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6%

manchmal

92%

nein

2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Freitag, 19. Mai 2006, 13:01

habe eine frage zu unterhalt, wer kann mir helfen

wenn man nach der babypause wieder arbeiten muss, kann sich der getrenntlebende ehepartner das verdiente gehalt dann voll vom unterhalt abziehen?

Gast

unregistriert

2

Freitag, 19. Mai 2006, 14:23

RE: habe eine frage zu unterhalt, wer kann mir helfen

Hallo,

welchen Unterhalt meinst Du? Den Trennungsunterhalt für Dich?

Da das Kind unter 8 Jahre alt sein wird, wird die Aufnahme einer Tätigkeit für Dich als überobligatorisch betrachtet werden, heißt Dein Ex muß auch weiterhin für Dich zahlen.
An Kindunterhaltszahlungen ändert es nichts. Auch nicht, wenn das Kind älter wird.
Bei Trennungs- und Nachehelichenunterhalt ändert es sich mit Alter des Kindes.

Natürlich sieht das ganze z.b. anders aus, wenn Du z.b. mehr verdienen würdest als Dein Ex.[addsig]

Gast

unregistriert

3

Freitag, 19. Mai 2006, 14:32

RE: habe eine frage zu unterhalt, wer kann mir helfen

Zu etwas über 3/7 im Endeffekt!

Vereinfacht:

Er 2100 netto bereinigt nach Kindesunterhalt., du 0; Unterhalt für dich 900, ihm bleiben 1200.

Er 2100, du 700, ihm bleiben 1500, du bekommst von ihm 600, hast also 1300.

werner

Gast

unregistriert

4

Freitag, 19. Mai 2006, 14:35

RE: habe eine frage zu unterhalt, wer kann mir helfen

Werners Rechnung gilt aber erst für Nachehelichenunterhalt.

Wobei nicht vergessen werden darf, das Mutter unter 8 jährigem Kind nicht arbeiten muß, und ihr Einkommen somit als überobligatorisch zählen dürfte.

@Werner
so ist (leider) die Deutesche Rechtsprechung[addsig]

Gast

unregistriert

5

Freitag, 19. Mai 2006, 18:18

RE: habe eine frage zu unterhalt, wer kann mir helfen

Hallo alle zusammen,

das ist ein Thema zu dem ich auch mehrere Fragen habe:

1. Ab wann genau muß ich wieder arbeiten gehen ( Die Kinder sind 4 Jahre und 1 Jahr alt ) fällt ab diesem Zeitpunkt der Ehegattenunterhalt sofort weg oder muß er das Beantragen ?
2. Inwiefern unterscheidet sich der Trennungunterhalt vom Nachehelichen Unterhalt ?
3. Er verdient netto 1588 Euro. Was steht mir und den beiden Kindern zu , kann mir jemand eine Berechnung geben ?
4. Wie verhält es sich, wenn er wieder heiratet und ein weiteres Kind bekommt ?

Lg Angela

Gast

unregistriert

6

Freitag, 19. Mai 2006, 20:45

RE: habe eine frage zu unterhalt, wer kann mir helfen

Hallo Angela

Zu 1:
Erhälst Du genug Ehegattenunterhalt und Kindsunterhalt um davon leben zu können (was ich bei dem Verdienst Deines Ex anzweifel), könntest Du bis zum 8. Lebensjahr des jüngesten Kindes zu Hause bleiben, ab dann könnte Dir eine Teilzeittätigkeit zugemutet werden, und somit der Ex finanziell entlastet.

So sieht es das Unterhaltsrecht vor.

Da Dein Ex aber ein Selbstbehalt von 890€ hat (Dir gegenüber sogar von 1050€) wird er auf keinen Fall mehr als rund grob geschätzt 600€ für alle zahlen müssen.

Das bedeutet, Du wirst ergänzend Hartz 4 beantragen müssen, was dann wiederum bedeutet, das Du ab dem 3. Lebensjahr des jüngsten Kindes arbeiten mußt, so weit sich das mit der Betreuung regeln läßt.

Wenn er wieder heiratet, und ein weitere Kind bekommt, dann hat das Kind gemeinsam im Unterhalt mit Euren beiden Kindern Vorrang Dir gegenüber.

Bedeutet, dann wirst Du wohl für Dich nichts mehr erhalten, so wie es bei seinem Verdienst aussieht.[addsig]

Gast

unregistriert

7

Samstag, 20. Mai 2006, 08:48

RE: habe eine frage zu unterhalt, wer kann mir helfen

Hallo,
erst einmal danke für die Antworten !!
Jetzt kommen natürlich noch fragen hinzu :
1. Wenn ich von seinen 1588 Euro den Selbstbehalt von 890 Euro abziehe bleiben 698 Euro über - die müßte er mich doch zur Zeit dann zahlen oder ?
2. Im November kommt dieses Kind zur Welt - ist es dann richtig, wenn ich von den 698 die üblichen 199 Euro für dieses Kind abziehe und ich demnach nur noch 499 Euro erhalte ?
3. Meine Unterhaltsklage läuft : Muß er mir das was er mir bisher vorenthalten hat zurück zahlen ?
4. Muß er für die Mutter seines neuen Kindes dann auch Unterhalt zahlen oder bin ich dieser vorberechtigt ?
5. Reicht es dem Job Center wenn ich ab dem 3. Lebensjahr von dem kleinen einen 400 Euro Job ausübe ?
Lg Angela

Gast

unregistriert

8

Samstag, 20. Mai 2006, 08:59

RE: habe eine frage zu unterhalt, wer kann mir helfen

Hallo Angela,
1. Sind die 1588€ bereinigtes Einkommen(also absetzbare Fahrtkosten etc. bereits abgezogen)?
Angenommen es wäre so, und wir gehen von 1500€ netto aus , und von 2 Kindern unter 6 Jahre.
Je Kind 199€ Unterhalt......bleiben ihm ein Rest von 1102€.
Einige OLG Bezirke würden ihm Dir gegenüber einen SB von 1100€ genehmigen, in dem Fall bleibt für Dich nichts.
2. angenommen, alle Kinder sind unter 6, hat er jedem 199€ zu zahlen:Bleiben Vater noch 903€.
Also wieder nichts über für Dich.
3. Unterhaltsrückstände, sofern sie gefordert wurden, evtl. ja. Wenn Du seitdem Hartz 4 beziehst, wirst Du das aber an die Arge geben müssen, da sie zwischenzeitlich in seine Pflicht getreten sind.
4. Da bleibt nichts mehr an Unterhalt. Bei 3 Kindern hat er nur noch seinen Selbstbehalt. Die möglichen 50€, die über bleiben, lohnt es dafür zu kämpfen?
5. Du bist verpflichtet, im Rahmen der Betreuungsmöglichkeiten zu arbeiten.
Da Dau einen Rechtsanspruch auf einen KiGa Platz hast, kann Dir schon zugemutet werden, während dieser Zeit zu arbeiten.

Hoffe, es ist einigemaßen verständlich rüber gekommen.
[addsig]

Gast

unregistriert

9

Samstag, 20. Mai 2006, 13:58

RE: habe eine frage zu unterhalt, wer kann mir helfen

Hallo,
leider verstehe ich einige Rechnungen nicht.

1. Er hat ein Nettoeinkommen von 1588 Euro monatlich , den Kindern steht der mindestunterhalt von 199 EUro je Kind zu. Wenn man aber doch seinem Nettogehalt diese insgesamt 398 Euro Kindesunterhalt abzieht verbleiben 1190 Euro Nettoeinkommen von ihm. Er hat laut der mir mitgeteilten Gesetzeslage einen Selbstbehalt von 890 Euro. Dann müßte doch diese Differenz an mich gehen oder sehe ich das so falsch.
Wir haben in der Ehe einen gemeinsamen Kredit aufgenommen und laut Anwaltsschreiben vom Januar mußte er monatlich 402,10 Euro an mich zahlen ( 398 an die Kinder und 4,10 Euro an mich )Dieses bedeutet, dass er noch 1185 EUro hätte, es wurde dann so geregelt, dass er die übrigbleibende Summe ( 295,90 Euro ) bis zu seinem Selbstbehalt an die Bank zahlen müßte. Dieses hat er nicht getan so das der Kredit nun gekündigt worden ist. Diese 295,90 EUro sind von meinem Unterhalt abgezogen worden. Die müßten mir dann doch aber jetzt zustehen.
Ws ist ein bereinigtes Einkommen.
Lg Angela

Gast

unregistriert

10

Samstag, 20. Mai 2006, 15:02

RE: habe eine frage zu unterhalt, wer kann mir helfen

Hallo Angela,

dem Ehepartner gegenüber hat er einen Selbstbehalt von 1100€, da Du vermutlich schon volljährig bist, und somit nicht mehr privilegiert( mag auch sein das der Selbstbehalt 1050€ liegt, will mich hier nicht auf 50€ festnageln).

Von seinem Netto wird erst der zu zahlende Kindsunterhalt abgezogen, bleibt dann noch etwas über, was dem Dir gegenüberbleibenden Selbstbehalt(1050-1100€)übersteigt, ist das das, was Dir zustehen würde.

Bereinigtes Einkommen ist zb. auch abzügl. der 5% die er Arbeitsaufwendungen abziehen darf? Dann bliebe nämlich ein Netto von 1508€, woraus sich der Unterhält berechnen würde.
Selbst wenn er Dir gegenüber nur einen Selbstbehalt von 890€ hätte(das wird von OLG Bezirk unterschiedlich gesehen)dann blieben für Dich noch 220€.

Sobald das 3 Kind da ist, sieht es dann aber mau für Dich aus.
Da die Kinder erst dran sind, in der Unterhaltsberechnung.

Mit dem Kredit?
Ihr habt ihn gemeinsam aufgenommen, dann ist es nur richtig, das auch Du ihn mit abbezahlen mußt.

Von welchem Unterhalt sind Dir denn 295€ abgezogen worden? Du hast also bisher nichts bekommen, und er hätte davon abbezahlen sollen?

War das eine einvernehmliche Lösung?
Der Kredit wurde gekündigt? Also bezahlt?

Dann müssete er Dir nun das, was über seinem SB geht als Unterhalt zahlen.
Die Zahlen, die ich oben aufführte waren ja auch nur ein grober Überschlag, um Dir die Berechnung deutlich zu machen.

Ich vermute mal, Du hast einen Anwalt beauftragt, der die Berechnungen ausrechnet.

Viel bei rum kommt nicht für Dich, egal, wie Du es drehen und wenden willst.

Um Hartz 4 wirst Du weiterhin nicht drumherum kommen, und das bedeutet, Du hast eh das gleiche Geld in der Kasse, ob er nun 50€ mehr oder weniger zahlt.[addsig]

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