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von mona84

Gast

unregistriert

1

Montag, 10. Juli 2006, 14:26

Wie lange zahlt der Kindesvater Unterhalt an die Ex

Ein vorsichtiges Hallo an alle,

weiss jemand von Euch, wie lange der Kindsvater weiterhin Unterhalt an die Mutter zahlt, wobei beide nie miteinander verheitratet waren? Früher waren es 3 Jahre. Letztes Jahr wurde das auf 6 jahre hochgestockt. Gilt das für alle Mütter oder gibt es da unterschiede.

Über eine genaue Information wäre ich sehr Dankbar.

Liebe Grüße Brianna

Gast

unregistriert

2

Montag, 10. Juli 2006, 16:24

RE: Wie lange zahlt der Kindesvater Unterhalt an die Ex

Hallo Brianna,

zur Zeit gilt eigentlich noch 3 Jahre, es sei denn, das Kind ist z.b. krank, oder Bedarf intensivere Betreuung.

Heißt....eigentlich müßte es einen Grund geben, warum der Vater nun bis zum 6. Lebensjahr zahlen muß.

Ohne näheres zu wissen, ist es schwer etwas dazu zu schreiben.[addsig]

Gast

unregistriert

3

Dienstag, 11. Juli 2006, 11:43

RE: Wie lange zahlt der Kindesvater Unterhalt an die Ex

Letztes Jahr hatte ich mal gehört/gelesen, dass ein Gesetzt verabschiedet wurde, wonach der Kindesvater bis zum 6. Lebensjahr weiter zahlen sollte, damit die Mutter nicht auf den Staat angewiesen ist. Schließlich wäre das keine Sache des Staates, sondern der Eltern. Es wurde auch ein Gerichtsurteil gefällt, wobei das Paar nicht verheiratet war und er Ihr dennoch bis zum 7. Lebensjahr Unterhalt bezahlen musste, da man davon ausging, dass es hierbei um eine geplante Familie war. Sie waren 5 Jahre zusammen. Ich für meinen Teil bin nur etwas über 2 Jahre mit Ihm zusammen gewesen. Der Mann vom Jugendamt meinte, dass dieses Thema noch nicht vom Tisch ist und das Geschetzt noch nicht ganz verabschiedet wurde. In meinem Fall hätte ich sicherlich gute Chancen, wenn ich vors Gericht ziehe. Auch so ein Thema.

Gast

unregistriert

4

Dienstag, 11. Juli 2006, 11:59

RE: Wie lange zahlt der Kindesvater Unterhalt an die Ex

Das ist richtig, das es eine Gesetzesänderung geben soll.
Die Planungen laufen jedoch darauf hinaus, das die verheirateten Mütter den ledigen gleich gestellt werden sollen.

Es ist angedacht, deren Schonfrist von 8 Jahren runterzuschrauben, und nur in Härtefällen auch für verheiratete die 3 Jahresfrist zu verlängern.

Heißt, das im Prinzip alle ab 3 Lebensjahr arbeiten sollen, und nur in Ausnahmefällen die Frist verlängert wird.

Persönlich finde ich es okay.......[addsig]

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