Hallo Angela,
dem Ehepartner gegenüber hat er einen Selbstbehalt von 1100€, da Du vermutlich schon volljährig bist, und somit nicht mehr privilegiert( mag auch sein das der Selbstbehalt 1050€ liegt, will mich hier nicht auf 50€ festnageln).
Von seinem Netto wird erst der zu zahlende Kindsunterhalt abgezogen, bleibt dann noch etwas über, was dem Dir gegenüberbleibenden Selbstbehalt(1050-1100€

übersteigt, ist das das, was Dir zustehen würde.
Bereinigtes Einkommen ist zb. auch abzügl. der 5% die er Arbeitsaufwendungen abziehen darf? Dann bliebe nämlich ein Netto von 1508€, woraus sich der Unterhält berechnen würde.
Selbst wenn er Dir gegenüber nur einen Selbstbehalt von 890€ hätte(das wird von OLG Bezirk unterschiedlich gesehen)dann blieben für Dich noch 220€.
Sobald das 3 Kind da ist, sieht es dann aber mau für Dich aus.
Da die Kinder erst dran sind, in der Unterhaltsberechnung.
Mit dem Kredit?
Ihr habt ihn gemeinsam aufgenommen, dann ist es nur richtig, das auch Du ihn mit abbezahlen mußt.
Von welchem Unterhalt sind Dir denn 295€ abgezogen worden? Du hast also bisher nichts bekommen, und er hätte davon abbezahlen sollen?
War das eine einvernehmliche Lösung?
Der Kredit wurde gekündigt? Also bezahlt?
Dann müssete er Dir nun das, was über seinem SB geht als Unterhalt zahlen.
Die Zahlen, die ich oben aufführte waren ja auch nur ein grober Überschlag, um Dir die Berechnung deutlich zu machen.
Ich vermute mal, Du hast einen Anwalt beauftragt, der die Berechnungen ausrechnet.
Viel bei rum kommt nicht für Dich, egal, wie Du es drehen und wenden willst.
Um Hartz 4 wirst Du weiterhin nicht drumherum kommen, und das bedeutet, Du hast eh das gleiche Geld in der Kasse, ob er nun 50€ mehr oder weniger zahlt.[addsig]