RE: Alleinerziehend und Wohnung zu teuer!
Du beantragst jetzt erst einmal HARTZ 4. Das steht Dir zu. In diesem Antrag wird dann natürlich auch die Miete aufgeführt, aber die MUß die Arge für längstens 6 Monate übernehmen, damit Eure Grundversorgung sichergestellt ist.
Du wirst dann eine Aufforderung der Arge zur Mietsenkung erhalten. Dann, UND ERST DANN, suchst Du dir eine Wohnung im Rahmen der Hartz 4-Bestimmungen. Wenn Du die Zusage des Vermieters hadt, gehst Du zur Arge und beantragst eine Bewilligung zum Umzug. Wenn die Arge den Umzug bewilligt, MUß sie ALLE UMZUGSKOSTEN übernehmen.
Zu den Umzugskosten ist zu sagen:
Wenn der Antragsteller (Du) nachweislich nicht in der Lage ist, einen Umzug finanziell zu tragen oder wenn er nicht auf die Hilfe von Freunden und Verwandten zurücjkgreifen kann, sind alle Umzugskosten zu übernehmen.
Zu den Umzugskosten gehören:
Umzugsunternehmen (Auto+Packer), Kaution/Cortage/Genossenschaftsanteile, doppelte Mietzahlungen in der Kündigungsfrist, Renovierungskosten für BEIDE Wohnung.
Als Alleinerziehender stehen Dir außerdem eine KOMPLETTE Kücheneinrichtung mit Herd, Kühlschrank und Waschmaschine zu!!
Wenn Du einen Ablehnungsbescheid erhälst, "mußt" Du dich verschulden. Denn wenn Du ausstehende Zahlungen privat übernimmst, siehst Du dein Geld nie wieder.
Du gehst dann zum Amtsgericht, beantragst einen Beratungsschein, gehst zum Anwalt und mit dem dann zum Sozialgericht. Dann wirst Du ALLE Kosten erstattet bekommen.
Lass Dich bloß nicht abwimmeln!!!
Ich empfehle Dir folgende Homepage, stell Deine Frage mit der Bitte nach wentsprechenden Urteilen ein.
www.Erwerbslosen Forum Deutschland Home.de Klick auf Forum, dort kannst Du deine Frage stellen.
Liebe Grüße von Zwergenmama