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von mona84

Gast

unregistriert

1

Dienstag, 25. Juli 2006, 21:44

Ich habe eine für mich wichtige Frage

Ich bin seit Dezember von meinem noch Ehemann getennt. WIr haben zusammen 2 Kinder ( 1 Jahr und 5 Jahre alt ). Der Umgang ist geregelt alle 14 Tage zur Zeit nur Sonntags und ab August von Samstags bis Sonntags. Den Kindesunterhalt bezahlt er aber meinen nicht, worauf ich natürlich Klage. Nun ist seine neue Lebenspartnerin schwanger und Entbindet im November und ich sehe die Sachlage eigentlich ziemlich klar. Zur zeit lebe ich von Hartz IV , dem Kindesunterhalt, Kinder und Erziehungsgeld. Da aber mein Mann die Steuerklasse wechseln muss bleibt für meinen Unterhalt nichts übrig.
Nun habe ich die große Chance bekommen eine Vollzeitstelle anzunehmen ( arbeitszeit im wöchentlichen Wechsel - 7 bis 12 Uhr, 8 bis 14 Uhr und 10 bis 17 Uhr ) die Schichten sind machbar und somit könnte ich für meinen Lebensunterhalt selber auskommen.
Ich würde dann anwaltlich regeln lassen, dass ich auf den Unterhalt der mir zusteht verzichte ( Würde ich mir damit ein Eigentor schiessen ? )
Meine Sogen kommt dann auch den Kindern gleich, da ich jemanden hätte der die beiden in dieser Zeit betreut ( den 5 Jahren alten nur wenn er nicht in den Kiga geht und den kleinen die Zeit über wo ich dann arbeiten wäre )
Dieses kostet natürlich auch etwas und ich habe gehört , dass es Betreuungsgeld geben würde, dass man in dieser Situation beantragen kann, ist das richtig ?
Ich hätte ja auf Grund der Arbeitszeiten immer noch genügend Zeit die ich mit meinen Schätzen verbringen kann und ich wäre wieder im Beruf
Wie seht Ihr das ?
Kann mein noch Ehemann dann hingehen und sagen, ich nehme jetzt auf Grund des neuen Kindes Erziehungsurlaub und da ich ja den ganzen Tag dann zu Hause bin sind die Kinder bei mir besser aufgehoben, da meine getrennt lebende Frau ja wieder Vollzeit arbeiten geht ?
Ich möchte meine Kinder bei mir behalten.

Lg Anja

Gast

unregistriert

2

Dienstag, 25. Juli 2006, 21:53

RE: Ich habe eine für mich wichtige Frage

Hallo Anja,

da Dein Ex Kindsunterhaltspflichtig ist, kann er nicht einfach seinen Job schmeissen, oder in Elternzeit gehen.

Allerdings.....also mir wurde im Scheidungsverfahren vom Richter gesagt(und da waren die Kinder 5 und 9)...da sie einen Vollzeitjob haben, und der Vater seit 6 Tagen arbeitslos ist, bleiben die Kinder bis auf weiteres bei ihrem Vater.

Aber bei uns waren andere Vorraussetzungen gegeben.

Trotzdem...man kann nie voraussagen, wie Richter es entscheiden würden.

Wer würde denn die Kinder betreuen, während Du arbeitest, oder was, wenn sie mal krank werden.....da sind viele Sachen, die man überdenken und überlegen muß.

Denn ein Vater, der rund um die Uhr für (speziell nun den 1 jährigen) die Kinder da ist, ist u.U. besser, als eine fremde Betreuungsperson.

Aber vielleicht könntet Ihr Euch ja auf eine Art 50/50 Modell einigen?

Das nicht fremde betreuen, sondern paps mit????[addsig]

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