RE: Keine Ahnung was kommt
Hallo Jana,
dann müßte überprüft werden, ob der Vater Eurer Tochter so viel verdient, auch Dir Betreuungsunterhalt zahlen zu können.
Bis zum 3. Lebensjahr Eures Kindes ist nämlich er auch Dir zu Unterhalt verpflichtet (gehe davon aus, das Ihr nicht verheiratet seit.)
Also wie Merle schon sagte, kannst Du unter anderem oben genannte Beratungsstellen aufsuchen.
Und ansonsten gilt, Deine Ansprüche bei dem Vater des Kindes geltend machen.
Verdient er wenig, wirst Du Hartz 4 bekommen.
Heißt, bevor Du Dir eine Wohnung suchst, mußt Du mit dem Amt abklären, wie teuer diese sein darf, und wenn Du eine Wohnung gefunden hast, darfst Du den Mietvertrag auch erst unterschreiben, wenn das Amt sein okay gegeben hat.
Bitte den Vater, sich einen Unterhaltstitel ausstellen zu lassen am Jugendamt (den wollen die haben, wenn Du Hartz 4 bekommst, und ist auch für Dich nur gut, wenn Vater mal den Kindsunterhalt nicht zahlt).
Das wird ihm dann nichts kosten, jedoch falls Du den Titel gerichtlich einklagen mußt, wird es teuer für den Vater.
Geld vom Amt bekommst Du auch erst ab dem Moment, wo Ihr nicht mehr zusammen in einer Wohnung lebt, da erst ab dann gilst Du als Bedürftig.
Wenn der Vater Eures Kind gutverdienend ist, konsultiere einen Anwalt, der Deine Ansprüche geltend macht.
Erscheint Dir wahrscheinlich im Moment etwas kompliziert, ist es aber nicht soooo ;-)
Wichtig vor Wohnungsanmietung ist also erstmal, mit dem Amt Kontakt aufzunehmen.
Sie werden Dir keine Wohnung suchen, darum mußt Du Dich schon selber kümmern, jedoch sagen sie Dir, wie groß und teuer sie sein darf.
Das ist regional unterschiedlich (zumindest der Preis. Bei 2 Personen dürften Dir 60 qm zustehen).[addsig]