Hallo Melanie,
Das könnte aber dann schwierig für die Berechnung von Hartz 4 werden.
Also das unbedingt vorher mit Deinem Sachbearbeiter abklären.
Wir waren gestern beim AAmt - er bekommt ab nächsten Monat sein Geld, ich bekomme meins + das für die Kinder - wenn er ausgezogen ist, muß ich Mehrbedarf anmelden.
Denn wenn sich beide zu 50/50 die Betreuung teilen, muß auch niemand mehr KU zahlen
Ich denke darauf wird es ihm ankommen ...
Sein Spruch ganz zu Anfang war:
"Glaub mal ja nicht das du den Kindunterhalt bekommst - das willst du dir doch sowieso bloß sichern ..."
Ich muß, glaube ich nicht erwähnen, das er sich von mir getrennt hat und nicht ich von ihm ...
Ich hatte damals zu ihm gesagt, das er darüber hätte ihm klaren sein sollen, ehe er die Trennung ausgesprochen hat.
Solange er Hartz4 bekommt, ist er auch nicht leistungsfähig, und hat somit auch kein Anspruch auf hälftiges Kindergeld. Wenn er die Kinder so oft nimmt, solltest Du es ihm hälftig überlassen, denn er hat ja dadurch auch eine Menge Ausgaben mehr, die er sich niergends wieder holen kann.
WENN er die Kinder die Hälfte des Monats nimmt ... noch spuckt er große Töne ... er hat ja auch schon verlauten lassen, das er die Kinder auch ganz mir überlassen würde, wenn sie so weiter machen (nicht hören, bockig sein ect.)
Selbst wenn er die Kinder 14 tägig für 14 Tage nehmen will - unter der Woche wird er von 15 bis 20 Uhr arbeiten - d.h. er geht um 14:30 Uhr aus dem Haus und ist um 20:30/20

Uhr wieder zu Hause ...
Ich komme erst gegen 16 Uhr von der Arbeit nach Hause und hole die Kinder vom KiGa ab - um 20 Uhr schlafen die beiden!
Da ich allerdings auch in meiner Wohnung was zu tun habe, kann ich nicht in seiner Bude auf ihn warten (zumal ich mit Sicherheit nicht die Schlüssel bekommen würde von ihm. Und seine Mutter arbeitet selbst Vollzeit ... Ich frage mich wie er das machen will.
Da Ihr verheiratet seit :-? , erübrigt sich das mit dem Sorgerecht. Es geht automatisch auf beide Elternteile über
Jetzt wo du es sagst, ja ... :-D [addsig]