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von mona84

Gast

unregistriert

1

Dienstag, 7. März 2006, 14:55

lohnsteuerklasse

hallo,
bin seit 1 1/2 jahren getrennt habe 3 kinder ,zwei davon wohnen beim vater.
ich gehe arbeiten und zahle unterhalt fĂĽr die zwei.

nun meine frage jetzt im moment habe ich die lohnsteuerklasse 2 mit 1 1/2 kinder möchte aber jetzt mit meinem neuen partner zusammen ziehen er ist selbstständig wie ist das dann mit meiner steuerklasse bleibt die dann so oder muß ich die ändern ??? wenn ich sie ändere bleibt nach abzug des freibetrages für mich nicht mehr viel übrig damit ich den unterhalt für die 2 zahlen kann.
wird dann das einkommen von meinem partner mit angerechnet fĂĽr den unterhalt meiner 2 kinder????

gruĂź anna

Anne1

Anfänger

Beiträge: 0

2

Mittwoch, 8. März 2006, 11:30

RE: lohnsteuerklasse

Hallo Anna,
soweit ich weiß, ändert sich Deine Lohnsteuerklasse auf die 1, wenn Du mit jemanden zusammen ziehst. DIe Kinder bleiben weiter auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Aber ob die Änderung erst im neuen Jahr erfolgt oder aber bereits im laufenden Jahr ... ? Und wenn Du die Lohnsteuerklasse 2 erst einmal los bist, bekommst Du sie nicht zurück, auch wenn Dein Partner wieder auszieht aus welchem Grund auch immer.
Dein Partner ist nicht fĂĽr den Unterhalt Deiner Kinder mit ranzuziehen. Es hat nur insofern Auswirkungen, wenn Ihr heiraten wollt. Solltest Du dann irgendwann sagen, Du kannst keinen Kindesunterhalt zahlen, weil Du nur Deinen Selbstbehalt hast, kann man Dir diesen Selbstbehalt runter setzen, da Du ja in gewissen Dingen weniger Ausgaben hast. Es gibt hierzu ein Gerichtsurteil, das ich leider nicht so genau im Kopf hab. Sollte es Dich interessieren, dann meld Dich noch einmal bei mir, gehe dann auf die Suche danach.
GruĂź Anne [addsig]

leoni

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Jessen

Beruf: Hausfrau

3

Mittwoch, 8. März 2006, 11:35

RE: lohnsteuerklasse

hallo anna,

soweit mir bekannt ist, hat das einkommen deines freundes nichts mit dem unterhalt fĂĽr deine kinder zutun, es sind ja nicht seine.
wegen der lohnsteuerklasse kann dir aber jeder steuerberater bzw. das finanzamt helfen.

lg leoni

<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: leoni, 08.03.2006, 11:38 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Gast

unregistriert

4

Mittwoch, 8. März 2006, 14:09

RE: lohnsteuerklasse

Hallo,

bei mir ist der Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und 2 nur marginal. Ich habe das beim Einwohnermeldeamt ändern lassen, die Sachbearbeiterin dort hat mich gut beraten.
Wenn es Dir durch die "neuen" Lebensunstände besser gehen sollte, wäre es doch ein feiner Zug auch die nicht bei Dir lebenden Kinder davon profitieren zu lassen, auch wenn Du nicht dazu verpflichtet bist.

GruĂź, Thomas

Strandfrau

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: NRW

5

Donnerstag, 9. März 2006, 14:11

RE: lohnsteuerklasse

Hallo,
die Lohnsteuerklasse ändert sich von 2 auf 1, und zwar rückwirkend für das ganze Jahr. Prima, oder?
Bei meinem Teilzeitgehalt macht das immerhin 40 Euro pro Monat aus, allerdings spare ich die locker durch die Kosten, die man sich teilt, wenn man zusammenlebt.
Gruss,
Strandfrau[addsig]

Gast

unregistriert

6

Freitag, 10. März 2006, 15:50

RE: lohnsteuerklasse

Hallo Anne,

wieso bekommt man Lohnsteuerklasse II nicht zurĂĽck?

Du musst doch inzwischen eine Erklärung unterschreiben das du nicht mit jemandem zusammenlebst. Und dann hast du immer noch Anspruch auf II.

Was das Zusammenleben angeht. Ihr Selbstbehalt kann gekĂĽrzt werden wenn sie mit jemandem zusammenlebt (die Miete geht durch 2). Und entsprechend kann sie - sofern sie ein Mangelfall ist - mehr KU zahlen.

sophie

Minniemaus29

unregistriert

7

Freitag, 10. März 2006, 23:49

RE: lohnsteuerklasse

hallo Sophie,

gibt es dazu irgendwo einen Gesetzestext, wo man das nachlesen kann? Es würde mich nämlich auch interessieren, wie es sich mit dem KU beim Mangelfall verhält, wenn der Unterhaltsschuldner sich Kosten wie Miete usw. mit einem Partner aufgrund des Zusammenwohnens teilen kann...

LG
Minniemaus[addsig]