RE: tausend fragen....
Hallo Heike,
herzlich willkommen hier im Forum.
Also da ist ja nun eine Menge zu rgeln, was auf Dich zukommt, aber es ist gar nicht so schlimm, wie es für Dich erscheint im Moment.
Also ersteinmal wäre da die Frage bezüglich Unterhaltes, der Dir nämlich für Dich und das Kind zusteht.
Arbeitslos melden kannst Du Dich erst, wenn Du auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
Du kannst nochmals (auch über das Jugendamt) nach einem Kindergartenplatz fragen, und freundlich darauf hin weisen, das Du ja einen Rechtsanspruch darauf hast.
Dann dürfte das in der Regel klappen, ansonsten besteht die Möglichkeit, evtl. eine Tagesmutter durch das Jugendamt zu bekommen.
Sollte Dein Noch Mann nicht genug verdienen, um Unterhalt für Dich ausreichend zahlen zu können, wirst Du nicht drum herum kommen, Hartz 4 zu beantragen, zumindest solange, bis das Kind ordentlich betreut ist.
Sobald Du dann einen Platz für den kleinen hast, kannst Du Dich arbeitslos melden, und ALG1 beziehen.
Oftmals reicht es aber auch nicht aus, da Du bestimmt auch nur Teilzeit arbeiten gehen wirst, und dementsprechend auch nur ALG1 bekommst. Dann gibt es aber weiterhin ergänzend Hartz 4.
Solltest Du Hartz 4 beantragen müssen, dann erkundige Dich vorher bei Euch auf dem Amt, wie teuer/groß die Wohnung sein darf, und bevor Du einen Mietvertrag unterschreibst, muß auch das Amt seine Zustimmung geben.
Hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen.
Kopf hoch, es geht immer weiter.[addsig]