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von mona84

Taaboo

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: schweinfurt

1

Montag, 14. August 2006, 23:03

benzingeld

hallo,ich habe mal eine frage.also gestern rief mein ex an.es ging darum weil ich ja nun bald umziehe mit den kindern da mein neuer partner nun endlich arbeit hat.ist heute eben so das man der arbeit hinter her zieht.
naja,jedenfalls fragte der mich ob das stimmt.ich sagte ja.und dann sagte der wie es denn wäre wenn ich ihm die hälfte benzingeld gebe denn er möchte ja seine kinder sehen und sie ihn ja auch.er zahlt keinen euro unterhalt,das bekomm ich vom jugendamt.und ich und die kinder bekommen kindergeld,erziehungsgeld und unterhaltsvorschuß.darf der das geld von mir fordern???weil er auch anfing mir gestern zu drohen.er habe es ja nun im guten versucht und........das kam bei mir so an wie eine drohnung.hat der das recht von mir geld zu fordern weil ich weiter weg ziehe?
LG andrea[addsig]

Gast

unregistriert

2

Montag, 14. August 2006, 23:31

RE: benzingeld

Hallo Taboo,

um wieviele KM reden wir hier?

Wenn Mutter eine große Entfernung zwischen Vater und Kinder schafft durch wegzug.....ist es nicht selten, das sie an den Fahrtkosten beteiligt wird.

Im Sinne des Sorgerechts und der Sorgepflicht finde ich es auch absolut okay, und wäre für mich überhaupt kein Streitpunkt.

Wie gesagt.....Du ziehst mit den Kindern(scheinbar ) weiter weg, dann solltest Du auch dem Dad entgegenkommen, um den Umgang zu ermöglichen.

Vor Gericht hätte Dad nicht schlechte Chancen, aber bevor Ihr Anwälten etc. alles im Hals schiebt, lasst es dem Frieden für Euch und den Kindern zugute kommen.

Angenommen, Ihr habt gemeinsames Sorgerecht, darfst Du ja nicht mal mit den Kindern ohne seine Zustimmung wegziehen.

Also.....kommt Euch der Kinder Willen auf friedlicher Basis entgegen (jeder trägt und übernimmt die Hälfte), als das es vor Gericht geht, mit wahrscheinlich gleichem Ausgang. (Ich gehe nun davon aus, das wir von mehr als 50 km Entfernung reden).

Das Vater keine Unterhalt zahlt, hat auch rein gar nichts mit dem Umgang zu tun.[addsig]

Gast

unregistriert

3

Montag, 14. August 2006, 23:52

RE: benzingeld

hi,also ich habe das alleinige sorgerechjt.und im moment lebe ich mit den kindern von ca. 1000 euro.und ich habe 4,darum sehe ich es nicht ein das ich ihm was geben soll.denn egal um was es geht.ich muss für alles allein aufkommen.da fragt er ja auch nicht wie ich das schaffe.darum sehe ich das etwas anders als du.ich weiß das der umgang nichts mit dem unterhalt zu tun hat,aber dennoch sehe ich nicht ein das ich von dem geld was ich bekomme und welches ja eh nur für die kinder ist,ihm noch was gebe.ich muss doch auch zusehen wie ich klar komme.sehe ich das so falsch???ich würde es verstehen wenn er selber unterhalt zahlen würde,aber er kommt ja für nichts auf.nicht mal beim bett was ich gekauft habe gab er was dazu.seine begündung war das ihm das nichts anginge.und jetzt soll mich seine sorge was angehen?

LG andrea

Gast

unregistriert

4

Dienstag, 15. August 2006, 08:45

RE: benzingeld

Besteht gemeinsame Sorge und zieht die Mutter mit dem Kind weit weg, kann eine gewisse Mithilfe der Mutter beim Umgang eingeklagt werden (zum Beispiel das Kind zum Bahnhof zu bringen), machmal auch anteilige Kosten für die Fahrtkosten: OLG Dresden (20 UF 896/04), Beschluss vom 07.02.2005, FamRZ 2005, S. 927

Es gibt mehrere solcher Urteile.

Taaboo

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: schweinfurt

5

Dienstag, 15. August 2006, 14:09

RE: benzingeld

es besteht kein gemeinsames sorgerecht.das hab ich allein.und ich lebe mit den kindern nur von staatlichen geldern.somit kann ich ihm auch nichts geben.zumal er einer beschäftigung nachgeht und selber geld verdient.kann er trotzdem von mir fordern?

LG andrea[addsig]

silberfischchen

Anfänger

Beiträge:

6

Dienstag, 15. August 2006, 14:24

RE: benzingeld

Irgendwie komme ich da jetzt nicht mit. Du sagtest eingangs, er zahlt keinen Unterhalt und jetzt sagst du, er verdient selber Geld. Dann doch aber vermutlich so wenig, dass er im Rahmen seines Selbstbehaltes liegt. Also wird er auch nicht viel mehr zum Leben haben als du, denn sonst müsste er ja Unterhalt zahlen oder?

Und nun verrat doch endlich mal um wieviele Kilometer es sich handelt ;-)

Gruß

Nathalie[addsig]

Gast

unregistriert

7

Dienstag, 15. August 2006, 14:36

RE: benzingeld

Hallo Taboo.....

also die noch ausstehenden Fragen würden mich auch interessieren.

Und dann noch kurz anmerke:

Kinder erhalten Unterhalt(in Deinem Fall UVG), welches ihnen ja auch zu Gute kommen sollte.

Umgang mit Vater zu ermöglichen käme durchaus den Kindern zu gute.

Und um was für Summen /(KM) reden wir hier?

Lächerliche 25-30€, mit denen Du Dich beteiligen sollst?

Da das Jugendamt UVG zahlt, wird Vater wohl auch nicht der Großverdiener sein, gell? Sonst würde das JA nicht einspringen.[addsig]

Gast

unregistriert

8

Dienstag, 15. August 2006, 14:40

RE: benzingeld

Es handelt sich um ca 650 km !!! Er selbst macht eine zweite Ausbildung und liegt somit wie ihr bereits festgestellt habt unter seinem selbstbehalt. Er hat auch noch zusätzlich zwei weitere ledige Kinder.



Lg andrea

Gast

unregistriert

9

Dienstag, 15. August 2006, 14:51

RE: benzingeld

Hallo Andrea,

habe mal soeben was gefunden, was für Dich interessant sein dürfte.

Also 650 km(sprich 2600km /hinfahrt, Kind holen, Rückfahrt und nochmal zum wegbringen), sind natürlich kein Pappenstiel.

Wenn Du ein Auto hast, solltest Du ihm schon hälftigen Weg entgegenkommen.

Und Du könntest sogar versuchen, das Geld wiederzubekommen.
Dazu lies mal

hier nach und

hier


Den Vater alles alleinig tragen zu lassen, finde ich schon sehr unfair.[addsig]

Taaboo

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: schweinfurt

10

Dienstag, 15. August 2006, 15:10

RE: benzingeld

ich habe kein auto und auch keinen führerschein.somit ist das ja nun auch nicht möglich.

andrea[addsig]

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