RE: Ausgewandert- Kind bekommen- Mann verlassen-will wieder nach Deutschland ?!
Wenn das Kind eine deutsche Mutter hat, hat es auch die deutsche Staatsangehoerigkeit.
http://hcch.e-vision.nl/index_en.php?act=publications.details&pid=351&dtid=21. Hier gibt es eine Uebersetzung des Haager Abkommens, dass sich mit Kindesentfuehrung beschaeftigt.
Also: erst einmal, ohne dem Vater etwas zu sagen, klaeren, wie das Sorgerecht in Frankreich geregelt ist. Falls es gemeinsames Sorgerecht gibt, dann ist wahrscheinlich auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht gemeinsam, d.h. der Vater koennte sich in diesem Fall eventuell der Ausreise nach Deutschland entgegenstellen.
In den meisten Laendern gibt es auch eine kostenlose oder kostenguenstige Rechtsberatung fuer Menschen mit wenig/keinem Einkommen.
Bezueglich ALG II - man kann auch zunaechst bei Freunden unterkommen - dann bekommt man natuerlich kein Geld fuer die Miete. Auch wenn man eine (im Sinne des ALG II) nicht angemessene Wohnung mietet, bekommt man zunaechst ALG II. Man wird dann nur aufgefordert, sich eine andere Wohnung zu suchen. Falls man in einer zu grossen/zu teuren Wohnung bleiben moechte, wird es (zumindest bei meiner ARGE) so gehandhabt, dass die Miete nicht vollstaendig uebernommen wird.