schon lange bestehenden, nicht allzu überteuerten Wohnungen. Schwierig wirds allerdings, wenn man in eine größere, teurere Wohnung ziehen will (um nicht zu sagen, fast unmöglich, dass die ARGE dann alle Kosten trägt. Bleibt Dir wohl nur die Möglichkeit eine größere Wohnung, die aber mit den Kosten unter den Richtlinien liegt zu suchen, oder die Differenz zu Deiner alten Wohnung aus eigener Tasche zu zahlen. Denn das Umziehen selbst kann Dir keiner verbieten, immerhin gilt auch für ALG II- Empfänger das Grundgesetz.

Ich wünsche Dir viel Erfolg bei der Wohnugnssuche!!!

Gruß Sam[addsig]

leonie

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: ruhrgebiet

Beruf: gel.landschaftsgärtnerin / derzeit politesse

7

Sonntag, 5. Februar 2006, 22:50

RE: Zustehender Wohnraum laut ARGE?

Hallo Aninjha,

das mit dem WBS finde ich jetzt gewaltig interessant. Wie gerne würde ich endlich eine größere Wohnung haben, endlich ein eigenes Schlafzimmer. Dafür würde ich auch ohne großes Murren die Mehrkosten aus eigener Tasche zahlen, so wie es die ARGE dann wahrscheinlich verlangen würde...
Gilt denn immer noch die Regel, daß sowohl Mutter als auch Sohn ein eigenes Zimmer zusteht?
Und darf ich fragen, aus welcher Gegend Du stammst?

Gruß leonie[addsig]

Gast

unregistriert

8

Sonntag, 5. Februar 2006, 23:09

RE: Zustehender Wohnraum laut ARGE?

Hallo Leonie,

ich denke, Du hast meine Konstellation nicht ganz überschaut(ist auch nicht einfach, und eher untypisch;-))

Also ich wohne mit meiner Tochter(bald2) in einer knapp 75 qm grossen Wohnung.

Den WBS habe ich aufgrund der Angabe folgender Gründe bekommen:

Ich habe 2 weitere Kinder(Junge 8 und Mädel 11), welche jedes 2. WE und hälftige Ferien bei mir sind.
Aber auch das war total unkompliziert.

Also der beim Amt wollte nix schriftliches über die Umgangsregelung oder so.

Bei mir im Haus sind 3 weiter Wohnungen der Größe von nur 2 Personen bewohnt.

Ich weiß nicht, mit welcher Begründung die den WBS bekamen, werde mich aber gerne mal umhören.

Also ganz abwegig ist es nicht, einen WBS für eine größere Wohnung zu bekommen.

Heute klingel ich aber bei keinem mehr hier im Haus, sonst mach ich mich unbeliebt;-)

PS: Es gibt auch eine Menge Wohnungen auf dem freien Markt, die keinen WBS benötigen.....zumindest bei uns.....komme aus NRW, Münsterland.

Gruß Aninjha

bantam

Profi

Beiträge: 222

Danksagungen: 258

9

Montag, 6. Februar 2006, 04:57

RE: Zustehender Wohnraum laut ARGE?

Hallo

Um noch mehr Verwirrung zu stiften hier meine Lage:

Ich - Mutter- mit Sohn 3.5 Jahre in Hamburg haben WBS für 70 qm. ( den bekommen hier alle ).
Unsere ARGE erlaubt aber nur 55 qm mit Höchstmiete von 409 Euro incl. Betriebs und Wasserkosten und da lassen sie auch nicht von ab.
Da wir vor Hartz4 in unserer 3 Zimmer 60 qm Wohnung lebten, wird diese vorerst akzeptiert.

Gruß Bantam[addsig]

Gast

unregistriert

10

Montag, 6. Februar 2006, 08:10

RE: Zustehender Wohnraum laut ARGE?

Hallo Bantam,

bei dem WBS scheinen sie wirklich etwas großzügig zu sein, was ja auch okay ist.

Allerdings heißt es ja nicht, das wenn man einen WBS für größere Wohnung bekommt, das diese komplett bezahlt wird, von der Arge, wenn sie teuer ist, als die vorgegebene Miete.

Nichts desto trotz kann man sie ja mieten, wenn man die Differenz selber trägt.

Aber trotzdem gilt, immer nur mit Zustimmung der Arge eine Wohnung mieten.

Gruß Aninjha, und einen schönen Wochenstart gewünscht.