RE: Rat/ Tipps gesucht zu Besucsrecht, das in der CH läuft!!
Wir haben vorher zusammen in der CH gelebt, deshalb werden wir auch dort geschieden, haben dort auch geheiratet. Die Trennung wird auch gerichtlich geregelt, bzw. sollte, denn der Richter entscheidet nichts, sondern schiebt es auf die lange Bank. So habe ich hier also ein Auto mit CH-Zulassung stehen und darf es nicht fahren, weil gerichtlich nicht verfĂĽgt ist, ob ich es auch nur zur Benutzung kriege - super!
Sorgerecht ist noch gemeinsam, weil wir ja noch keine gerichtliche Verfügung haben, nur eine superprovisorische, dass ich die Tochter mitnehmen durfte. In dieser superprovisorischen (von 29.1.06 !!) steht auch drin, dass es ja sehr verständlich sei, dass ich nach der Trennung zurück in die Heimat gehe. Ein weiterer Grund für den Umzug nach Hamburg war, dass ich hier eine "kinderfreundliche" Arbeit habe (deshalb ließ der richter mich ja samt tochter gehen, sonst hätte ich hier am 1.2. nicht anfangen können) und eine Kinderbetreuung im Kindergarten möglich ist (das war in dem CH-Dorf nicht möglich).
Gibt es da Leute mit Erfahrung? Deutsche Gerichte scheinen nicht zuständig zu sein.[addsig]