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von mona84

bantam

Profi

Beiträge: 222

Danksagungen: 258

1

Mittwoch, 15. März 2006, 11:27

Vollzeitarbeiten mit 3,5 J. Kind ein MUSS ?

Hallo liebe Forengemeinschaft

Mein Sohn 3,5 Jahre alt hat die Windpocken endlich ĂĽberstanden und durfte seit gestern wieder in den KIGA.
Ich selbst wurde glĂĽcklicher Weise verschont von den Pusteln.
Ich bekomme jetzt ALG1 mit Aufstockung Hartz4.
Heute war ich gleich zum Termin der Arbeitsberatung in der ARGE und ich bekomme eine TrainingsmaĂźnahme.
Gleichzeitig sagte mir die Sachbearbeiterin, das ich Vollzeit arbeiten MĂśSSE, da das Kind schon 3 Jahre alt ist.
Nicht das ich das ablehne, aber in sämtl. Foren las ich öfters das ich nur Teilzeit arbeiten MÜSSE, Vollzeit erst bei Schulkindern.
Dadurch komme ich nun zu der Frage :

Was ist denn jetzt gesetzlich vorgeschrieben ? MUSS ich Vollzeit arbeiten oder nicht ?

Wer weiĂź da mehr ?

GruĂź Bantam[addsig]

Gast

unregistriert

2

Mittwoch, 15. März 2006, 11:52

RE: Vollzeitarbeiten mit 3,5 J. Kind ein MUSS ?

Hallo Bantam....

Du muĂźt natĂĽrlich nur in soweit arbeiten, wie die Betreuung des Kindes gesichert ist ;-) .

Jedoch....wenn Du Dich Arbeitslos gemeldet hast, und das auf Vollzeit, um auch das volle Arbeitslosengeld zu erhalten, dann stehst Du fĂĽr das AA natĂĽrlich als Vollzeit vermittelbar in den Akten.

Meldest Du Dich arbeitslos auf einen Teilzeitjob, dann erhälst Du auch nur Anrechnungsweise das Arbeitslosengeld für einen Teilzeitjob.

Vielleicht liegt da der Fehler, das da etwas schief gelaufen ist????

Und eigentlich ist natürlich logisch, das man alles mögliche tun aollte(also so viel wie möglich), um von Staatsunterstützung los zu kommen.

Was ja vielleicht bei einem 25 Std oder 30 Stundenjob schon möglich ist.[addsig]

Gast

unregistriert

3

Mittwoch, 15. März 2006, 12:25

RE: Vollzeitarbeiten mit 3,5 J. Kind ein MUSS ?

Hmmmmm

ich weiĂź nicht recht.
Arbeitssuchend gemeldet bin ich fĂĽr 30 Std. die Woche, deswegen wunderte mich ja die Aussage das ich Vollzeit MUSS.

Es geht mir hier nur um die Aussage da ich halt anderes gelesen habe.

Nicht darum ob ich alles erd. tun muss um vom Staat loszukommen.




Gast

unregistriert

4

Mittwoch, 15. März 2006, 14:12

RE: Vollzeitarbeiten mit 3,5 J. Kind ein MUSS ?

Wenn Du fĂĽr 30 Stunden arbeitssuchend gemeldet bist, dann muĂźt Du auch nur 30 Stunden arbeiten, da Du wohl auch nur fĂĽr die 30 Stunden Kinderbetreuung hast.

[addsig]

Marion

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Deutschland

5

Mittwoch, 15. März 2006, 17:22

RE: Vollzeitarbeiten mit 3,5 J. Kind ein MUSS ?

Hallo Bantam,

schau mal, was ich dazu gefunden habe:

" ALG II wird auch an Personen gezahlt, die vorübergehend dem Arbeitsmarkt beispielsweise wegen Kindeserziehung nicht zur Verfügung stehen. Die Ablehnung von angebotener Arbeit darf deshalb auch nicht sanktioniert werden, wenn die geordnete Erziehung eines Kindes durch die Aufnahme der Tätigkeit gefährdet ist. Der Verweis auf mögliche Kinderbetreuungsmöglichkeiten durch die BA alleine reicht nicht aus.

Die Anspruchsvoraussetzung auf die ALG II –Leistung werden nicht mehr unmittelbar mit der Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt verknüpft, sondern vorrangig mit der Erwerbsfähigkeit und Bedürftigkeit
Dem Hilfebedürftigen ist zwar nach § 10 Abs. 1, S. 1 SGB II fast jede Arbeit zumutbar, die Ausübung der Arbeit darf aber nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II die Erziehung eines Kindes des Hilfeempfängers oder dessen Partner nicht gefährden.
Art 6 Abs. 2 GG bestimmt, daß die Erziehung von Kindern Recht und Pflicht der Eltern ist. Die BA darf folglich nicht vorschreiben, ob ein Kind in Betreuung, in eine Kita,oder zu einer Tagesmutter zu geben ist. Eine Ablehnung einer solchen vorgegebenen Zwangsbetreuung stellt somit auch keine Arbeitsverweigerung oder Pflichtversäumnis da.
Arbeitspflicht besteht aber in den Zeiten, in denen das Kind betreut (erzogen) wird, d.h. während der Schule, KiGa usw. Wenn es erhebliche erzieherische Schwierigkeiten gibt gibt und die Ausübung die Erziehung gefährdet, ist Arbeit ebenfalls unzumutbar. Hier ist die Bestätigung einer Erziehungsberatungsstelle, eines Psychologen oder eines Sozialarbeiter erforderlich."

Hoffe, das hilft Dir weiter.

Liebe GrĂĽĂźe Marion

[addsig]

Sim

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Bayern

Beruf: Kauffrau im EH

6

Mittwoch, 15. März 2006, 20:09

RE: Vollzeitarbeiten mit 3,5 J. Kind ein MUSS ?

Soweit, ich weiĂź.... Vollzeit wenn das Kind das 15.Lebensjahr abgeschlossen hat - lt. meiner Betreuerin.[addsig]

Marion

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Deutschland

7

Mittwoch, 15. März 2006, 20:39

RE: Vollzeitarbeiten mit 3,5 J. Kind ein MUSS ?

Hallo Sim,

das ist von Bundesland zu Bundeland verschieden, in Niedersachsen MĂśSSTEN geschiedene Alleinerziehende gar nicht Vollzeit arbeiten, auch nicht, wenn das Kind 17 Jahre alt ist.

Liebe GrĂĽĂźe Marion [addsig]

Gast

unregistriert

8

Mittwoch, 15. März 2006, 20:42

RE: Vollzeitarbeiten mit 3,5 J. Kind ein MUSS ?

Das was Sim meint, hat aber nichts mit dem Sozialgesetz zu tun, sondern mit dem Unterhaltsgesetz.
Da muĂź Mutter erst wieder arbeiten Vollzeit, wenn das jĂĽngste Kind 16 ist, solange hat sie Anspruch auf Nachehelichen Unterhalt.

Das sind aber 2 verschiedene Paar Schuhe.
Es geht Bantam ja nicht ums Unterhaltsgesetz, sondern um staatliche Hilfen, und da heiĂźt es nun einmal, das das Kind betreut sein muĂź.

Und bei 3,5 jährigen wohl schlecht machbar, es 40 Stunden die Woche unterzubringen.
[addsig]

Gast

unregistriert

9

Mittwoch, 15. März 2006, 21:04

RE: Vollzeitarbeiten mit 3,5 J. Kind ein MUSS ?

Hallo,

arbeiten mĂĽssen hin oder her, maus ist vier, und ich, ae-vater, arbeite vollzeit, und verdiene normal.

zusätzlich muss ich aber der mutter eu zahlen (erwerbsunfähig), ergänzend, so ca. 100 € kriegt sie noch von der ARGE.

achja, kiga muss ich auch ca. 170 € monatlich zahlen.

krank, die gesetze hierzulande. der richter war da eiskalt, für männer gibts kein überobligatorisch.

aber was solls. mir macht mein job ja auch spass, hab aber oft so viel zu tun, dass ich ein schlechtes gewissen gegenĂĽber der kleinen habe. jedenfalls ist es machbar. und das ist gut so ( bis auf eu natĂĽrlich):-D

gruĂź

rick

Minniemaus29

unregistriert

10

Mittwoch, 15. März 2006, 21:27

RE: Vollzeitarbeiten mit 3,5 J. Kind ein MUSS ?

@rick
und wie ist in dieser Zeit deine Maus versorgt??? oder sind deine Arbeitszeiten mit den Betreuungszeiten im Kiga identisch? Bei den meisten klappt das nämlich nicht....:roll:

LG
Minniemaus [addsig]

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