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2%

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von mona84

Gast

unregistriert

1

Mittwoch, 24. Mai 2006, 13:06

Ich soll Unterhaltsvorschuss zurückzahlen

Hey ,
ich weiss nicht was ich machen soll, ich habe mit meinem Ex ein 2 Jährigen Sohn, der Kleine war nicht geplant, sondern ist an einem Wochenede entstanden als wir offiziell schon kein Paar mehr waren. Dennoch haben wir uns dann für den Kleinen entschieden da wir freundschaftlich ein recht gutes Verhätnis hatten. Da wir aber getrennt leben , jeder eigene Wohnung, und er sich kaum um den Kleinen kümmert oder für ihn zahlt, habe ich Unterhaltsvorschuss beantragt, der dann auch seit April 2005 gezahlt wurde. Nun bekomme ich heute Post das ich den zurück zahlen soll, da der Kindsvater angegeben hat wir hätten eine Beziehung in dem Zeitraum gehabt und ich hätte bei ihm gelebt. Seine Familie bezeugt dies.
Es ist richtig das wir mal einige Tage zusammen verbracht haben , aber den Grossteil habe ich ´mit dem Kleinen in meiner Wohnung gelebt, wieso hätte ich sonst so hohe Nebenkosten- , Strom-, Telefonrechnung.
Wenn er doch meint wir wohnen bei ihm, warum giobt er das erst jetzt an?
Wie kann ich beweisen das dieses nicht so ist? Hatte eben ein Gesrpäch mit der Bearbeiterin, die meinst " ein paar Tage" heist dort wohnen oder eine Beziehung führen. Dem ist aber nicht so , wir haben ein freundschatliches Verhältnis und habens dem Kleinen zu liebe getan das man Geburtstage oder mal Wochenenden miteinander verbringt, mehr nicht.
Dann müsste ich ja mit meinem Freunden oder meiner besten Freundin auch eine Beziehung führen, wenn ich die übers Wochenende besuche oder?
Kommt er wirklich damit durch obwohl er nicht für seinen Sohn gezahlt hat und sogar gesagt hat, er gehe lieber ins Gefängnis bevor er 1 Cent zahlt?

LG Sunshine

Gast

unregistriert

2

Mittwoch, 24. Mai 2006, 14:49

RE: Ich soll Unterhaltsvorschuss zurückzahlen

Lieber Gast,
beantrage beim Jugendamt eine Beistandsschaft, die helfen dir weiter in allen Fragen .

VLG Susanne

Gast

unregistriert

3

Mittwoch, 24. Mai 2006, 15:06

RE: Ich soll Unterhaltsvorschuss zurückzahlen

@ sunshine

Wieso gab es Unterhaltsvorschuß? Üblicherweise wird der doch erst gezahlt wenn die Unterhaltsansprüche des Kindes an dessen Vater abgetreten wurden!

Oder erklätest du dem Jugendamt und Standesamt gegenüber den Vater nicht zu kennen. Wer der Vater ist erfährt ja das Jugendamt durch die Geburtsurkunde!

werner

Taaboo

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: schweinfurt

4

Mittwoch, 24. Mai 2006, 21:15

RE: Ich soll Unterhaltsvorschuss zurückzahlen

hallo,taaboo hier...
na das ist ja wohl der hammer was der sich da erlaubt.mein gott,ich möchte da jetzt nicht in deiner haut stecken.erstmal würde ich versuchen auf dem amt jemanden zu finden der dir da helfen kann.irgendwie muss es ja einen weg gehen.denn wenn es so gewesen wäre wie der sagt dann müßtest du ja noch damit rechen das die dich dran kriegen wegen betrugs.oder besser wäre es vielleicht wenn du zum anwalt gehst.vielleicht können aber auch die hausbewohner von dir bezeugen das du in deiner wohnung warst.
das den seine familie da jetzt fleißig mit macht war ja wohl klar.er ist ja immerhin der "arme sohn" und du sicher "die böse",wie es in den meisten fällen ist.laß dir das nicht gefallen.und übrigens,zahlen muss er ob er will oder nicht.da hilft dir dann das jugendamt,da beantragst du die beistandschaft und die kümmern sich dann darum.und wegen dem vorwurft den der dir macht,kämpf dagegen an.vielleicht bekommst du auch gerichtskostenbeihilfe,dann kostet dir das alles nichts.du kannst auch zum gericht gehen und solche art berechtigungsschein holen für den anwalt,das kostet dann auch nicht.aber frag mich jetzt nicht wie der schein heißt.hab ich vergessen,aber ich glaube das ist das selbe wie gerichtskostenbeihilfe,bin mir aber nicht sicher.
wehre dich dagegen damit der merkt das er es mit dir nicht machen kann.
ich wünsch dir viel glück und kraft.
Liebe Grüße Taaboo[addsig]

Gast

unregistriert

5

Mittwoch, 24. Mai 2006, 21:59

RE: Ich soll Unterhaltsvorschuss zurückzahlen

Unabhängig von der aktuellen Notlage von "sunshine"!

@ Taaboo, Thema "die Böe" der "arme Sohn"!

Zynisch betrachtet:
Erotik und Sexualität hat sich in den letzten 30 jahren AUCH zu einem fast selbstverständlichem "Bettsport" entwickelt. Eine Tatsache, Die Jugendentwicklungspsychologie kennt den Begriff der "Sexualisierung", tritt durch Gewöhnung ein, ermöglicht durch Medien und die "Pille". Das erwähne ich als Tatsache ohne Frage nach Moral oder Ethik.

Der eine Aspekt.

Der zweite Aspekt:
Wieso "passiert" auf dem Gebiet soviel? Wird die Pille wirklich zufällig vergessen oder unbewußt absichtlich nicht genommen? ( Gefühl: ich will ein Kind, jetzt, von ihm, Folgen? Keine Überlegung, das "Leben" ist einfach mächtig, So läuft es nicht zufällig im besten biologischen Lebensabschnitt )

Kondom? Pflicht der Männer, sachlich logisch ja, aber... "Du vertraust mir nicht, ich nehme doch die Pille", jeder evtl. geäusserte Zweifel führt zum sofortigen Abruch der Beziehung, Befürchtung der Männer. Berechtigt?

Und rückblickend, als 20 - 25 jähriger hatte ich nicht soviel zynischen desillusionierten Realitätssinn wie heute.

werner

kein Vorwurf an Sunshine, aber es gibt hier ja Alleinerziehende mit spätpubertierenden Kindern....., für die lohnt es sich zu lernen.

Gast

unregistriert

6

Donnerstag, 25. Mai 2006, 15:07

RE: Ich soll Unterhaltsvorschuss zurückzahlen

hallo Sunshine,

nun das ist alles nicht wirklich berauschend mit der Rückzahlung. Aber an sich richtig!

Denn das was Du an UVG = Unterhaltsvorschuß bekommst, muß der KV dann an das Jugendamt auch zurük zahlen.

So nehme ich nun einfach mal an das das JA Ihm zur rückzahlung auf gefordert hat und er deswegen dieses dort hat angegeben.

Du mußt nun dieses beim JA wieder legen, in dem Du nun deiner Seits Glaubhaft machen kannst das es nicht an dem so gewessen ist.

Jedoch hättest Du auch bei der Unterhaltsvorschußkasse mit Angeben müssen, das Du einige Zeit bei Ihm warst. Für diesen Zeitraum steht dir tatsächlich dieses Geld nicht zu, es sei dann Du warst weniger als eine Woche bei ihm.

Gehe also zu Sachbearbeiterin und versuche das zu klären, nehme auch alles mit was beweißt das Du nicht in dem Jahr Dauerhaft mit ihm zusammen gelebt hast.

Ich wünsch Dir viel Glück dabei.[addsig]

Gast

unregistriert

7

Donnerstag, 25. Mai 2006, 15:09

RE: Ich soll Unterhaltsvorschuss zurückzahlen

Hallo Werner....

also ich muß sagen deine Postig lassen nach...... kannst Du auch noch Sachlich antworten? Oder macht dir diese Art von Posting Freude...dann solltest Du dir dafür sicherlich mal ein Forum suchen das besser für sowas geeignet ist. :-D [addsig]

Gast

unregistriert

8

Donnerstag, 25. Mai 2006, 16:49

RE: Ich soll Unterhaltsvorschuss zurückzahlen

Es war eine Antwort auf "die Böse" und der "arme Sohn", das Thema allgemein zu betrachten ohne den speziellen Rechtsfall betreff Rückerstattung war damit eröffnet. Und eine Beleidigung ist meine Betrachtung auch nicht. Aber wie wär es mit anderen Argumenten?

werner

Wie schon andersmal erwähnt, ein Forum kann ein Tehema vom Standpunkt Feuerlöschen betrchten und zusätzlich "vorbeugenden Brandschutz" und "Gefahrenanalyse" allgemein!

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