RE: Unterhalt
Hallo Nicole,
der Unterhalt muss am Monatsanfang gezahlt werden, spätestens am 3. des Monats muss das geld auf Deinem Konto sein. Geht kein Kindesunterhalt ein, bzw. sind die zahlungen unregelmässig, kannst Du bei der Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamts Unterhaltsvorschuss beantragen. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses ist identisch mit den Regelbeträgen abzüglich des hälftigen Kindergeldes. Diese Leistung kann für maximal 6 Jahre solange das Kind das 12. Lebensjahr nicht vollendet hat in Anspruch genommen werden.
Alte Bundesländer:
Kinder bis zum sechsten Geburtstag: 122 Euro monatlich
Kinder bis zum zwölften Geburtstag: 164 Euro monatlich
Neue Bundesländer:
Kinder bis zum sechsten Geburtstag: 106 Euro monatlich
Kinder bis zum zwölften Geburtstag: 145 Euro monatlich
Da immer wieder Fragen zum Unterhaltsvorschuss gestellt werden hier noch ein paar ergänzende Hinweise. Der Anspruch geht nicht verloren, wenn Du mit einem Partner in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammenlebst, wenn dieser nicht der Vater des Kindes ist. Bei einer Wiederheirat ist der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss allerdings ausgeschlossen.
Auch bei gemeinsamem Sorgerecht besteht ein Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen,
wenn das Kind seinen ĂĽberwiegenden Aufenthalt beim beantragenden Elternteil hat. Lebt das Kind jedoch zu gleichen Teilen bei beiden Elternteilen, besteht kein Anspruch.
Zahlt der Unterhaltspflichtige Unterhalt, der unter den Regelbeträgen liegt, werden diese Zahlungen auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Zahlt der Unterhaltspflichtige keinen Kindesunterhalt und läuft ein Verfahren gegen ihn, kannst Du auch für die Dauer des Verfahrens Unterhaltsvorschuss beantragen. Sobald regelmäßig Unterhalt vom Vater/von der Mutter Ihres Kindes eingeht, muss das Jugendamt die Vorschussleistungen stoppen und Dir den Unterhalt auszahlen.
Das ist für Sie wichtig, damit Dein begrenzter Anspruch von 72 Monaten nicht unnötig verkürzt wird. Die Deckung von Unterhaltsschulden ist hier nachrangig gegenüber dem aktuellen Unterhaltsbedarf des Kindes.
Unterhaltsvorschussleistungen ersetzen ausbleibende Unterhaltszahlungen. Unterhaltspflichtige werden durch diese öffentlichen Gelder nicht befreit. Das Jugendamt ist verpflichtet, die vorgestreckten Unterhaltsleistungen wieder einzutreiben.
Daher wird auch von Ihnen eine Mitwirkung in der Form verlangt, dass Du Namen und Aufenthaltsort des Vaters Deines Kindes bekannt geben musst, sofern er Dir bekannt ist. Wenn Du Dich weigerst, bei der Feststellung der Vaterschaft mitzuwirken, ist der Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen ausgeschlossen. Anders ist der Fall, wenn Du den Vater Deines Kindes nicht kennst oder schwerwiegende GrĂĽnde dafĂĽr sprechen, den Namen des Vaters nicht bekannt zu geben. Dann muss Unterhaltsvorschuss fĂĽr Ihr Kind gezahlt werden.
Da der Unterhaltsvorschuss in den meisten Fällen den Bedarf eines Kindes nicht deckt, ist zu empfehlen, zusätzlich für Ihr Kind ergänzende Sozialhilfe zu beantragen. Einen Sozialhilfeanspruch hat Ihr Kind auch, wenn es keinen Kindesunterhalt bekommt oder sein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ausgeschöpft ist.
GrĂĽĂźe aus Herborn
Frank
[Editiert am 2/11/2004 von Frank]