RE: Umgang. Vater im Gefängnis
Hallo,
also was ich gerade vom Gast lese, läßt mir die Haare zu Berge stehen, sorry.
@Themestarterin
Wie Bantam schon schrieb, hat der Vater ein Recht auf sein Kind, aber viel viel wichtiger ist es, das das Kind ein Recht auf seinen Vater hat!!!
Auch wenn Vater sich nicht immer korrekt verhalten hat (wobei....wer bestimmt schon, was korrekt ist, und was nicht), so sollte man ihm eine Chance geben.
Das Vater sich an das Jugendamt gewandt hat (ob er eigennützlich handelt sind doch nur reine Spekulationen und Vermutungen), ist doch schon einmal ein guter Schritt, und Du solltest ihm entgegenkommen.
Gehe entspannt am Dienstag zum Jugendamt, sage ihnen, das Du den Umgang nicht verbieten wirst/willst, jedoch nach solanger Zeit, eine für das Kind geeignete Lösung (betreuten Umgang) gefunden werden muß.
Euer Kind wird es Dir irgendwann mal danken.
@Gast über mir
Lerne eines. Jedes Kind hat nur einen (biologischen) Vater......Deine neuen Partner sind nicht Vater Deines Kindes. Und meiner Meinung nach belügst Du Dein Kind, und eines Tages wird es heraus kommen. Was denkst Du, was das ein Vertrauen bricht, wenn ein Kind mit einer solchen Lebenslüge groß wird?[addsig]