Donnerstag, 24. Mai 2012, 07:23 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren
Gruppen

Gruppen und soziale Netzwerke nach Regionen und Themen
Regionale Gruppen

Urlaub Single mit Kind

Silvester 2011
30.12. bis 2.1.2012

Chat für Alleinerziehende

Du suchst Erfahrungsaustausch, oder willst gerne nette Leute kennenlernen? - Hier gehts zu unserem Chatroom.

Wer macht was?

airam
23.05.2012
um 10:27 Uhr
Guten Tag ... mal zum wachwerden für die Langschläfer oder zur willkommenen Abwechslung für die arbeitenden ... eine Kanne Kaffee
 
Was machen Andere?

Kontrollzentrum
Neue Benutzer

Fenja73 (Gestern, 23:15)

kessi76 (Gestern, 16:46)

Vassilis (Gestern, 13:15)

sisani (Gestern, 10:55)

martinahro (22. Mai 2012, 23:31)

Umfrage

6%

manchmal

92%

nein

2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
Neu in der Galerie
von mona84

Gast

unregistriert

1

Donnerstag, 4. Mai 2006, 13:11

Verdienst vom Ex höher ?

Hallo ich heiße Inga und habe eine 3 jährige Tochter. Die Scheidung von meinem Ex war im April. Da ich derzeit nicht arbeite, bin ich auf Unterhalt abgewiesen aber mein Ex will so wenig verdienen, dass mit Abzug der aller Kosten fast nichts mehr für mich übrig bleibt. Lohnabrechnungen von ihm belegten dies auch. Der Richter hat anhand dieser Daten mir sage und schreibe 150,-- Unterhalt zugesprochen aber ich bin mir verdammt sicher, dass er mehr kriegt oder seine Lohnerhöhung auf "Eis" gelegt hat, bis nach dem Scheidungstermin. Kann ich jetzt nochmals Lohnabrechnungen verlangen um das zu überprüfen? Was kann ich tun?

Lieben Gruß
Inga

Gast

unregistriert

2

Donnerstag, 4. Mai 2006, 14:09

RE: Verdienst vom Ex höher ?

Hallo Inga,

Frage wäre hier doch, um wieviel Lohnerhöhung spekulierst Du?
Wäre es soviel mehr, das Du dadurch komplett aus Hartz 4 (welches Du vermutlich beziehst)herausfällst?

Och meine.....lohnt es, den ganzen Aufwand, den ganzen Ärger, den man da wieder neu heraufbeschwört?

Für Kindsunterhalt gilt, das man alle 2 Jahre eine Neuberechnung veranlassen kann, der Vater also die Verdienste offen legen muß.

Du kannst so ohne weiteres keine Lohnabrechnungen verlangen, da ein Richter den Dir zustehenden Unterhalt berechnet hat.

Ist es nicht vielleicht sinnvoller, dem ganzen ein Ende zu setzen, und das Leben zu genießen?

Sorry, ist halt nur meine persönliche Meinung. Denn angenommen, Du bekämst 150€ mehr von Deinem Ex, heißt es(bei Bezug von Hartz 4) ja nicht, das Du auch nur einen Cent mehr bekommst.

Und da meine Frage, ob sich der Aufwand und die Nerven, die dabei drauf gehen, lohnt.[addsig]

Zur Zeit sind neben Ihnen 402 Benutzer in diesem Thema unterwegs:

3 Mitglieder und 399 Besucher

airam, DieMudda, Hannafee