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von Sunriel

Gast

unregistriert

1

Sonntag, 19. März 2006, 11:54

Prozesskostenhilfe

Hallo,

ich habe im Spiegel gelesen das PKH stark eingeschränkt werden soll, konkret das nur noch unter 450 Eur Einkommen gezahlt werden soll.
Ich finde das für AE besonders fatal.
Was sagt Ihr dazu.

LG
Julia

Gast

unregistriert

2

Sonntag, 19. März 2006, 12:17

RE: Prozesskostenhilfe

Hallo Julia,

wieso sollte das besonders für AE´s fatal sein?
Weil sie mehr Einkommen haben, und somit nicht mehr jede kleinste Möglichkeit nutzen können, den Vater oder Ex auf Teufel komm raus zu verklagen?

Viele, und in geringer Zahl Ae´s, wären doch davon betroffen.

Zudem.....bestimmt bleibt dann die Möglichkeit der Ratenzahlung :-? .....und die sind doch absolut akzeptabel.

Vom Steuerzahler kann nun mal nicht alles erdinkliche finanziert werden.[addsig]

Gast

unregistriert

3

Sonntag, 19. März 2006, 12:29

RE: Prozesskostenhilfe

Problem?

Kindesunterhalt gibt es per Amtsbeistandschaft vom Jungendamt her! Und damit ist auch das Einkommen eines evtl. für den Expartner Unterhaltspflichtigen gerichtfest bekannt.

Weitere Wünsche?

werner.

Daniela

Anfänger

Beiträge:

4

Sonntag, 19. März 2006, 12:45

RE: Prozesskostenhilfe

Hallo,
also ich muß Julia mal unterstützen.
Wer sagt denn, daß man nur mit dem KV oder Ehemann prozeßiert. Es kann doch auch mal Verkehrsunfall oder Mietrechtsansprüche vor Gericht verhandelt werden.
Im übrigen: ich bekam keine PKH, weil ich halbtags berufstätig bin und Eigentümerin einer halben Haushälfte. Mein Mann aber bekam mehr Arbeitslosengeld wie ich verdiene und ist der andere Eigentümer der halben Haushälfte. Der hat´s gekriegt.
Aber dann ist mir "eingefallen", daß er ja noch mehrere Grundstücke besitzt, die er bestimmt nicht angegeben hat. So war es auch. PKH wurde ihm gestrichen und eine Strafe musste auch gezahlt werden.
Ich kann hiervon bald ein Lied singen.
Gruß und schönen sonnigen Sonntag noch,
Daniela (froh, wenn es jetzt endlich Frühling wird)
<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Daniela, 19.03.2006, 00:46 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

tinka

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Hamburg

Beruf: Sozialarbeiterin

5

Sonntag, 19. März 2006, 12:52

RE: Prozesskostenhilfe

Hallo,

ob das mit der Einschränkung der PKH stimmt, weiß ich nicht. Jedoch ist PKH auch wichtig, wenn man gegen die ARGE beim Sozialgericht klagen will, weil z.B. weil Widersprüche abgelehnt wurden.
Gruß
tinka[addsig]

Gast

unregistriert

6

Sonntag, 19. März 2006, 12:54

RE: Prozesskostenhilfe

Na super Daniela, aus Frust heaus, weil Du keine PKH bekamst den Mann dann noch anschwärzen.

Klasse :-O

Und PKH wird auch verwehrt, wenn keine Aussicht auf Erfolg besteht.
Wenn man einen Unfall hat, und war nicht schuld, und will nur seine Rechte einklagen, trägt der Verusacher die Kosten.

Und so ist es in jedem anderen Prozess auch.
Der Verlierer zahlt auch die gegnerischen Kosten.

Heute strebt doch jeder gleich nen Prozess an, nach dem Motto: Der Staat zahlt ja, mir kann nix passieren.

KU wie Werner schon schrieb, steht eh aussen vor, da entweder übers JA, oder aber PKH, Kinder haben kein Einkommen.

Also ich fände es schon gut, wenn da endlich mal ein Riegel vorgeschoben wird.

Eine Scheidung sollte ein Paar selber bezahlen.
Für die Hochzeit hat das Geld ja auch gereicht.

Und Julia meinte ja, es sei besonders fatal für AE`s.....wo haben sie mehr Klagegrund(ausser den Ex, Unterhalt etc.) als jeder normal andere sterbliche auch?

Und mehr Einkommen als 450&#8364; hat auch jeder AE, zumindest die meisten.[addsig]

Daniela

Anfänger

Beiträge:

7

Sonntag, 19. März 2006, 18:18

RE: Prozesskostenhilfe

Hallo Aninha
also ich finde es eigentlich eine Unverschämtheit von dir zu behaupten, ich hätte aus Frust meinen Mann angeschwärzt. Du kennst das ganz drumrum ja gar nicht.
Außerdem hat meine Anwältin sofort als der Bescheid kam, daß er PKH kommt, Widerspruch eingelegt, wurde aber abgelehnt.
Weißt du, ich gehe arbeiten und erhalten vom Staat keinen Pfennig (außer Kindergeld) und KV zahlt keine Unterhalt. Ich fahre jeden Tag 50 kg ins Geschäft um 4 Stunden zu arbeiten. Mein Noch Mann macht sich einen schlauen Lenz auf Staatskosten. Ich glaube, bei dir dreht sich was falsch rum. Ich bin auch nicht dafür, daß man den Staat abzockt und ausnutzt. Aber meiner tut dies bereits seit 3 Jahren. Übrigens hat er zuvor mich jahrelang geschlagen und ist zum Schluß noch mit Waffen auf mich und Kind los. Er ist außerdem seit 3 Jahren arbeitslos und lehnt nachweislich Stellen ab, keinen kümmerts. Obwohl ich es auch der Arge mitgeteilt habe und handfeste Beweise hatte. Er lebt auf den Staat.
Ich glaube, man sollte - bevor man so was behauptet - erstmal nachdenken oder nachfragen.
Daniela (die stinkesauer ist wegen so einem Kommentar).
[addsig]

Gast

unregistriert

8

Sonntag, 19. März 2006, 20:22

RE: Prozesskostenhilfe

Zitat von »Daniela«


Im übrigen: ich bekam keine PKH, weil ich halbtags berufstätig bin und Eigentümerin einer halben Haushälfte. Mein Mann aber bekam mehr Arbeitslosengeld wie ich verdiene und ist der andere Eigentümer der halben Haushälfte. Der hat´s gekriegt.
Aber dann ist mir "eingefallen", daß er ja noch mehrere Grundstücke besitzt, die er bestimmt nicht angegeben hat. So war es auch. PKH wurde ihm gestrichen und eine Strafe musste auch gezahlt werden.

<!-- editby --><em>editiert von: Daniela, 19.03.2006, 00:46 Uhr</em><!-- end editby -->


Wie bitte soll man soooo eine Aussage anders interpretieren, als "Du hast ihn angeschwärzt"? :-O

Aber bitte, manche haben nix besseres zu tun, ausser darauf zu achten, was der Ex macht, und ihm jedes mal irgendwie einen mitgeben zu wollen.

Wenn es glücklich macht.

Zudem mögen es weder Amt noch Anwälte, wenn Exen angeschwärzt werden, und gehen diesem nicht mal unbedingt nach, da wohl tausende Exen aus Wut und Frust anschwärzen.
Da hätten die ja noch mehr zu tun, wenn sie jedem Ex alles glauben würden, und nachverfolgen würden[addsig]

Andreas

unregistriert

9

Montag, 20. März 2006, 05:37

RE: Prozesskostenhilfe

Hallo Leute,

Nun ist es aber gut! Wollen wir wieder informativ werden, viele überlesen den kleinen Zusatz im Antrag auf PKH, das man dem Gericht vier Jahre verpflichtet ist. Soll heissen wenn die finanzielle Situation sich verbessert muss man die "Zeche" nachzahlen. Habe gerade wieder das Formular vom Gericht ausgefüllt.

@werner: Oftmals verweisen die Jugendämter sogar auf einen Rechtsbeistand, um sich selber aus der Affäre zu ziehen, und die Rechtsschutz springt in diesen Fällen nicht ein (haben wir in einem anderen Thread schon festgestellt).
So musste ich Unterhalt für meine Tochter per Anwalt fordern und mit Anwalt drohen um den Unterhalt für meinen Sohn zu minimieren (den ich immer noch zahle trotz ALGII).
Ich muss dazusagen das wir hier ein besonders passives Jugendamt haben.

LG Andreas <br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Andreas, 20.03.2006, 05:38 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Gast

unregistriert

10

Montag, 20. März 2006, 08:44

RE: Prozesskostenhilfe

Hallo Andreas,
wenn Du aber per Anwalt für Deine Tochter den Unterhalt geltend gemacht hast, ist die PKH doch sicher. Denn das Kind klagt ja eigentlich, Du ja nur als gesetzl. Vertreter, und Kinder haben in der Regel kein Einkommen.

Können also klagen, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

Von daher würde es den KU nicht betreffen.[addsig]

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