RE: Zustehender Wohnraum laut ARGE?
Hallo funkebna,
bei mir Ãst es im Grunde genauso, Hartz IV, Sohn ist acht, 2,5 Zimmer, auch mein Bett steht im Wohnzimmer.
Ich weiß aus Zeiten, in denen noch das alte Sozialamt existierte, daß eine Mutter mit einem Sohn durchaus Anspruch hatte auf ein eigenes Zimmer, sowie auch dem Sohn ein eigenes Zimmer zustand ( Müttern von Töchtern jedoch war offenbar zuzumuten, sich ein Zimmer zu teilen...)
Heute sind die Karten neu gemischt worden, wobei ich Dir nicht genau sagen kann, wonach jetzt verfahren wird.
Ich habe gerade eben noch eine Mieterhöhung eingereicht (mittlerweile ca. 400,-€ warm), die ohne Murren angenommen wurde.
Nach meinem Kenntnisstand ist es wohl so, daß die Arbeitsagenturen sich hoch offiziell an bestimmte Richtlinien halten sollen, diese aber in der Realität durchaus flexibel gestaltet werden...
Denn auch meine Wohnung wäre mittlerweile eine von jenen, die zu teuer sind...
Stutzig macht mich Dein Hinweis, daß Dir ein Wohnberechtigungsschein gewährt würde für ein 75qm Wohnung. Das ist schön für Dich, aber dann stünde mir diese wohl auch zu, und davon habe ich noch nie etwas gehört...
Den einzigen Rat, den ich Dir geben kann:
willst du umziehen, versuche mit dem Arbeitsamt zu verhandeln, daß sie für eine ggf. größere Wohnung dir das Geld für Deine alte bewilligen, Du den Rest aus eigener Tasche beisteuerst.
Auch darauf lassen sie sich manchmal ein.
Gruß leonie[addsig]