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airam
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Freitag, 22. Oktober 2004, 08:54

Unterhalt rückwirkend

Hallo Leute,

ich habe lange überlegt ob ich euch mit meinem Problem behelligen soll doch nun wage ich mich einfach.

Ich habe aus meiner wilden Zeit einen unehelichen Sohn der mittlerweile 15 Jahre alt ist.
Die Mutter hat damals beim Jugendamt angegeben Vater unbekannt da ich damals nur von der Sozialhilfe lebte

Wo es Finanziell besser ging habe ich ihr sporadisch zum Unterhalt des Jugendamts noch Geld zugesteckt.

Sie verlangt jetzt jedoch immer mehr und droht mir damit Meldung beim Jugendamt zu machen wer der Vater ist.

Verlangt dann das Jugendamt rückwirkend für 15 Jahre das Geld von mir zurück wenn das rauskommt?

Danke für die Hilfe

1

Gast

unregistriert

2

Freitag, 22. Oktober 2004, 10:05

RE: Unterhalt rückwirkend

Hallo

die Mutter Deines Sohnes kann in der Vergangenheit lediglich Unterhaltsvorschussleistungen in Anspruch genommen haben. Dieser wird jedoch nur für maximal 6 Jahre und auch nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes gezahlt. Es handelt sich dabei um eine Vorschussleistung, das Geld hätte vom Jugendamt bei Dir eingefordert werden können (müssen). Die Mutter allerdings ist nach dem Unterhaltsvorschussgesetz eigentlich zur Mithilfe verpflichtet, indem sie den Namen des Vaters bekannt gibt, ansonsten dürfte eigentlich kein Unterhaltsvorschuss gezahlt worden sein.
Unterhalt kann grundsätzlich nie für die Vergangenheit gefordert werden. Erst ab dem Datum, an dem Du von der Mutter unter Verzug gesetzt worden bist, d. H., sie muss einen konkreten Unterhaltsbetrag von Dir fordern, bist Du zur Zahlung verpflichtet. Das kann Sie auch jetzt noch tun.
Nun wird Dein Kind aber möglicherweise Sozialleistungen (Sozialhilfe) bezogen haben. Da können Beträge von Seiten des Sozialamtes zurückgefordert werden, für welchen Zeitraum kann ich Dir nicht sagen. Ich rate Dir dringend Dich von einem Anwalt beraten zu lassen. Wenn Du nur über ein geringes Einkommen verfügst, dann gehe zum Amtsgericht und hole Dir dort einen Antrag auf Beratungshilfe. Mit diesem Schein zahlst Du beim Anwalt maximal 10 Euro für die Beratung. Und unabhängig davon schau mal in die Düsseldorfer Tabelle. Die dort aufgeführten Beträge sind ja nicht aus der Luft gegriffen, sondern orientieren sich am Bedarf eines Kindes, der mit dem Alter des Kindes auch wächst. Möglicherweise solltest Du mal drüber nachdenken, ob die Mutter deines Kindes nicht zurecht mehr fordert, auch wenn die Erpressung sehr unschön ist.

Grüße aus Herborn

Frank

Gast

unregistriert

3

Freitag, 22. Oktober 2004, 16:45

RE: Unterhalt rückwirkend

Sie sagte damals es war ein one night stand und den Namen des Mannes oder Nummer habe sie nicht.

Gast

unregistriert

4

Freitag, 22. Oktober 2004, 22:00

RE: Unterhalt rückwirkend

Bist du dann auch ganz sicher, das du der ZahlVATER bist?! Falls du Kontakt zu deinem (?) Kind hast, lass einen (heimlichen) Vaterschaftstest machen. Das ist dein gutes Recht..

refa

unregistriert

5

Samstag, 23. Oktober 2004, 00:33

RE: Unterhalt rückwirkend

Hallo Frank nicht aus herborn,
wenn du damals kein einkommen hattest machte es gar keinen sinn dich als vater nicht anzugeben, da du nicht leistungsfähig im Sinne §§1603 Abs.1 BGB gewesen warst und somi auch nicht zu unterhaltszahlungen bzw. zur rueckzahlugen von unterhaltsausfallleistungen wie zB nach UVG haettest verpflichtet werden koennen.
Normalerweise haben das nur leute gemacht die geld hatten und noch etwas vom amt herauschlagen wollten. Aber egal, es ist passiert auch wenn ich es dem kind gegenueber als eine sehr elternegoistischen akt sehe.
Das mit dem nicht zurueckzahlen ist jetzt nicht so einfach zu beantworten.
Inwieweit hier eine straftat vorliegt, wegen falschaussage und erschleichung von geldmitteln kann ich auch nicht beurteilen. Hier ist wohl dem vorschlag von frank (diesmal der aus herborn) zu folgen sich anwaltliche hilfe zu suchen.
Sollte dich die mutter tatsaechlich als vater angeben wird sie sicherlich genauso , wenn nicht sogar noch mehr zur verantwortung gezogen. Aemter sind da manchmal sehr nachtragend, gerade in zeiten knapper kassen.
Die mode den vater nicht anzugeben hatte in den 80 zigern dann zu einigen restriktiven maßnahmen der aemter gefuehrt.
Vielleicht ist es fuer alle beteiligten doch mal interessant reinen tisch zu machen, in erster linie dem kind zuliebe.

gruss refa

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airam, DieMudda