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92%

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2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
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von mona84

Merle

Anfänger

Beiträge:

1

Donnerstag, 9. Februar 2006, 17:00

Einkommensgrenze

Hallo!!!


Kann mir jemand sagen, bei welchem Betrag die diesjährige vom Gesetzgeber festgelegte Einkommensgrenze liegt?

Wenn ja wie berechne ich das dann? Was muß man da berücksichtigen?

Danke

Viele Grüße

Merle[addsig]

Gast

unregistriert

2

Donnerstag, 9. Februar 2006, 17:08

RE: Einkommensgrenze

Einkommensgrenze wofür?

Merle

Anfänger

Beiträge:

3

Donnerstag, 9. Februar 2006, 17:10

RE: Einkommensgrenze

Hallo!
Für den Zahnarzt

Danke[addsig]

Gast

unregistriert

4

Donnerstag, 9. Februar 2006, 17:22

RE: Einkommensgrenze

Hallo Merle,

Einkommensgrenze für den Zahnarzt?

Ich verstehe immer noch nicht.

Habe ich irgendwas verpasst?

Gruß Aninjha

Merle

Anfänger

Beiträge:

5

Donnerstag, 9. Februar 2006, 17:25

RE: Einkommensgrenze

Hallo!!

Es geht net um den Zahnarzt!!!!!
Ich möchte wissen ob jemand weiß welche Einkommensgrenze vom Gesetzgeber festgelegt wurde - mehr nicht.
[addsig]

Gast

unregistriert

6

Donnerstag, 9. Februar 2006, 18:33

RE: Einkommensgrenze

Häh?

Sorry, aber eigentlich kannste soviel verdienen wie du willst. ess ei denn du willst was von nem amt. Also, was willste denn beantragen oder welch andere Leistung begehrst du?

Gruß, Romy

Gast

unregistriert

7

Donnerstag, 9. Februar 2006, 18:56

RE: Einkommensgrenze

Also ich dachte auch immer, man dürfe so viel Kohle verdienen, wie man will.

Also sorry Merle, wofür willst Du eine Einkommensgrenze wissen?
Für Erziehungsgeld, Wohngeld, Hartz4.......oder für was überhaupt?

Gruß Aninjha[addsig]

Merle

Anfänger

Beiträge:

8

Donnerstag, 9. Februar 2006, 19:20

RE: Einkommensgrenze

So.Nocheinmal: Ich bin K e i n Zahnarzt- Ich möchte wissen wo die Einkommensgrenze liegt
die der Gesetzgeber für dieses Jahr festgesetzt hat. Kann mir das hier jemand sagen oder nicht?
[addsig]

Gast

unregistriert

9

Donnerstag, 9. Februar 2006, 19:47

RE: Einkommensgrenze

Einkommensgrenze für PKV, Einkommensgrenze für sozialen Wohnungsbau um keine Fehlbelegungsabgaben, Einkommensgrenze für wechsel in die GKV, Einkommensgrenze nach BSHG§79 (allgemeine Einkommensgrenze)........könnte ich Dir alle nennen.....Aber für alles, so viel Zeit habe ich nicht.....
Und Hellseher bin ich auch nicht.

Einen schönen Abend Dir gewünscht[addsig]

Gast

unregistriert

10

Donnerstag, 9. Februar 2006, 21:30

RE: Einkommensgrenze

:-D

pscht, sie wills ned verraten.

ALSO: Du darfst verdienen soviel du willst.

Romy