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von mona84

Joria

unregistriert

1

Freitag, 2. Juni 2006, 19:23

Seine Vorderungen ...

Hallo,

mein (Noch)Mann zieht, hoffentlich, demnächst hier aus ...

Er hat mir vorhin seine Vorderungen mitgeteilt - die da wären:

Bewag, Gasag, Miete übernehme ich (klar, ich wohn ja auch hier)
Weiteres will er die Hälfte vom Kindergeld, die Hälfte vom Kredit, die Hälfte vom Dispo von mir haben - falls ich mich weigere klagt er die Hälfte von meinem PB-Rentenkonto ein ... das auf meinem Namen abgeschlossen wurde - begünstige wären, falls mir was passiert, die Kinder.

Das mit dem Kredit und dem Dispo verstehe ich - aber wie sieht das mit dem Kindergeld aus?![addsig]

UteH

Moderator

Beiträge: 11

Danksagungen: 23

Wohnort: Bremerhaven

Beruf: Multitasking den ganzen Tag

2

Freitag, 2. Juni 2006, 19:48

RE: Seine Vorderungen ...

Hallo Melanie,

da ich nie verheiratet war kenne ich mich mit den ganzen Ansprüchen bei einer Scheidung nicht aus.Doch warum Hälfte vom KG,die Kids leben doch bei dir,auch wenn er sie zB alle 14 Tage übers WE nimmt hat er da keinen Anspruch drauf.Habe davon noch nie gehört,das das so gehandhabt wird.Also lass dich nicht kirre machen.Da kann er dir mit sonstwas drohen es gibt Gesetze und die gelten für alle.
Sicher wird dir noch jemand antworten,der sich in dem Bereich aus eigener Erfahrung auskennt.

Liebe Grüsse

Ute[addsig]

Gast

unregistriert

3

Freitag, 2. Juni 2006, 19:53

RE: Seine Vorderungen ...

Hallo Melanie,

in der Kindsunterhaltsberechnung, wird das Kindergeld anteilig abgezogen.

Ab Stufe 6 der Düsseldorfer Tabelle hälftig.

Heißt , verdient er soviel, das er nach Stufe 6 KU leisten müßte, hat er hälftig Anspruch auf das Kindergeld.

Angenommen in der DDTabelle stünder Betrag 300€ zu zahlen, ist es völlig rechtens, wenn er nur 225€ überweist.

Verdient er nicht so viel, um nach mindestens Stufe 6 zahlen zu können, wird auch nur anteilig Kindergeld abgezogen.

Die genauen Anteile dann kann man errechnen.

Also ganz so unrecht hat Dein Noch also nicht. Ob er nun hälftig, oder weniger dran beteiligt wird, liegt an seinem Einkommen.

[addsig]

Gast

unregistriert

4

Freitag, 2. Juni 2006, 20:10

RE: Seine Vorderungen ...

So, hier dann noch etwas genauer zu dem Kindergeld:
Das auf das jeweilige Kind entfallende Kindergeld ist nach § 1612 b Abs. 1 BGB grundsätzlich zur Hälfte auf den Tabellenunterhalt anzurechnen. Die Anrechnung des Kindergeldes unterbleibt, soweit der Unterhaltspflichtige außerstande ist, Unterhalt in Höhe von 135% des Regelbetrages (vgl. Abschnitt A Anm. 2.) zu leisten, soweit das Kind also nicht wenigstens den Richtsatz der 6. Einkommensgruppe abzüglich des hälftigen Kindergeldes erhält (§ 1612 b Abs. 5 BGB).

Das bis zur Einkommensgruppe 6 anzurechnende Kindergeld kann nach folgender Formel berechnet werden:

Anrechnungsbetrag = 1/2 des Kindergeldes + Richtsatz der jeweiligen Einkommensgruppe - Richtsatz der 6. Einkommensgruppe (135% des Regelbetrages). [addsig]

Gast

unregistriert

5

Freitag, 2. Juni 2006, 20:11

RE: Seine Vorderungen ...

Er möchte die Kinder alle 14 Tage für 14 Tage haben (er zieht in eine 2 Zimmer Wohnung). Meint das er das Sorgerecht mit mir teilen will - hab ich auch nichts gegen, er ist genauso der Vater der beiden, wie ich die Mutter bin.

Wir bekommen beide z.Zt. Hartz 4 - ich arbeite auf 400 Euro basis - er auf 167 Euro, will aber bald wieder Vollzeit anfangen.
Allerdings frage ich mich, wie er die Kinder alle 14 Tage nehmen will, für 14 Tage - er arbeitet von 15 bis 20 Uhr ... außerhalb der KiTa Zeiten

Joria

unregistriert

6

Freitag, 2. Juni 2006, 20:17

RE: Seine Vorderungen ...


son schmonk ... war doch angemeldet als ich das Posting geschrieben habe :-? :oops:
Naja - "Gast" zumindest bin ich ...[addsig]

Gast

unregistriert

7

Freitag, 2. Juni 2006, 20:33

RE: Seine Vorderungen ...

Hallo,

@Aninjha stimmt hatte ich vergessen,ist ja leider so,gut das du das gerichtet hast ;-)


Liebe Grüsse

Ute

Gast

unregistriert

8

Freitag, 2. Juni 2006, 20:34

RE: Seine Vorderungen ...

Hallo Melanie,

wenn ich nun mal von dem Betreuungstechnischen Problem abschweife, wird es sich, zumindest solange Ihr beide Hartz 4 bekommt schwierig gestalten, mit der Umgangsregelung.

Denn wenn sich beide zu 50/50 die Betreuung teilen, muß auch niemand mehr KU zahlen.
Das könnte aber dann schwierig für die Berechnung von Hartz 4 werden.
Also das unbedingt vorher mit Deinem Sachbearbeiter abklären.

Solange er Hartz4 bekommt, ist er auch nicht leistungsfähig, und hat somit auch kein Anspruch auf hälftiges Kindergeld. Wenn er die Kinder so oft nimmt, solltest Du es ihm hälftig überlassen, denn er hat ja dadurch auch eine Menge Ausgaben mehr, die er sich niergends wieder holen kann.

Da Ihr verheiratet seit :-? , erübrigt sich das mit dem Sorgerecht. Es geht automatisch auf beide Elternteile über.

[addsig]

Joria

unregistriert

9

Freitag, 2. Juni 2006, 20:53

RE: Seine Vorderungen ...

Zitat von »Aninjha«

Hallo Melanie,
Das könnte aber dann schwierig für die Berechnung von Hartz 4 werden.
Also das unbedingt vorher mit Deinem Sachbearbeiter abklären.


Wir waren gestern beim AAmt - er bekommt ab nächsten Monat sein Geld, ich bekomme meins + das für die Kinder - wenn er ausgezogen ist, muß ich Mehrbedarf anmelden.

Zitat


Denn wenn sich beide zu 50/50 die Betreuung teilen, muß auch niemand mehr KU zahlen

Ich denke darauf wird es ihm ankommen ...
Sein Spruch ganz zu Anfang war:
"Glaub mal ja nicht das du den Kindunterhalt bekommst - das willst du dir doch sowieso bloß sichern ..."
Ich muß, glaube ich nicht erwähnen, das er sich von mir getrennt hat und nicht ich von ihm ...
Ich hatte damals zu ihm gesagt, das er darüber hätte ihm klaren sein sollen, ehe er die Trennung ausgesprochen hat.



Zitat

Solange er Hartz4 bekommt, ist er auch nicht leistungsfähig, und hat somit auch kein Anspruch auf hälftiges Kindergeld. Wenn er die Kinder so oft nimmt, solltest Du es ihm hälftig überlassen, denn er hat ja dadurch auch eine Menge Ausgaben mehr, die er sich niergends wieder holen kann.


WENN er die Kinder die Hälfte des Monats nimmt ... noch spuckt er große Töne ... er hat ja auch schon verlauten lassen, das er die Kinder auch ganz mir überlassen würde, wenn sie so weiter machen (nicht hören, bockig sein ect.)

Selbst wenn er die Kinder 14 tägig für 14 Tage nehmen will - unter der Woche wird er von 15 bis 20 Uhr arbeiten - d.h. er geht um 14:30 Uhr aus dem Haus und ist um 20:30/20:45 Uhr wieder zu Hause ...
Ich komme erst gegen 16 Uhr von der Arbeit nach Hause und hole die Kinder vom KiGa ab - um 20 Uhr schlafen die beiden!
Da ich allerdings auch in meiner Wohnung was zu tun habe, kann ich nicht in seiner Bude auf ihn warten (zumal ich mit Sicherheit nicht die Schlüssel bekommen würde von ihm. Und seine Mutter arbeitet selbst Vollzeit ... Ich frage mich wie er das machen will.

Zitat

Da Ihr verheiratet seit :-? , erübrigt sich das mit dem Sorgerecht. Es geht automatisch auf beide Elternteile über


Jetzt wo du es sagst, ja ... :-D [addsig]

UteH

Moderator

Beiträge: 11

Danksagungen: 23

Wohnort: Bremerhaven

Beruf: Multitasking den ganzen Tag

10

Samstag, 3. Juni 2006, 09:09

RE: Seine Vorderungen ...

Hallo,

hoffe ich werfe nicht wieder alles durcheinander ;-)
Kindergeld anteilig abgezogen vom Unterhalt ok,aber er kann nicht noch die Hälfte von 154€pro KInd beanspruchen.Wobei sollte er die Kids für 14 Tage im Monat bei sich haben,dann wäre es was anderes,dann denke ich auch man sollte teilen.

Liebe Grüsse

Ute[addsig]

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